Do-X schrieb:Okay, dennoch werden die ja nicht gleich in Armut verfallen wie ein Regalbefüller, der nicht mal weiß, ob sein Job jahrelang sicher ist.
Und ein Verbeamteter hat nach bereits 5 Jahren sicherer Berufstätigkeit bereits ein Rentenplus im 4-stelligen Bereich ohne Rentenbeiträge (meine ich gehört zu haben).
Ein Verbeamteter hat Versorgungsanspruch, keine Rentenansprüche, das sind grundverschiedene Dinge. Die Versorgung fließt direkt vom Staat, als Ruhebezug (technisch gesehen ist ein Beamter nicht in Rente, sondern wird in den Ruhestand versetzt und erhält dort ein Ruhegehalt). Dieses Ruhegehalt definiert sich aus den Bezügen auf der letzten Tabellenstufe, die der Beamte im aktiven Dienst innehatte. Den Bezug des Ruhegehalts kann man auch anders als über die Altersgrenze erreichen, z.B. durch Berufsunfähigkeit, oder bei politischen Beamten auch wenn der Dienstherr sie in den Ruhestand versetzt. Beamte führen keine Zahlungen an die Rentenversicherung ab, weil sie diese Versorgungsansprüche direkt gegenüber dem Dienstherren (Land oder Bund) erwerben.
Bei der Rentenversicherung ist hingegen entscheidend, wie lange und wie viel man eingezahlt hat (gemessen in Rentenpunkten, die man quasi 'kauft' oder z.B. über die Mutterschaft erwirbt) - ein Arbeitnehmer kommt im Wesentlichen dann auf eine gute Rente, wenn er lange relativ viel eingezahlt hat; ursprünglich kein Problem, weil das alles von dem System ausgeht dass man mit 14-16 eine Lehre anfängt und bereits ab da einzahlt, bis zur Regelaltersgrenze oder den berühmten 45 Beitragsjahren.
Wechselt jetzt jemand irgendwo in der Mitte seiner Karriere, mit sagen wir 35-40, vom Beamtensystem ins Beitragssystem, dann hat er ein Problem: Beamtenbezüge stehen im kaum zu (und er erhält sie erst beim Erreichen der Altersgrenze), im fehlen aber an die 20 Beitragsjahre im Rentensystem. Passiert dir das eher jung (20-25 oder so) kann man die fehlenden Rentenpunkte einfach durch Zusatzzahlungen 'kaufen', aber für ältere Arbeitnehmer ist das schlicht zu teuer, das können die nicht aufbringen. Außerdem fallen weitere Ansprüche weg, die Beamte haben, z.B. die Beihilfe bei der Gesundheitsversorgung, zusätzliche Bezüge für Ehepartner und Kinder, Witwen- und Waisengelder und vieles mehr. Daher ist der Wechsel wirtschaftlich ruinös, und wurde damals als unzumutbar erkannt.