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ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

9.512 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Rundfunk, Rundfunkgebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

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25.05.2021 um 14:44
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Wegen 17,50 braucht man ja kein Aufstand proben.
In der Annahme dass man ab 18 bis 80J abdrückt reden wir hier von 13020€ [(80-18)*12*17,50€]
Finde ich für eine dreiste Abzocke ganz schon viel.


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25.05.2021 um 14:57
Zitat von xsaibotxxsaibotx schrieb:Mach ich das?
Ich bezahle halt damit ich nicht behelligt werde oO
Nein, natürlich nicht. Ich habe eben auch nur festgestellt, dass man sich über andere Dinge eher aufregen sollte als über die 17,50 €.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Finde ich für eine dreiste Abzocke ganz schon viel.
Es ist schon teuer, aber Abzocke ist dann doch noch was anderes.


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25.05.2021 um 15:05
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Es ist schon teuer, aber Abzocke ist dann doch noch was anderes.
Nach meinen Maßstäben erreicht dieser ÖR mit seiner Propaganda und Kungeleien nicht den beabsichtigten Zweck: unabhängiger Journalismus. Aber schön dass sich alle die Taschen vollstopfen.
Also:
a) Preis bleibt wegen mir aber dann Zielerfüllung
b) Preis sinkt auf zB 5€ und dann ist mir egal was die senden, von mir der gleiche Scheiß wie jetzt


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25.05.2021 um 15:09
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:dass man sich über andere Dinge eher aufregen sollte als über die 17,50 €.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Es ist schon teuer,
Das witzige ist ja das die mehr wollen.


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25.05.2021 um 15:22
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Es ist schon teuer, aber Abzocke ist dann doch noch was anderes.
Nein, Abzocke ist das auf keinen Fall. Es ist nur nicht mehr so zeitgemäß und müsste mal reformiert werden. Wir leben im 21. Jahrhundert, da gibt es andere Mittel und Wege, wie man Medien konsumieren kann. Wäre natürlich auch immens viel Geld, was den ÖR da wegbrechen würde, wenn man die GEZ einfach so kippen würde.
Mir gefällt das Modell in England mit der BBC immer noch am besten. Da kann man sich offiziell abmelden und zahlt nicht mehr. Darf sich dann aber auch nicht beim Schauen erwischen lassen. Also irgendwie blöde Sache, einfach sehr angestaubt und veraltet.


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25.05.2021 um 15:27
Zitat von AniaraAniara schrieb:Mir gefällt das Modell in England mit der BBC immer noch am besten. Da kann man sich offiziell abmelden und zahlt nicht mehr. Darf sich dann aber auch nicht beim Schauen erwischen lassen
Das war bis 2013 in DE auch so - dann hat man der Beitragserrosion mit der Haushaltszwangsabgabe vorgebeugt, jetzt zahlt man quasi weil man eine Wohnungstür hat.


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25.05.2021 um 15:29
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das war bis 2013 in DE auch so - dann hat man der Beitragserrosion mit der Haushaltszwangsabgabe vorgebeugt, jetzt zahlt man quasi weil man eine Wohnungstür hat.
Ja, das kriegen die ja in der Regel auch sofort mitgeteilt. Jeden Umzug, egal. Paar Tage später landet dann die GEZ im Briefkasten: "Sie sind umgezogen, haben sie schon, blablabla..." Kenne zwar ein paar wenige, die noch nicht "entdeckt" wurden nach dem Umzug, aber das ist doch eher selten. In der Regel klappt das "prima", dass die GEZ den Umzug mitgeteilt bekommt. :D


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25.05.2021 um 15:31
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:In der Annahme dass man ab 18 bis 80J abdrückt reden wir hier von 13020€ [(80-18)*12*17,50€]
Finde ich für eine dreiste Abzocke ganz schon viel.
Also bitte. Das ist noch viel zu wenig. Es sollten mindestens 50€ pro Haushalt sein. Die Qualität des ORR muss gehalten werden.


