„Zur AfD kann ich nur sagen: Jeder Versuch, eine solch furchtbare Tat zu instrumentalisieren und das Leid der Opfer zu missbrauchen, ist widerwärtig“, sagte Faeser den Funke-Zeitungen. „Das zeigt nur den Charakter derer, die so etwas tun.“
Quelle:
https://www.bz-berlin.de/deutschland/faeser-afd-anschlagOb der Innenausschuss es für nützlich oder notwendig hält, noch vor Neujahr für eine Sitzung zusammen zu kommen, soll der Innenausschuss entscheiden. Ansonsten hat der Bundestag einen Sitzungsplan, der nicht ohne Grund die nächste reguläre Sitzungswoche Ende Januar vorsieht. Und nicht bei jedem Verbrechen/Unglück/Aufreger sinnlose Sondersitzungen mit lauen Sonntags- oder perfiden Hetzreden vor Statisten applaudierender MdBs. Das ist keine parlamentarische Arbeit.
Bis zur Wahl kann Frau Weidel auf Marktplätzen so viele infame Reden halten wie sie will. Und die AfD eine Volksabstimmung über die Ausweisung aller kriminellen Ausländer fordern. Oder gleich die Einführung der Todesstrafe.
Und was macht man hier?
https://www.bz-berlin.de/welt/london-mann-faehrt-in-menschenmengeNachtclubs oder Autos in Soho verbieten?
frauZimt schrieb:In Trier hat der Amokfahrer auf einen Kinderwagen zugehalten.
Der Kinderwagen war erkennbar. Das Baby - ich meine ein Säugling - wurde nicht getragen.
Ich finde schon, dass das nochmal anders, brutaler.
Das Detail kannte ich nicht. Ob anders, ob brutaler, da weiß ich zu wenig über die genauen Umstände in Magdeburg. Aber das ist brutal. Leider wissen wir aus der Geschichte, dass nicht nur kranke Gehirne vor Säuglingen oder kleinen Kindern nicht halt machen.
Justsaying schrieb:Hier wäre m.E. ein Ansatzpunkt gewesen einzugreifen.
Um jemanden klarzumachen, dass Gewalt nicht akzeptabel ist, muss es stärkere Massnahmen geben als GFA, die zweite, und GFA, die dritte.
Tja. Dann bräuchte man eine hinreichend schwere Straftat, diei eine Festnahme erlaubt hätte. Gab es nicht. Oder die Voraussetzungen für einen "Unterbindungsgewahrsam". Und die waren nicht gegeben. Es hätte dafür keine richterliche Genehmigung gegeben, da es keinen konkreten Gefahrenverdacht gegeben hat (z.B. Vorbereitungshandlungen, Besorgen einer Waffe, glaubhafte und ernstzunehmende Ankündigung einer konkreten Gewalttat). Ein Auto und Hotelzimmer mieten reicht nicht.
PS: Vorratsdatenspeicherung betrifft nur die Verbindungsdaten, nicht die Speicherung aller Inhalte. Sie sind zumeist auch nur dann sinnvoll, wenn bereits etwas passiert ist und eine Straftat ermittelt wird. Für einen Zugriff zur Gefahrenabwehr bedürfte es wieder eines hinreichend konkreten Gefahrenverdachts. Den es hier a) nicht gab und b) hätte ein Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten des Täters hier auch gar nichts gebracht.