rhapsody3004
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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"
14.01.2023 um 12:23stereotyp schrieb:Das Unrecht muss objektiv vorliegen, damit man Selbstjustiz dagegen anwenden kann.Müsste es anstelle von Selbstjustiz nicht eigentlich heißen, damit der Bürger je nach Fall ein bestimmtes Jedermannsrecht dagegen anwenden kann bzw. dürfte?
Oder halt auch das Widerstandsrecht (GG), was aber nochmals andere Voraussetzungen bräuchte. Darauf dürften sich die Bürger nur dann berufen, wenn unsere parlamentarische Demokratie, der Rechtsstaat an sich, durch staatliche Gewalt ernsthaft in Gefahr wäre. Und als Ganzes wohl auch nur.
Tussinelda schrieb:Er ist im deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Die möglichen Sanktionen betreffen deshalb nicht den zivilen Widerstand, sondern die konkreten Rechtsverletzungen, die begangen wurden.Ja, das stimmt.
Ziviler Ungehorsam kann man genauso wie Hatespeech erst mal nur als Oberbegriff sehen, der keinen eigenen Tatbestand erfüllt bzw. ist ziviler Ungehorsam nur ein Oberbegriff, worunter verschiedene Rechtsverletzungen fallen können. Darunter können verschiedene Ordnungswidrigkeiten aber auch Straftaten fallen.