sören42 schrieb:Es ist doch ihr gutes Recht das überprüfen zu lassen. Kann jeder, wir sind doch in einem Rechtsstaat. Ich glaube allerdings auch nicht, dass wegen der fehlenden Auslandsstimmen die Wahl wiederholt werden muss.
Die Partei hatte einfach sehr wenig Zeit um zu wachsen. Ich finde fast 5% beim ersten Anlauf können sich wirklich sehen lassen. Zudem ist sie bereits in 2 Landesregierungen vertreten und hat auch bei der Europawahl gut abgeschnitten. Welche Partei kann das schon von sich behaupten? Nun hat sie es nicht beim ersten Anlauf direkt in den Bundestag geschafft. Finde ich nicht schlimm. Jetzt kann sie die nächsten Jahre nutzen und gesund wachsen, ich denke eine Umbenennung der Partei wird auch in kürze folgen.
Ich hätte Sahra gerne im Bundestag gesehen, aber im Anbetracht der Tatsache, dass sie durch ihr Ausscheiden die Grünen in der Koaltions-Regierung verhindert hat ist positiv zu bewerten und daher wohl die beste Lösung, wenn die CDU nicht in eine Kenia Koalition gezwungen wird.
rainlove schrieb:ich finde es ehrlichgesagt LÄCHERLICH vor Gericht zu ziehen, nur weil einem das Ergebniss nicht passt. Mir kommen da wierdeste Trump-wipes.
Es gab wohl einige Unregelmäßigkeiten, weil nach Aussagen des BSW in der Pressekonferenz heute das "Bündnis für Deutschland" in einigen Wahlkreise hohe Quoten hatte. Dazu die vielen Wähler im Ausland, die möglicherweise nicht rechtzeitig Unterlagen erhalten haben.
Ich denke bei 3% wäre das lächerlich gewesen aber bei 13.000 fehlenden Stimmen und einem Ergebnis 4,97 kann man darüber nachdenken finde ich.