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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

15.158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.01.2023 um 10:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das ist Protest, Widerstand, ziviler Ungehorsam ggf. verbunden mit strafrechtlich relevanten Vorgängen
Widerspruch.
Ziviler Ungehorsam ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat und trotzdem können einige Klimakleber ihre Strafen nicht mehr bezahlen.
Also das Märchen vom zivilen Ungehorsam in diesem Thread kann auch endlich mal zuende sein.


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14.01.2023 um 10:45
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Das Unrecht muss objektiv vorliegen, damit man Selbstjustiz dagegen anwenden kann. Eingebildetes Unrecht gilt nicht. Wäre so ne Art Putativselbstjustiz.
gut erklärt, danke.!
Damit korrigiere ich mich dahingehend.


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14.01.2023 um 10:47
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ziviler Ungehorsam ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat und trotzdem können einige Klimakleber ihre Strafen nicht mehr bezahlen.
Ziviler Ungehorsam kann sowohl das eine als auch das andere sein, muss aber nicht. Was die LG hier macht mit der Kleberei auf Straßen ist gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, §§ 315 ff. StGB


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14.01.2023 um 10:53
@stereotyp
sehe ich etwas anders.
Ziviler Ungehorsam ist die aktive, gewaltlose Weigerung, das Diktat von Regierungen zu akzeptieren. Er lässt die Regierenden wissen, dass man sich ungerechtem Handeln in den Weg stellen wird und das Volk notfalls Gesetze übertreten wird.
Quelle: https://rebellion.global/de/blog/2020/11/03/civil-disobedience-examples/#:~:text=Ziviler%20Ungehorsam%20ist%20die%20aktive,Volk%20notfalls%20Gesetze%20%C3%BCbertreten%20wird.

Dort steht:

dass man sich ungerechtem Handeln in den Weg stellen wird

Also Futur, man droht an es zu tun.
LG tut es aber.

Dort steht auch:
und das Volk notfalls Gesetze übertreten wird

Also erneut Futur.
LG tut dies aber.

Sie haben doch schon längst den zivilen Ungehorsam verlassen.
Oder soll Abseilen auf befahrene Autobahnen ziviler Ungehorsam sein?
Oder Stürmung von Flugfeldern etc?


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14.01.2023 um 10:56
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Sie haben doch schon längst den zivilen Ungehorsam verlassen.
Ich hab doch nie behauptet, dass das ziviler Ungehorsam sei. Ich bin völlig bei Dir. Das ist kein ziviler Ungehorsam, das sind gefährdende Eingriffe in den Straßenverkehr.


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14.01.2023 um 11:11
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Widerspruch.
Ziviler Ungehorsam ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat und trotzdem können einige Klimakleber ihre Strafen nicht mehr bezahlen.
Also das Märchen vom zivilen Ungehorsam in diesem Thread kann auch endlich mal zuende sein.
Du verstehst etwas nicht. Es handelt sich um zivilen Ungehorsam, ziviler Ungehorsam bedeutet auch ggf. gegen Gesetze zu verstoßen, diese Verstöße werden natürlich geahndet, das bedeutet aber nicht, dass ziviler Ungehorsam an sich eine Straftat wäre.
Ziviler Ungehorsam ist ein "Regelverstoß", der bewusst, begrenzt gegen ein Gesetz, eine Verpflichtung, eine Maßnahme des Staates als Protest gesetzt wird. Diese Handlungen erfolgen ohne rechtliche Grundlage.
Quelle: s.u.
Ziviler Ungehorsam rechtlich gesehen - was ist strafbar?
Während der § 20 Abs. 4 GG es sozusagen zur Pflicht erklärt, gegen Missstände vorzugehen, die die vorherrschende staatliche Ordnung gefährden, ist ziviler Ungehorsam rechtlich gesehen vorerst mit einem tatsächlichen Verstoß gegen geltende Gesetze und Verordnungen verbunden, und zwar unabhängig vom Ziel, das es zu erreichen gilt.

