Optimist schrieb:ich sehe es nicht als Selbstjustiz, wenn ich jemanden ganz vorsichtig dazu nötigen würde, zur Seite zu gehen (nicht zu springen) - tut mir leid.
SvenLE schrieb:Das was du beschreibst ist Nötigung! ....
hatte ich doch selbst geschrieben dass es Nötigung ist: "wenn ich ... dazu nötigen würde"
Bei deiner vorangegangen Argumentation gings aber um Selbstjustiz und dem hatte ich widersprochen.
Ob ich mich in dem Punkt irrte oder nicht, sei jetzt mal dahin gestellt.
Aber nur DAS war der strittige Punkt und nicht die Nötigung.
Optimist schrieb:Oder darfst du dich z.B. auch mit deinem Auto auf die Straße stellen und den Verkehr behindern? Da würdest du nen Strafzettel bekommen.
SvenLE schrieb:Autos dürfen sich überall hinstellen.
dann versuch das mal auf einer belebten Straße und halte den Verkehr auf. Da bin ich ja mal gespannt, ob das wirklich Alle hinnehmen ohne die Polizei zu rufen.
SvenLE schrieb:Die Polizei interessiert es nicht, da kein fließender Verkehr
bei meinem Gedankengang oben ging es aber um fließenden Verkehr. Wie kommst du denn darauf, das sei keiner?
Die LG behindern auch nur den fließenden Verkehr und setzen sich nicht auf Parkplätze. Nur darum gehts - um Behinderung im fließenden Verkehr.
stereotyp schrieb:Ist wohl doch ziviler Ungehorsam.
es ist anscheinend Beides was die LG machen, Ungehorsam und darüber hinaus auch
SvenLE schrieb:...gefährliche Eingriffe
... in den Straßenverkehr.
Ja, das sehe ich genauso: Hier die Definition aus dem Link von stereotyp:
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.
...
2.
Hindernisse bereitet oder
...
-> Hindernisse bereiten... -> diesen Punkt erfüllt die LG