calligraphie schrieb:Bleibt zu hoffen, dass es für das Auslösen eines Feuerwehreinsatzes eine fette Rechnung an diese infantilen Aktionisten gibt.
Kann man aus der Gebührenordnung der Feuerwehr sicherlich erfahren, meistens ist das irgendwas in der Größenordnung von 250€/angefangene Viertelstunde pro Löschzug, zuzüglich Pauschalen in der Größenordnung 500-1000€ bei missbräuchlicher Alarmauslösung. Und für größere Gebäude wird je nach Alarmschaltung nicht nur ein Löschzug angefordert, sondern manchmal auch gleich noch ein Notarzt, Höhenretter, Polizei usw.
Ein paar tausend Euro wird das schon mindestens kosten, nach oben ziemlich offen.
Heide_witzka schrieb:Ich muss gestehen, in Rechtsdingen relativ unbeleckt zu sein. Wir bräuchten hier mal jemand, der eine juristische Vorbildung hat, bevor wir hier, mich eingeschlossen, völlig übers Ziel hinausschießen.
Die Rechtslage ist da eigentlich ziemlich klar, strittig ist nur ob diese Aktionen bereits unter ''Gewalt'' oder ''Drohung mit einem empfindlichen Übel'' im Sinne des Gesetzes fallen, aber das ist eine Frage für eine Hauptverhandlung, für den Anfangsverdacht würde es meiner Ansicht nach mal reichen.