Abahatschi schrieb:Nochmal, ich darf jeden festnehmen der mich nötigt.
nochmal, ob Du genötigt wirst, stellst nicht DU fest und eine Festnahme ist unnötig, wenn der Aktivist sich vom Tatort nicht entfernt, DU entfernst ihn doch. Und er geht zurück. Wozu die Festnahme? Auf welcher Basis?
Täter muss bei frischer Tat angetroffen werden
Um die Jedermann-Festnahme nach Paragraph 127 StPO auszuüben, muss der Täter auf frischer Tat ertappt werden. Als „frisch“ gilt in diesem Zusammenhang, dass die aktuelle Situation in einem zeitlichen und/oder räumlichen Zusammenhang stehen muss. Der Täter muss also noch am Tatort oder in unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Darüber hinaus muss die Straftat auch begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht reicht bei Anwendung der Jedermannsrechte nicht aus.
Übt eine Person im Sinne des Jedermannsrechts eine irrtümliche Festnahme aus, ist der Tatbestand des Erlaubnistatbestandsirrtums erfüllt. In diesem Rahmen kann eine Ermittlung wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsentzug drohen.
Fluchtgefahr
Ein Verdächtiger darf nur festgenommen werden, wenn Fluchtgefahr besteht.
keine Identitätsfeststellung möglich
Darüber hinaus muss eine Verweigerung der Identitätsfeststellung vorliegen. Ist eine Identitätsfeststellung wegen eines Fehlen des Ausweises oder Aggressivität des vermeintlichen Täters nicht möglich, darf eine Festnahme erfolgen.
Quelle:
https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/was Du also meinst zu dürfen ist bullshit.
@behind_eyes nein, ist es nicht, denn ziviler Ungehorsam begründet sich ja nicht auf die ggf. stattfindenden Straftaten, sondern darauf, warum man diese begeht. Es geht um den politischen Protest, die politische Willensäußerung. Es wurde nie argumentiert, dass dies nicht auch mit Gesetzesverstößen einhergeht, denn die sind Teil des Protestes. Ziviler Ungehorsam ist Teil von Demokratie. Weshalb Dein ständiges darauf hinweisen, dass ziviler Ungehorsam in diesem oder egal welchem Fall bedeutungslos ist, eben grundfalsch ist. Es gehört ja eben dazu, sich den Strafen auch zu stellen.