Bone02943 schrieb:Vielleicht könnte man diese Zufahrten mit Polizei-, Rettungswagen oder Feuerwehren blockieren. Die im Notfall auch gleich weggesetz werden können
Keine Ahnung warum das so nicht gehandhabt wird/wurde?
behind_eyes schrieb:Der Grund seiner Verurteilung: „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“. Das heißt: Die Behörden sahen ihn schon damals offenbar als gefährlich an, hielten es für glaubwürdig, dass er seine Drohungen wahr machen könne. Das Amtsgericht Rostock verurteilte ihn deshalb am 4. September 2013 zu einer Strafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 10 Euro. Offenbar lebte Taleb A. damals von Hartz IV.
Die Bild mal wieder. Da tun sich Fragen auf. Was für Straftaten hat er angedroht und sind diese Grund genug ihn als Gefährder zu betrachten?
behind_eyes schrieb:Lass mal noch paar Stunden vergehen. Das Versagen der Behörden zeichnete sich gestern schon ab und heute geht es weiter nach unten... Leider.
Ich würde noch ein wenig warten, bis das Gesamtpaket steht. Dann kann man immer noch Behörden verantwortlich machen.