Von der Aufstiegs- zur Ausstiegsgesellschaft. Wird das gut gehen?
25.09.2023 um 23:14PS: Die Äußerungen von Nahles kann man hinterfragen. Welcher Arbeitgeber lässt beim heutigen Fachkräftemangel bewährte Fachkräfte freiwillig gehen? Richtig, kaum einer. Weil junge geeignete Leute bekanntlich nicht gerade scharenweise vor der Tür stehen. Müsste Nahles als Chefin der Bundesagentur für Arbeit eigentlich wissen.
Andererseits gehen, weil es gesetzlich möglich ist, heute immer noch Leute mit 63 in Rente. Einzige Voraussetzung: Sie müssen nur 45 Beitragsjahre erfüllt haben (sog. Altersrente für besonders langjährig Versicherte).
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
Und das machen solche anspruchsberechtigten Personen auch scharenweise, daran können Arbeitgeber gar nichts deichseln. Geändert wurde an diesen gesetzlichen Regelungen bisher nichts.
Andererseits müssen qua Gesetz bestimmte Personengruppen, etwa Professoren oder Richter ab einem bestimmten Alter gehen, obwohl sie gerne noch weitermachen würden. Gut, der Nachwuchs (mit evt. neuen Vorstellungen und Ideen) hat so weniger Chancen, andererseits spart der Staat an gleichzeitiger Zahlung von Pension und Bezahlung von Nachfolgern.
Ist also alles eine zweischneidige Sache . Aber darüber nachdenken, ob man Leuten, das Renteneintritts- oder Pensionsalter freistellt, wenn eine bestimmte Altersgrenze erreicht wurde, kann man ja, wobei man dann auch die Chancen des Nachwuchses berücksichtigen muss. Dass quasi halbtote „alte Säcke“ Stellen blockieren, ist auch nicht ideal.
Andererseits gehen, weil es gesetzlich möglich ist, heute immer noch Leute mit 63 in Rente. Einzige Voraussetzung: Sie müssen nur 45 Beitragsjahre erfüllt haben (sog. Altersrente für besonders langjährig Versicherte).
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
Und das machen solche anspruchsberechtigten Personen auch scharenweise, daran können Arbeitgeber gar nichts deichseln. Geändert wurde an diesen gesetzlichen Regelungen bisher nichts.
Andererseits müssen qua Gesetz bestimmte Personengruppen, etwa Professoren oder Richter ab einem bestimmten Alter gehen, obwohl sie gerne noch weitermachen würden. Gut, der Nachwuchs (mit evt. neuen Vorstellungen und Ideen) hat so weniger Chancen, andererseits spart der Staat an gleichzeitiger Zahlung von Pension und Bezahlung von Nachfolgern.
Ist also alles eine zweischneidige Sache . Aber darüber nachdenken, ob man Leuten, das Renteneintritts- oder Pensionsalter freistellt, wenn eine bestimmte Altersgrenze erreicht wurde, kann man ja, wobei man dann auch die Chancen des Nachwuchses berücksichtigen muss. Dass quasi halbtote „alte Säcke“ Stellen blockieren, ist auch nicht ideal.