Kurzschluss schrieb:Sicher? Vielleicht hast du das Wort "Interesse" falsch verstanden?
Es liegt durchaus im (finanziellen) Interesse, dass alle Zahlungspflichtigen ihrer Pflichten auch nachkommen, da ja sonst die Beträge pro Kopf steigen würden, wenn weniger Leute einzahlen.
Nimmst du das intellektuelle Interesse, mag deine Schlussfolgerung ja richtig sein, ist aber im Zuge des Inkassos unerheblich.
Auch du machst den gleichen Denkfehler. Sagen wir mal zur Vereinfachung, zahlen muss jeder, unabhängig von Nutzung und Willensbekundung. Inwiefern ist es im Interesse des Beitragszahlers der zahlen soll, obwohl er zu dieser Kategorie Beitragszahler gehört, dass im Präzedenzfall zu Gunsten der bisherigen Abgabestruktur und dessen Rechtsfolgen entschieden wird?
Anders gesagt, das Interesse mancher Beitragszahler besteht eben nicht darin den Beitrag gering oder stabil zu halten, sondern eine Grundlage zu haben, die Zahlung absetzen zu können.
Daher ist die Aussage des Gerichtes sachlich falsch, weil es nicht berücksichtigt, dass es innerhalb der Beitragszahler verschiedene Interessengruppen gibt.
Kurzschluss schrieb:Worin besteht den die Desinformation?
Im Fall vom WDR besteht die Desinformation ja darin, dass diese Landesrundfunkanstalt so tut als könne man gar nichts gegen die Haft von Georg Thiel machen.
Konkret auf meine Aussage bezogen ist die Desinformation schlicht diese, dass der ÖRR nach außen hin in keinster Weise die enstandenen Probleme durch die Umstellung auf das wohnungsbezogene Beitragsmodell und die damit einhergehende Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung kommunziert. Ein durchschnittlicher Richter muss eigentlich annehmen, dass mit dem derzeitigen System alles in Ordnung ist, obwohl Minderheiten gegängelt werden.
emz schrieb:Nein, das ist keine Randnotiz, sondern das ist das Urtreil.
Das Wort Randnotiz bezog sich auf meinen Beitrag, nicht auf das verlinkte Urteil.