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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

15.158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.01.2023 um 12:23
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Das Unrecht muss objektiv vorliegen, damit man Selbstjustiz dagegen anwenden kann.
Müsste es anstelle von Selbstjustiz nicht eigentlich heißen, damit der Bürger je nach Fall ein bestimmtes Jedermannsrecht dagegen anwenden kann bzw. dürfte?
Oder halt auch das Widerstandsrecht (GG), was aber nochmals andere Voraussetzungen bräuchte. Darauf dürften sich die Bürger nur dann berufen, wenn unsere parlamentarische Demokratie, der Rechtsstaat an sich, durch staatliche Gewalt ernsthaft in Gefahr wäre. Und als Ganzes wohl auch nur.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Er ist im deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Die möglichen Sanktionen betreffen deshalb nicht den zivilen Widerstand, sondern die konkreten Rechtsverletzungen, die begangen wurden.
Ja, das stimmt.
Ziviler Ungehorsam kann man genauso wie Hatespeech erst mal nur als Oberbegriff sehen, der keinen eigenen Tatbestand erfüllt bzw. ist ziviler Ungehorsam nur ein Oberbegriff, worunter verschiedene Rechtsverletzungen fallen können. Darunter können verschiedene Ordnungswidrigkeiten aber auch Straftaten fallen.


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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.01.2023 um 12:25
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Dann sollte man es als das benennen was es nach Ausführung der Aktionen der LG ist: Straftat.
wird es doch. Ich verstehe das Problem nicht. Sie werden doch angezeigt, verklagt, verurteilt usw.
Nur ist es eben trotzdem ziviler Ungehorsam. Die Definition wurde jetzt doch hinreichend hier verlinkt.


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14.01.2023 um 12:28
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Müsste es anstelle von Selbstjustiz nicht eigentlich heißen, damit der Bürger je nach Fall ein bestimmtes Jedermannsrecht dagegen anwenden kann bzw. dürfte?
Das ist was anderes:
Das Jedermannsrecht besagt, dass jeder Mensch einen anderen vorläufig „festnehmen“ kann, sofern dieser bei einer Straftat ertappt wird.
Quelle:https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/


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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.01.2023 um 12:36
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Das ist was anderes:
Das ist ja nur ein Jedermannsrecht von mehreren und Grundlage ist die StPO aber auch je nach Fall auch nur das BGB dafür.

Was meinst du denn genau mit Selbstjustiz? Diese ist doch immer verboten oder nicht? Es sei denn, man könnte sich als Bürger (entweder Personen von LG oder die, die durch Aktionen seitens LG in ihren Rechten verletzt würden) auf ein bestimmtes Jedermannsrecht je nach konkretem Fall berufen oder nicht?


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14.01.2023 um 12:40
@rhapsody3004
Ich kenn nur das Jedermannsrecht. Was stellst Du Dir denn da drunter vor?
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Was meinst du denn genau mit Selbstjustiz? Diese ist doch immer verboten oder nicht?
Ja. Ist sie.


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14.01.2023 um 12:43
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ja. Ist sie.
Meine ich doch. Deshalb war für mich dein Satz auch etwas missverständlich formuliert. Also nur hinsichtlich Selbstjustiz. Selbstjustiz darf man niemals begehen oder anwenden. Wenn, dann kann man ja nur je nach konkretem Fall von einem oder mehreren Jedermannsrechten Gebrauch machen bzw. sie dagegen anwenden.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Das Unrecht muss objektiv vorliegen, damit man Selbstjustiz dagegen anwenden kann.



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14.01.2023 um 12:56
@stereotyp

Vielleicht so einfacher zu verstehen, was ich gemeint habe und jetzt auch nur mal auf die vorläufige Festnahme bezogen:

Ist eine vorläufige Festnahme gerechtfertigt gewesen, also die Voraussetzungen entweder nach Grundlage StPO oder BGB erfüllt gewesen, kann man nicht davon sprechen, dass jemand Selbstjustiz begangen hätte, weil es ja dann keine Selbstjustiz gewesen ist.

Ohne die Voraussetzungen gehandelt zu haben, wäre dann Selbstjustiz für mich.


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14.01.2023 um 12:58
@rhapsody3004
@stereotyp
darf ich kurz unterbrechen? Es handelt sich nicht um Selbstjustiz, den zivilen Ungehorsam von LG betreffend. Es ist "ziviler Ungehorsam".


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14.01.2023 um 13:01
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ist eine vorläufige Festnahme gerechtfertigt gewesen, also die Voraussetzungen entweder nach Grundlage StPO oder BGB erfüllt gewesen, kann man nicht davon sprechen, dass jemand Selbstjustiz begangen hätte, weil es ja dann keine Selbstjustiz gewesen ist.
Da darf man dann aber nur festnehmen. @rhapsody3004


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14.01.2023 um 13:01
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:darf ich kurz unterbrechen? Es handelt sich nicht um Selbstjustiz, den zivilen Ungehorsam von LG betreffend. Es ist "ziviler Ungehorsam".
Für mich ist das irgendwie beides, was LG macht. Zumindest dann, wenn sie sich nicht auf ein bestimmtes Recht berufen könnten, was ihre Taten rechtfertigen würde.



