@JamieStarr Ich weiß nicht was das alles mit den ÖR und den für das Programm erhobenen Gebühren zu tun haben soll?
Nirgendwo im Rundfunk Staatsvertrag wird auf eine Pflicht hingewiesen, die Programme in HD oder FullHD auszustrahlen.
Wichtig ist nur das es frei empfangbar sein muss, daher mit den gegebenen technischen Mitteln, also TV oder Radio.
Ob du nun einen Kabelanschluss buchst, DVB T2, oder über Internet, bleibt dir überlassen.
Nein, der dazu benötigte Strom ist kein Hindernis, ebensowenig wie die Gebühren für deinen Anschluss.
Insofern ist der Auftrag erfüllt, ob du es nun sehen willst, bleibt natürlich dir überlassen.