emz schrieb:Dann schaun wir doch mal an, was uns Artikel 5 sagen möchte https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Und wodurch siehst du nun die Meinungsfreiheit gefährdet, wenn jemand keine GEZ zahlen möchte?
Der Angriff geschieht ganz dezent bei Absatz 1 - Ein mal an der Stelle: "Eine Zensur findet nicht statt". Wer nach Talkrunden oder Parodien erst mal eine Antirassismus-Kommission einberuft, die davon abrät sowas weiter zu veröffentlichen, nur weil jemand Zigeuner sagt oder Blackfacing betreibt, der zensiert. (in diesem Fall zensiert sich der ÖRR zwar selbst, aber Sinn der Sache ist das ja auch nicht unbedingt)
Weiterhin greift es an Absatz 1 an folgender Stelle. "... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Nun habe ich beispielsweise ein monatliches Medienbudget von 20 Euro. 17,50 Euro sind davon direkt erst mal weg, ohne dass ich das in irgend einer Form nutzen wollen würde. Es bleiben also noch 2,50 Euro für ein Abo bei einem Medienanbieter meiner Wahl. Das wird wahrscheinlich nicht reichen um diesen Absatz des Grundgesetztes in Anspruch nehmen zu können. Der Verlust von 17,50 Euro pro Monat hindert mich also an der Teilnahme an öffentlich zugänglichen Medienangeboten, greift hier mindestens empfindlich in die Wahlfreiheit ein.
Wenn ich hier sage "Angriff auf Grundgesetzt Paragraph 5", dann ist das natürlich nicht als gesetzlich verwertbaren Verstoß zu werten. Es handelt sich hier tatsächlich nur um meine Meinung und Argumentation, die so gerichtlich noch nicht ausgefochten wurde.
Mit dem selbem Paragraphen hat ja der ÖRR auch versucht im Eilverfahren Ende 2020 vor dem Verfassungsgericht doch noch die Beitragserhöhung durchzudrücken und ist verständlicherweise kläglich gescheiert.