Ich weiß manchmal nicht was schlimmer ist - wenn der ÖRR lügt oder wenn er wirklich so unwissend ist, wie im Fall des WDR und Georg Thiels Inhaftierung.
So gab es am 16. März noch eine Stellungnahme des WDR auif seiner Seite, die sich wie folgt las:
Den Rundfunkrat erreichen derzeit etliche Zuschriften zur Inhaftierung eines Rundfunkbeitragverweigerers.
Hierzu stell das Gremium klar, dass Verfahren zu Beitragsverweigerern nicht in die Zuständigkeit des Rundfunkrats fallen. Für diese Verfahren ist der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich.
Zu Ihrer Information erhalten Sie hier die Stellungnahme der WDR Verwaltungsdirektorin und Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Beitragsservice, Dr. Katrin Wernau.
Quelle:
ARD erklärt sich zur Haft von Georg Thiel - und lässt dieses Statement sofort wieder verschwinden
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Nur ist der Eintrag auf der Webseite mittlerweile genau wie die daran angefügte PDF mit dem Statement nach der Rundfunratssitzung am 19.03. komplett verschwunden. Was geht da nur vor sich?
Schon bei diesem Verweis, wird ja offenkundig die Unwahrheit gesagt, denn der Gesetzgeber allein ist zwar die ausführende Kraft bei der Inhaftierung, müsste aber a) gar nicht so handeln, wenn es der WDR als Gläubiger nicht so wollen würde und b) könnte er als Gläubiger auch für die Freilassung von Georg Thiel sorgen.
Und auch das Statement von Fr. Wernau ließt sich ja nicht gerade besser:
WDR - Die Verwaltungsdirektion
Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau,
Verwaltungsdirektorin des Westdeutschen Rundfunks und
Vorsitzende des Verwaltungsrats des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Zum aktuellen Fall der Inhaftierung eines Bürgers in NRW möchte ich gerne die Hintergründe erläutern und meine Position näherbringen:
Wenn jemand trotz mehrfacher Aufforderung seinen Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, holt sich der WDR Hilfe bei den Vollstreckungsbehörden in NRW, also bei den Stadtkassen. Diese bitten dann den Schuldner, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Das Verfahren ist so üblich, z.B. auch bei nicht bezahlten Knöllchen oder Müllgebühren.
Will der Schuldner nicht bezahlen und auch keine Angaben zu seinem Vermögen machen, können die Beamten in letzter Konsequenz auch schärfere Maßnahmen anordnen und z.B. beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen. Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse, und der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang. Aus Sicht des WDR ist eine sogenannte Erzwingungshaft im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen in der Regel nicht verhältnismäßig. Allerdings ist hier auch immer der konkrete Einzelfall zu betrachten.
Bis es überhaupt zu einer Inhaftierung kommt, vergeht meist sehr viel Zeit, manchmal sogar Jahre. Oft ist es so, dass die betreffende Person in dieser Zeit auf die vielen Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht reagiert bzw. geantwortet hat. Erst wenn es keine andere Möglichkeit der Klärung gibt, fordern die Stadtkassen die betreffende Person auf, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Verweigert die Person auch das, können die Stadtkassen einen Haftbefehl beantragen.
Eine drohende Inhaftierung kann also entweder durch Zahlung der ausstehenden Rundfunkbeiträge oder durch Offenlegung der Vermögensverhältnisse verhindert werden. Und selbst wenn jemand bereits inhaftiert wurde, hat diese Person es dadurch jederzeit selbst in der Hand, die Haft zu beenden.
Natürlich ist es aus finanziellen Gründen nicht jeder oder jedem möglich, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Dafür habe ich vollstes Verständnis. Aber dafür gibt es gesetzlich geregelte Möglichkeiten, um sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien zu lassen. In finanziellen Notlagen können mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zudem unbürokratisch Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden.
Wichtig ist mir auch der solidarische Gedanke hinter dem Rundfunkbeitrag. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürger*innen, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit jeder vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren kann. Damit tragen alle Beitragszahler*innen dazu bei, dass heute und auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm bei ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich ist. Sich der gesetzlichen Beitragspflicht zu entziehen und Zahlungen zu verweigern, ist insbesondere all jenen gegenüber nicht gerecht, die den Rundfunkbeitrag ordnungsgemäß entrichten.
Köln, 16. März 2021
gez. Dr. Katrin Vernau
Auch hier überhaupt kein Schuldbewusstsein, dass man mit solchen Maßnahmen vielleicht übers Ziel hinaus schießen könnte, sondern den schwarzen Peter einfach auf die Gesetzgebung abschieben. Dabei liegt es doch beim ÖRR genau daran etwas zu ändern, damit sowas nicht passieren kann, sei es nur dass man einfach bei Vollstreckungen auf das Mittel der Beugehaft verzichtet.
Fr. Vernau lügt natürlich auch damit, wenn sie sagt, dass alle Bürger dieses Landes usw. einen Beitrag leisten, denn wir wissen ja, dass jeder, der einen zahlenden Mitbewohner hat, vom Rundfunkbeitrag befreit ist. Hier wird ganz bewusst eine Art Verschleierungstaktik angewendet, indem man bestimmten Fakten weglässt. Es wird sogar versucht so eine Art Ungerechtigkeit herzustellen, zwischen Beitragszahler zu Beitragsverweigern, ganz so als ob Beitragsverweigerer Konsumenten wären und sich Leistungen erschleichen wollen. Dabei schalten Leute wie Georg Thiel das Programm nicht mal unter vorgehaltener Waffe ein.
Selbst wenn man jetzt ganz nüchtern an die Sache ran geht und das wie eine einfache unbezahlte Rechnung behandelt, glaubt hier jemand ernsthaft, dass wenn es soweit kommt, das Leute dafür ins Gefängnis gehen, man nicht überlegen müsste etwas am Prozess der Vollstreckung zu ändern oder über den Spielraum der Beitragsbefreiung?