@stanmarsh Das Bundesverfassungsgericht sieht den Rundfunk seit seinem Fernsehurteil von 1961 in einer Sondersituation, bedingt dadurch, dass Frequenzmangel und hoher Kostenaufwand die Anzahl der Rundfunkveranstalter relativ klein halten.
Das muss unbedingt überarbeitet werden, denn das stimmt so definitiv nicht mehr.
Frequenzmangel gibt es in diesem Sinne keinen mehr. Jeder kann im Prinzip seinen eigenen Sender eröffnen, twitch oder eine andere Plattform, Kamera+Mikro und los geht es. So mancher youtuber hat dabei Einschaltquoten, da wären die klassischen Sender sehr froh drum, mal unabhängig vom Niveau.
In dem damaligen Urteil ging es darum, einen regierungsfreundlichen (CDU-nahen) Sender zu etablieren. Der Sender hätte von den Ländern finanziert werden sollen. Das hatte das BVerfG damals abgelehnt.
Ja, theoretisch würde das obige Argument heute nicht mehr wirksam sein, aber ich denke, dass trotzdem auch in heutiger Zeit das Urteil genauso ausfallen würde. Von der Theorie her soll der Staat nicht von vornherein einseitige Berichterstattung fördern, was in dem zu verhandelnden Fall allein durch die Finanzierung durch die Länder erfolgt wäre.
Wesentlich ist eben heute immer noch der erste Absatz von Deinem zitierten Artikel, der Bund oder Länder darf keine einseitige Berichterstattung fördern, sondern gerade im Gegenteil, er muss die freie und auch entsprechende Sicherheit der Information fördern.Ich denke, damit sollte doch jeder hier einverstanden sein.
Dass in dem von Dir zitierten Artikel noch diese "Sondersituation" betont wird, dürfte (leider) daran liegen, dass sich die entsprechenden Stellen das, was mal veröffentlicht wurde, wohl selten nochmals durchliest und es so nicht mehr an den aktuellen Stand angepasst wird.
Sicherlich, heute kann Hinz und Kunz einen Sender betreiben, aber die bekommen auch keine staatliche Unterstützung. Und ob diese Information überhaupt immer eine gewisse Überprüfung erfahren hat, bezweifel ich.
Fazit für mich, der wesentliche Kern und entsprechend der Tenor diese BVerfG-Urteils benötigt keine Anpassung.