Tussinelda
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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"
15.01.2023 um 10:03behind_eyes schrieb:Gegenargument auf das Recht auf Zivilen Ungehorsam nichts an der Schuld ändert, offenbar bedeutungslos bis hin zu komplett unrelevant.das bedeutet nur nicht, dass es kein ziviler Ungehorsam wäre. Es wurde doch jetzt zig mal dargelegt, ziviler Ungehorsam kann auch gegen Gesetze verstossen und selbstverständlich wird dies auch geahndet. Sich dem zu stellen ist ja gerade auch ein Grund, warum es sich um zivilen Ungehorsam handelt.
behind_eyes schrieb:In dem Urteil wurde das erstinstanzliche Urteil, welches dem Strafbefehl innewohnt, bestätigtes gab niedrigere Strafen. Und mal abwarten, ob die nächste Instanz angerufen wird und dies genau so sieht. Ich erinnere an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der hier verlinkt ist. Da wurde ein entsprechendes Urteil als verfassungswidrig eingestuft.
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/zur-verfassungsmaessigkeit-der-zweiten-reihe-rechtsprechung-des-bgh/