Ist ziviler Ungehorsam eine Straftat?
Er ist im deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Die möglichen Sanktionen betreffen deshalb nicht den zivilen Widerstand, sondern die konkreten Rechtsverletzungen, die begangen wurden.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/ziviler-ungehorsam
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ich hab doch nie behauptet, dass das ziviler Ungehorsam sei. Ich bin völlig bei Dir. Das ist kein ziviler Ungehorsam, das sind gefährdende Eingriffe in den Straßenverkehr.
und trotzdem ziviler Ungehorsam ;)


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14.01.2023 um 11:16
@Tussinelda
Es steht dir frei die Stürmung von Flugfeldern oder das Abseilen auf befahrene Autobahnen als zivilen Ungehorsam zu bezeichnen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du verstehst etwas nicht
Selbstverständlich 😂


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14.01.2023 um 11:23
Der amerikanische Philosoph John Rawls definierte zivilen Ungehorsam als "eine öffentliche, gewaltfreie, gewissenhafte und gleichwohl politische Handlung, die gegen das Gesetz verstößt und in der Regel darauf abzielt, eine Änderung des Gesetzes oder der Politik der Regierung herbeizuführen".
Quelle:https://www.liberties.eu/de/stories/was-ist-ziviler-ungehorsam-definition-beispiele/44569 (Archiv-Version vom 06.01.2023)

Hatte erst das gelesen und gedacht, ziviler Ungehorsam sei gewaltfrei. Aber:
Durch einen symbolischen,[2] aus Gewissensgründen vollzogenen und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren.
Quelle:Wikipedia: Ziviler Ungehorsam

Wiki gibt @Tussinelda Recht. Ist wohl doch ziviler Ungehorsam.


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14.01.2023 um 11:24
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Es steht dir frei die Stürmung von Flugfeldern oder das Abseilen auf befahrene Autobahnen als zivilen Ungehorsam zu bezeichnen.
es geht um die Definition von zivilem Ungehorsam, das ist nicht meine Interpretation. Ich habe es sogar verlinkt und belegt.
Hier gerne noch einmal, obwohl das ja hier schon ausreichend belegt wurde:
Rechtsbruch aus Protest
ZIVILER UNGEHORSAM IN DEUTSCHLAND
Quelle: https://www.goethe.de/de/kul/ges/20368739.html (Archiv-Version vom 31.12.2022)


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14.01.2023 um 11:41
@stereotyp
Das Stürmen eines Flughafens oder das Abseilen auf eine befahrene Autobahn ist doch kein Verstoß gegen
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:rechtliche Normen
Also nein, das ist noch nichtmal im Ansatz verhandelbar.


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14.01.2023 um 11:50
@behind_eyes
§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.
Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet,
3.
falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
in der Absicht handelt,
a)
einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b)
eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2.
durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.
Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet oder
3.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:


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14.01.2023 um 11:56
@behind_eyes
doch, genau das ist es. Das sind rechtliche Normen:
Bei einer Rechtsnorm handelt es sich um eine gesetzliche Regelung oder um eine Vorschrift, welche auf einer gesetzlichen Grundlage basiert. Zu den bekanntesten Rechtsnormen zählen Gesetze, Satzungen und Verordnungen. Rechtsnormen sind immer generell-abstrakt. Dies bedeutet, sie gelten für eine unbestimmte Anzahl von Personen und Fällen, wodurch sie sich von den Allgemeinverfügungen unterscheiden, welche nur individuell Gültigkeit haben.

Grundsätzlich setzt sich eine Rechtsnorm aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge zusammen: "Wenn dies getan wird, ist jenes die Folge davon". Allerdings kann es auch gegeben sein, dass eine Rechtsnorm lediglich Definitionen enthält.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/norm-recht

weiß also nicht, warum Du meinst es wäre kein Verstoß.