@stereotyp
Ja na klar. Die vorläufige Festnahme beinhaltet wie der Name schon sagt nur eine Festnahme. Je nach Fall kann aber auch körperliche Gewaltanwendung gerechtfertigt sein. War doch so oder? (natürlich nicht frei nach Schnauze)


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14.01.2023 um 13:03
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Für mich ist das irgendwie beides, was LG macht.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:stereotyp schrieb:
Das Unrecht muss objektiv vorliegen, damit man Selbstjustiz dagegen anwenden kann. Eingebildetes Unrecht gilt nicht. Wäre so ne Art Putativselbstjustiz.



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14.01.2023 um 13:04
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Für mich ist das irgendwie beides, was LG macht.
ähm, ok. Aber Selbstjustiz ist anders definiert und hat mit dem nun einmal nix zu tun. Was soll ich sagen?


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14.01.2023 um 13:06
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich verstehe das Problem nicht
Das "Problem" wurde jetzt hinreichend und xmal erklärt.

Straftaten als zivilen Ungehorsam zu bezeichnen weil sie es AUCH sind ist so ziemlich derselbe Unsinn wie Diebstahl als Unsitte zu bezeichnen.


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14.01.2023 um 13:07
Natürlich ist es ziviler Ungehorsam, was LG da macht. Da kann man drumherumreden, ändert aber nichts an der Realität.
Jeder zivile UNgehorsam hat immer auch eine Regelübertretung, die damit verbunden ist.


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14.01.2023 um 13:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Aber Selbstjustiz ist anders definiert und hat mit dem nun einmal nix zu tun. Was soll ich sagen?
Na ja, ich denke bei LG halt auch, dass sie das Gesetz in die eigene Hand nehmen. Darum verbinde ich auch Selbstjustiz mit denen, wenn nichts ihre Taten oder ihr Handeln rechtfertigen würden.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Straftaten als zivilen Ungehorsam zu bezeichnen weil sie es AUCH sind ist so ziemlich derselbe Unsinn wie Diebstahl als Unsitte zu bezeichnen.
Zumindest können unter zivilem Ungehorsam als Oberbegriff auch verschiedene Straftaten fallen.


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14.01.2023 um 13:09
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Natürlich ist es ziviler Ungehorsam, was LG da macht
Genau wie Diebstahl eine Unsitte ist. Weiß nicht warum man sich davor drückt mal Tacheles zu reden.


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14.01.2023 um 13:10
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Zumindest können unter zivilem Ungehorsam auch verschiedene Straftaten fallen.
Nicht "könnte" - bei LG IST das so.


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14.01.2023 um 13:10
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Na ja, ich denke bei LG halt, dass sie das Gesetz in die eigene Hand nehmen.
Aber das stimmt ja so nicht. "Das recht in die eigene hand" nehmen wäre, wenn sie versuchen, politiker zu entführen oder sowas. Hier geht es um ganz klassischen zivilen ungehorsam.
Symbolische aktionen der regelübertretung, um auf einen missstand hinzuweisen und einzufordern, gehört zu werden.

Es gibt keinen zivilen ungehorsam ohne regelübertretung.


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14.01.2023 um 13:11
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Natürlich ist es ziviler Ungehorsam, was LG da macht. Da kann man drumherumreden, ändert aber nichts an der Realität.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Jeder zivile UNgehorsam hat immer auch eine Regelübertretung, die damit verbunden ist.
Regelübertretung ist aber etwas niedlich ausgedrückt ;)
Teilweise sind es eben auch Straftaten.
Zum Beisp. Eingriff in den Straßenverkehr.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Genau wie Diebstahl eine Unsitte ist.
zudem eine Frechheit und Dreistigkeit.
Bei LG sehe ich das genauso ;)


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14.01.2023 um 13:12
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das "Problem" wurde jetzt hinreichend und xmal erklärt.
dann würdest Du nicht das
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Straftaten als zivilen Ungehorsam zu bezeichnen weil sie es AUCH sind ist so ziemlich derselbe Unsinn wie Diebstahl als Unsitte zu bezeichnen.
schreiben. Denn das zeigt ja, dass es immer noch nicht verstanden wurde. Trotz Verlinkungen.

Auch die Straftaten ändern nichts daran, dass es sich um zivilen Ungehorsam handelt, da ziviler Ungehorsam eben auch Straftaten, Rechtsbrüche beinhalten kann. Die werden auch entsprechend geahndet.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Genau wie Diebstahl eine Unsitte ist. Weiß nicht warum man sich davor drückt mal Tacheles zu reden.
es wird doch Tacheles geredet. Es ist ziviler Ungehorsam und dabei begehen sie Straftaten. Fertig. Ist ja nicht so, dass die verschwiegen werden würden.


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