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25.05.2021 um 15:32
Zitat von AniaraAniara schrieb:Es ist nur nicht mehr so zeitgemäß und müsste mal reformiert werden. Wir leben im 21. Jahrhundert, da gibt es andere Mittel und Wege, wie man Medien konsumieren kann.
Aber so sind nun mal die Regeln/ Gesetze. Wo ist denn das Problem einfach mal zu zahlen? Warum muss denn immer alles hinterfragt werden?


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25.05.2021 um 15:34
Zitat von AniaraAniara schrieb:Ja, das kriegen die ja in der Regel auch sofort mitgeteilt. Jeden Umzug, egal.
Man kann auf Amt bei der Ummeldung widersprechen, leider nicht selektiv...sprich wenn nein, kriegt es die GKV und die Rentenversicherung auch nicht mit.
Schizo wird es wenn man bedenkt dass Gesundheitsämter(Corona!) und Polizei nicht wissen wer mit wem wohnt, aber die Inkasso GmbH des ÖRs. Deutschland at its best.


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25.05.2021 um 15:34
Zitat von V8TurboV8Turbo schrieb:Aber so sind nun mal die Regeln/ Gesetze. Wo ist denn das Problem einfach mal zu zahlen? Warum muss denn immer alles hinterfragt werden?
Habe ich gesagt, dass ich nicht zahle? Hältst du das aktuelle GEZ-Modell für perfekt?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Man kann auf Amt bei der Ummeldung widersprechen
Oh, das wusste ich gar nicht.


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25.05.2021 um 15:37
Zitat von AniaraAniara schrieb:Oh, das wusste ich gar nicht.
Die vielen Blätter die einem vor der Nase gesetzt werden sind Widersprüche und Datenschutzerklärungen...die Ummeldung ist nur eine Seite :D


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25.05.2021 um 15:40
Da werfe ich doch mal das italienische Modell in die Diskussion:

Wikipedia: Rai – Radiotelevisione Italiana
Finanzierung

Das Budget von jährlich rund 2,5 Milliarden Euro wird hauptsächlich durch Rundfunkgebühren sowie durch Werbeeinnahmen finanziert. Die Gebührenregelung stammt aus dem Jahr 1938.[26] Seit einer Gesetzesreform werden die Gebühren seit 2016 gemeinsam mit der Stromrechnung eingezogen. Durch diese Verfahrensumstellung konnte das Gebührenaufkommen deutlich erhöht werden (um 500 Millionen Euro auf nun 2,1 Milliarden Euro),[27] obwohl die pro Haushalt fällige Gebühr gleichzeitig von 113,50 auf 100,00 Euro pro Jahr gesenkt wurde.[28] Zuvor waren nach Schätzungen rund 30 Prozent der Italiener ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen.[29] Zum Jahr 2017 sank die gesetzliche Gebühr erneut auf nun 90 Euro.[30]



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25.05.2021 um 15:42
@emz
Werbung ist böse weil Einflußnahme, aber nur nach 20h. Deswegen darf sie nur davor gesendet werden.
Zitat von emzemz schrieb:Zuvor waren nach Schätzungen rund 30 Prozent der Italiener ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen.
Quelle: aus deinem Link.
Sehr sympatisch, das ist Volkswille.


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25.05.2021 um 17:35
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Werbung ist böse weil Einflußnahme, aber nur nach 20h. Deswegen darf sie nur davor gesendet werden.
Das verstehe wer will. Ich bin dafür, den ÖRR die Werbung zu streichen. Das Gedudel ist nur im Kino interessant.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Sehr sympatisch, das ist Volkswille.
Eher Volkssport. Italien und Griechenland sind nicht gerade für Steuerehrlichkeit bekannt.


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25.05.2021 um 17:41
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Italien und Griechenland sind nicht gerade für Steuerehrlichkeit bekannt.
Und zusätzlich als Empfänger weil klamme Staatskassen, aber es gibt die Michel Card, da kann man überziehen.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Ich bin dafür, den ÖRR die Werbung zu streichen.
Ja, aber dann muss man angeblich mehr zahlen (sic!).