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14.01.2023 um 12:03
@Tussinelda
also musst du dann den hier angewandten zivilen Ungehorsam am Sachlichsten als das bezeichnen was es ist: eine Straftat.
was kommt als Nächstes?
Manipulation an Kernkraftwerken - upps, Mund zu, ist nur ziviler Ungehorsam 😂😂😂


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14.01.2023 um 12:05
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:also musst du dann den hier angewandten zivilen Ungehorsam am Sachlichsten als das bezeichnen was es ist: eine Straftat.
Ziviler Ungehorsam an sich ist keine Straftat.
Ziviler Ungehorsam beinhaltet das Begehen bestimmter Straftaten als Mittel des Widerstands gegen als ungerecht empfundene Gesetze.

Oft ist das Gesetz das im Rahmen des zivilen Ungehorsams gebrochen wird auch das Gesetz das als ungerecht empfunden wird, z.B. im Fall der Rassentrennungsgesetze und Vorschriften während der Bürgerrechtsbewegung in den USA, aber das ist keine zwingende Vorraussetzung.


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14.01.2023 um 12:06
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ziviler Ungehorsam an sich ist keine Straftat.
Meine Rede, warum stehen dann Klimakleber vor Gericht ;-) sind die alle dumm bei Gericht oder handelt es sich ganz einfach nicht um zivilen Ungehorsam? ;-)


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14.01.2023 um 12:09
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Durch einen symbolischen,[2] aus Gewissensgründen vollzogenen und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren.
@behind_eyes
Ziviler Ungehorsam kann, muß aber keine Straftat sein.


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14.01.2023 um 12:09
@behind_eyes

Das steht im nächsten Satz, weil sie zum Zweck des zivilen Ungehorsams Straftaten begehen. 'Ungehorsam' bedeutet 'Übertretung von Normen' oder 'Zuwiderhandlung gegen Anweisungen und Befehle', das kannst du rein sachlogisch nicht verwirklichen ohne ein Gesetz zu brechen.


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14.01.2023 um 12:11
@stereotyp
@bgeoweh
Dann sollte man es als das benennen was es nach Ausführung der Aktionen der LG ist: Straftat.


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14.01.2023 um 12:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich sehe es nicht als Selbstjustiz, wenn ich jemanden ganz vorsichtig dazu nötigen würde, zur Seite zu gehen (nicht zu springen) - tut mir leid.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Das was du beschreibst ist Nötigung! ....
hatte ich doch selbst geschrieben dass es Nötigung ist: "wenn ich ... dazu nötigen würde"
Bei deiner vorangegangen Argumentation gings aber um Selbstjustiz und dem hatte ich widersprochen.
Ob ich mich in dem Punkt irrte oder nicht, sei jetzt mal dahin gestellt.
Aber nur DAS war der strittige Punkt und nicht die Nötigung.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Oder darfst du dich z.B. auch mit deinem Auto auf die Straße stellen und den Verkehr behindern? Da würdest du nen Strafzettel bekommen.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Autos dürfen sich überall hinstellen.
dann versuch das mal auf einer belebten Straße und halte den Verkehr auf. Da bin ich ja mal gespannt, ob das wirklich Alle hinnehmen ohne die Polizei zu rufen.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Die Polizei interessiert es nicht, da kein fließender Verkehr
bei meinem Gedankengang oben ging es aber um fließenden Verkehr. Wie kommst du denn darauf, das sei keiner?
Die LG behindern auch nur den fließenden Verkehr und setzen sich nicht auf Parkplätze. Nur darum gehts - um Behinderung im fließenden Verkehr.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ist wohl doch ziviler Ungehorsam.
es ist anscheinend Beides was die LG machen, Ungehorsam und darüber hinaus auch
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:...gefährliche Eingriffe
... in den Straßenverkehr.
Ja, das sehe ich genauso: Hier die Definition aus dem Link von stereotyp:
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.
...
2.
Hindernisse bereitet oder
...
-> Hindernisse bereiten... -> diesen Punkt erfüllt die LG


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14.01.2023 um 12:22
Zitat von OptimistOptimist schrieb:es ist anscheinend Beides was die LG machen, Ungehorsam und darüber hinaus auch
ganz wichtige Formulierung.... bei Diebstahl spricht man ja auch nicht von Unhöflichkeit, obwohl es das ist.


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