Abahatschi schrieb:Das weisst Du doch gar nicht, für Arbeitsverträge ist die Schriftform nicht vorgeschrieben.
Lass mal einem das was schlimmes passieren (nein, und das wünsche ich mir nicht) da wirst Du sehen dass Gerichte und Versicherungen sich auf einmal dafür interessieren wer hat für was bezahlt, wer hat wem was angeschafft. Das Beschaffen von Warnwesten sehe ich als Arbeitskleidung zur Verfügung stellen und die Plakate als Arbeitsmittel. Es sind in etwas die Kriterien wie bei Scheinselbstständigkeit.
Wie immer, Du solltest Dir wünschen dass ich Unrecht habe.
Es gibt keine belege dazu. Es konnte noch nie einer mal wirklich erklären, in welcher form da irgendwer bei LG angestellt sein soll und LG hat offen darüber kommuniziert, dass die einzige anstellungsform bei ihnen sich auf mitarbeiter in der orga bezieht, die auch nicht von ihnen sondern vom wandelbündnis bezahlt werden.
Alles andere ist entweder spekulation oder reine erfindungen, jedenfalls nichts, was irgendeinen beleg jemals gehabt hätte.
Irgendeine weltjournalistin hat mal gesagt, angeblich gebe es irgendwelche zahlungen, das habe sie gehört. Das wars. Was genua das für zahlungen gewesen sein sollen, weiß niemand so genau, sieht eher danach aus, als hätte die einen Artikel schreiben wollen.
Aber beleg doch gern, wer bei LG wirklich ernsthafte arbeitsverträge hat, sodass sie als Arbeitgeber gelten können.