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25.05.2021 um 19:54
Zitat von emzemz schrieb:Dann schaun wir doch mal an, was uns Artikel 5 sagen möchte https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Und wodurch siehst du nun die Meinungsfreiheit gefährdet, wenn jemand keine GEZ zahlen möchte?
Der Angriff geschieht ganz dezent bei Absatz 1 - Ein mal an der Stelle: "Eine Zensur findet nicht statt". Wer nach Talkrunden oder Parodien erst mal eine Antirassismus-Kommission einberuft, die davon abrät sowas weiter zu veröffentlichen, nur weil jemand Zigeuner sagt oder Blackfacing betreibt, der zensiert. (in diesem Fall zensiert sich der ÖRR zwar selbst, aber Sinn der Sache ist das ja auch nicht unbedingt)

Weiterhin greift es an Absatz 1 an folgender Stelle. "... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Nun habe ich beispielsweise ein monatliches Medienbudget von 20 Euro. 17,50 Euro sind davon direkt erst mal weg, ohne dass ich das in irgend einer Form nutzen wollen würde. Es bleiben also noch 2,50 Euro für ein Abo bei einem Medienanbieter meiner Wahl. Das wird wahrscheinlich nicht reichen um diesen Absatz des Grundgesetztes in Anspruch nehmen zu können. Der Verlust von 17,50 Euro pro Monat hindert mich also an der Teilnahme an öffentlich zugänglichen Medienangeboten, greift hier mindestens empfindlich in die Wahlfreiheit ein.

Wenn ich hier sage "Angriff auf Grundgesetzt Paragraph 5", dann ist das natürlich nicht als gesetzlich verwertbaren Verstoß zu werten. Es handelt sich hier tatsächlich nur um meine Meinung und Argumentation, die so gerichtlich noch nicht ausgefochten wurde.
Mit dem selbem Paragraphen hat ja der ÖRR auch versucht im Eilverfahren Ende 2020 vor dem Verfassungsgericht doch noch die Beitragserhöhung durchzudrücken und ist verständlicherweise kläglich gescheiert.


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25.05.2021 um 20:10
Wobei ich das Gejammere von Seiten der Öffentlich-Rechtlichen weniger nachvollziehen.
Es gab doch indirekte Beitragserhöhungen als man nicht mehr jedes einzelne Gerät anmelden musste, sondern die Wohn oder Gewerbeeinheit?

Was ich noch weniger Verstehe ist der "gewisse" Zwang bei der Beitragszahlung. Dieser gewisse Zwang ist doch ähnlich wie bei der deaktivierten Wehrpflicht?

Wieso muss man bei der Wehrpflicht, den man als Zwang ansah und sieht, das ganze Auflösen aber beim erzwungenen Bezahlen, jammert keiner?


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26.05.2021 um 00:14
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Wenn ich hier sage "Angriff auf Grundgesetzt Paragraph 5", dann ist das natürlich nicht als gesetzlich verwertbaren Verstoß zu werten. Es handelt sich hier tatsächlich nur um meine Meinung und Argumentation, die so gerichtlich noch nicht ausgefochten wurde.
Wie kann man aber auch sowas wie einen Gesetzestext wörtlich nehmen.
Dieses ganze Juristische ist weit überschätzt.

Hier noch was vom Bundesverfassungsgericht zu G. Th.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/04/rk20210419_1bvr067921.html


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26.05.2021 um 08:33
@emz
Nette Randnotiz zum Urteil (jetzt mal ganz abgesehen davon dass eine Verfassungsbeschwerde hier völlig deplatziert war). Dort steht geschrieben:
Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen in Gestalt rückständiger Rundfunkbeiträge liegt sowohl im unmittelbaren Interesse der Rundfunkanstalten als auch im Interesse der Gemeinschaft aller Beitragszahler, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren.
Das ist sachlich falsch. Da zur Gemeinschaft der Beitragszahler auch die gehören, die den Beitrag gegen ihr Gewissen oder durch Androhung von Zwangsmaßnahmen entrichten, ist das Interesse ein Teil dieser Gemeinschaft in jedem Fall mit umgekehrten Vorzeichen zu werten.

Da merkt man dann schon, dass den Gerichten mitunter die Vorstellungskraft fehlt, wie es tatsächlich läuft. Eine jahrelange Desinformation des ÖRR macht's möglich, würde ich mal annehmen.


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