Heide_witzka schrieb:Sehr wohl können Reisen ins Herkunftland zum Verlust des Aufenthaltsstatus führen.
Dafür muss es:
A: erstmal herauskommen, dass man in sein Herkunftsland gereist ist, was insbesondere schwierig werden dürfte, wenn über die Landgrenzen der Nachbarländer eingereist wurde und nicht von Flughafen zu Flughafen.
B: Muss diese Info auch vom Amt bearbeitet und überhaupt sanktioniert (Verlust des Aufenthaltsstatus) werden.
C: Wenn der Betroffene abtaucht, siehe Messerangriff in Solingen, kann er der Abschiebung auch entgehen bzw. kann sich weiter im Asyl-gewährenden Land aufhalten auch wenn die "Erlaubnis zum Aufenthalt" erlöschen ist.
Das sind mir zu viele Filter - ein zahnloser Tiger, Maßnahmen die nur auf dem Blatt Papier existieren sofern es keine aussagekräftigen Statistiken gibt.