@Tussinelda So einfach ist das nicht.
Hätte man die Burka ernsthaft verbieten wollen, hätte man es durchaus drauf ankommen lassen können oder eine GG änderung in erwägung ziehen können. Solche Gutachten sind alles andere als ne sichere sache, so wie sich auch zwei richtersprüche unterscheiden können.
Ein Richterspruch hat aber nunmal immer einen wesentlich bindenderen charakter als irgendwelche gutachten, der einzig existente Richterspruch hierzu ist der des europäischen gerichtshofes der so in Frankreich und anderen Ländern auch anerkannt worden ist, die ähnliche lautende Verfassungen wie wir haben.
Eher erscheint es so, als habe die regierung die Burka nicht verbieten wollen und das Gutachten vorgeschoben, um es nicht tun zu müssen aber dennoch zu sagen, man habe alles versucht und sie schließlich im öffentlichen Raum verboten.