Öffentlich an den Pranger stellen zum Schutz der Kinder!
12.12.2011 um 14:36So, ich hab den Thread hier einmal quer gelesen. Da ging ja zeitweise ganz schön die Post ab *g*
Fakt ist, dass in Deutschland (wie das in anderen Länder aussieht, weiß ich nicht) Sachschäden immer noch schärfer bestraft werden, als personenschäden. Teilweise liegt das daran, dass viele Gesetze noch aus dem Kaiserreich stammen und seit dem nur dem industriellen Wandel angepasst wurden. Wer heute das Finanzamt um 500 € bescheißt, kann mit mehr Jahren rechnen, als wenn ich jemanden töte (es sei den es ist nen Finanzbeamter :D ;) ). Naja, aber das gehört nicht zum Thema...
Öffentlicher Pranger für Straftäter....
Das ist eine zweischneidige Angelegenheit. Auf der einen Seite wirkt das so einfach und so verlockend. Jeder Sexualstraftäter wird mit Namen und Wohnort genannt und alle Bewohner des entsprechenden Ortes sind gewarnt.
Aaaaber leider gibt es da auch eine Kehrseite, die hier schon genannt wurde. Zum einen würden die Angehörigen des Straftäters ungewollt mit auf dem Pranger stehen, auch wenn die mit ihrem "Schwarzen Schaf" schon längt abgeschlossen haben. Und zweitens... es gibt immernoch Straftäter, die den Schritt in ein neues Leben wagen wollen. Die wissen, das sie Mist gebaut haben und hoffen, dass sie mit neuer Identität einen Neuanfang versuchen können. Solchen Menschen wird gleich zu Anfang diese Chance genommen.
Daher ist ein Pranger keine gute Idee wie ich finde.
Doch was tun...?
Klar, die Gesetze verschärfen. Verurteilte Sexualstraftäter sollten ein Minimum von 10 Jahren bekommen. Mit entsprechender Therapie. Nach 10 Jahren sollte per Gutachten überprüft werden, ob diese Straftäter wieder "gesellschaftsfähig" sind. Klappt die Resozialisierung, dann ist der Fall erledigt. Wird dieser Sexualstraftäter allerdings wieder Rückfällig oder hat sich von Anfang an gegen eine Therapie gewehrt, dann wandert er ohne großes Gedöns wieder im Knast, bis zum Lebensende.
Jetzt meine absolut persönliche Meinung: Wenn dieser Sexualstraftäter, der rückfällig wird und sich auch gegen Therapien als imun erweist (oder insgesamt kein Interesse an einer hat), der sollte vor die Wahl gestellt werden: Kastration und Freiheit, oder bis zum bitteren Ende ohne Aussicht auf Bewährung oder vorzeitiger Entlassung.
Ich finde, dass jeder Sexualstraftäter eine Chance verdient. Wenn er sie nicht wahr nimmt, der hat meiner Meinung nach auch kein Recht mehr am öffentlichen Leben teil zu nehmen. Aber da ich persönlich auch keinen Sinn darin sehe, einen Menschen 30...40 Jahre lang im Knast schmoren zu lassen, wo er dem Steuerzahler auf der Tasche liegt und man eigentlich nur wartet, dass er endlich abkratzt (mal ganz von der Überfüllung der Gefängnisse abgesehen)... dem sollte man diese andere "Chance" lassen. Die meisten männlichen Triebe sind mit der Kastration beseitigt. Der Kopf mag dann zwar noch aktiv sein, aber idR verliert Mann alsbald auch das Interesse an seiner Fantasie, wenn sein "Freund" da unten nimmer mitmacht, bzw. wenn die sexuelle Erregung einfach fehlt.
P.S. und dem Genpool tut man damit auch nen Gefallen :D ;)
Fakt ist, dass in Deutschland (wie das in anderen Länder aussieht, weiß ich nicht) Sachschäden immer noch schärfer bestraft werden, als personenschäden. Teilweise liegt das daran, dass viele Gesetze noch aus dem Kaiserreich stammen und seit dem nur dem industriellen Wandel angepasst wurden. Wer heute das Finanzamt um 500 € bescheißt, kann mit mehr Jahren rechnen, als wenn ich jemanden töte (es sei den es ist nen Finanzbeamter :D ;) ). Naja, aber das gehört nicht zum Thema...
Öffentlicher Pranger für Straftäter....
Das ist eine zweischneidige Angelegenheit. Auf der einen Seite wirkt das so einfach und so verlockend. Jeder Sexualstraftäter wird mit Namen und Wohnort genannt und alle Bewohner des entsprechenden Ortes sind gewarnt.
Aaaaber leider gibt es da auch eine Kehrseite, die hier schon genannt wurde. Zum einen würden die Angehörigen des Straftäters ungewollt mit auf dem Pranger stehen, auch wenn die mit ihrem "Schwarzen Schaf" schon längt abgeschlossen haben. Und zweitens... es gibt immernoch Straftäter, die den Schritt in ein neues Leben wagen wollen. Die wissen, das sie Mist gebaut haben und hoffen, dass sie mit neuer Identität einen Neuanfang versuchen können. Solchen Menschen wird gleich zu Anfang diese Chance genommen.
Daher ist ein Pranger keine gute Idee wie ich finde.
Doch was tun...?
Klar, die Gesetze verschärfen. Verurteilte Sexualstraftäter sollten ein Minimum von 10 Jahren bekommen. Mit entsprechender Therapie. Nach 10 Jahren sollte per Gutachten überprüft werden, ob diese Straftäter wieder "gesellschaftsfähig" sind. Klappt die Resozialisierung, dann ist der Fall erledigt. Wird dieser Sexualstraftäter allerdings wieder Rückfällig oder hat sich von Anfang an gegen eine Therapie gewehrt, dann wandert er ohne großes Gedöns wieder im Knast, bis zum Lebensende.
Jetzt meine absolut persönliche Meinung: Wenn dieser Sexualstraftäter, der rückfällig wird und sich auch gegen Therapien als imun erweist (oder insgesamt kein Interesse an einer hat), der sollte vor die Wahl gestellt werden: Kastration und Freiheit, oder bis zum bitteren Ende ohne Aussicht auf Bewährung oder vorzeitiger Entlassung.
Ich finde, dass jeder Sexualstraftäter eine Chance verdient. Wenn er sie nicht wahr nimmt, der hat meiner Meinung nach auch kein Recht mehr am öffentlichen Leben teil zu nehmen. Aber da ich persönlich auch keinen Sinn darin sehe, einen Menschen 30...40 Jahre lang im Knast schmoren zu lassen, wo er dem Steuerzahler auf der Tasche liegt und man eigentlich nur wartet, dass er endlich abkratzt (mal ganz von der Überfüllung der Gefängnisse abgesehen)... dem sollte man diese andere "Chance" lassen. Die meisten männlichen Triebe sind mit der Kastration beseitigt. Der Kopf mag dann zwar noch aktiv sein, aber idR verliert Mann alsbald auch das Interesse an seiner Fantasie, wenn sein "Freund" da unten nimmer mitmacht, bzw. wenn die sexuelle Erregung einfach fehlt.
P.S. und dem Genpool tut man damit auch nen Gefallen :D ;)