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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

15.158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.01.2023 um 20:02
@rhapsody3004
Natürlich hast du mit deinen Einwand vollkommen Recht.

Wir sind keine Juristen und können nur als Laien bewerten und beurteilen.

Und ich als Laie sage halt das ich alle Notwendigkeiten zum Tatbestand der Nötigung erfüllt sehe.

Das können andere wie @shionoro, @Tussinelda natürlich anders sehen.

Und solange es kein offizielles Urteil gibt, ist halt kein Konsens zur sachlichen Debatte da.

Wir können uns halt nur unsere laienhafte Korrespondenz um die Ohren hauen 🤫.

@all Dennoch nen schönen Abend.


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14.01.2023 um 21:33
@BerlinerLuft
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das bewusste Versperren des Weges ist keine Nötigung
da kannste noch einmal nachlesen, warum das Versperren des Weges keine Nötigung ist. Und warum es auch in der zweiten Reihe der Blockade keine Nötigung ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschieden, der hier auch schon verlinkt ist.

Bitte lest doch mal die links.
Beitrag von stereotyp (Seite 307)


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14.01.2023 um 22:55
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:In meinen Augen sicher nicht, indem wir die Demokratie an den Nagel hängen. Auch wenn ich das Klimaproblem nicht kleinreden will, aber Rechtsstaatlichkeit muss schon sein, mE.
Tja, diese Rechtsstaatlichkeit sagt aber auch, der Staat, unsere Politiker und unsere Demokratie machen aktuell zu wenig für den Klimaschutz. Es muss mehr gemacht werden und dies ist unser Auftrag nach Verfassung unseres Staates. Daher steht dies nicht zu Diskussion und die Politik muss handeln und endlich Klimaschutz ausreichend wahrnehmen.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Man gewinnt aber auch keinen Klimaschutz, wenn man nur an Mehrheiten denkt.
Mehrheiten spielen so gesehen keine Rolle, es ist Auftrag nach Verfassung, wer dies nicht wahrnimmt als Partei oder Politiker ist so gesehen verfassungsfeindlich.


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15.01.2023 um 04:58
Wägen wir mal ab:
- Aktion erfolgreich -> Mensch steht in Stau und kriegt Panik seinen Auftrag oder Job zu verlieren, muss vielleicht ins Krankenhaus
- Aktion wird unterbrochen -> Aktivist wird zur Seite getragen, außer seinem persönlichen Ärger passiert nichts
Ich würde sie wegtragen und wenn sie sich wieder vor meinem Auto hinsetzen würden um mich wieder zu blockieren, würde ich sie festnehmen und auf die Polizei warten wegen den Personalien.


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15.01.2023 um 06:01
@Abahatschi

Ich kann deinen Unmut verstehen, die machen sich nicht grade beliebt mit solchen Aktionen. Andererseits sollte man auch vielleicht bedenken, dass das ein Verzweiflungsakt ist. Ich kann also auch die Blockierer verstehen. Es ist ein Dilemma und (solche Aktionen) nur das Resultat ignoranter und verfehlter Klimapolitik.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:würde ich sie festnehmen und auf die Polizei warten wegen den Personalien.
Das „Festnehmen“ solltest du sein lassen, denn das wäre Amtsanmaßung und Freiheitsberaubung, sowas (also jemanden Festnehmen) darf nur die Polizei. Wegtragen solltest du sie auch nicht, denn das darf auch nur die Polizei, im schlimmsten Fall könnte man das als Körperverletzung deuten, dann hast du neben der Blockade auch noch ganz anderen Ärger. Auch wenn solche Aktionen nerven und nicht schön sind, sollte man nicht vergessen, dass auch Klima-Aktivisten nur Menschen sind und wie jeder andere auch Grundrechte besitzen, eines davon ist die körperliche Unversehrtheit.


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15.01.2023 um 06:38
Ich habe gestern richtig über die Aussage von Greta T gestaunt, die sich gegen die Grünen richtete. Sie "sei nie mit einer Grünen Partei verbunden gewesen", sagte sie .


https://www.sueddeutsche.de/politik/greta-thunberg-luetzerath-demonstration-samstag-1.5732188


Wenn sie das vor dem Krieg geäußert hätte, wäre ihre Aussage bei mir glaubwürdig herübergekommen. D steckt durch jahrelange stockende Klimapolitik in einer riesen Misere und muss jetzt eben dafür sorgen, dass die Wohnungen im Winter warm bleiben, da kommt jetzt auch noch diese Greta - die doch auch "grüne Politik" betreibt. Was will sie denn jetzt damit ausdrücken? Welche Ideen hat diese Frau, dass D kommende Winter unbeschadet übersteht?


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15.01.2023 um 06:43
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Mensch steht in Stau und kriegt Panik seinen Auftrag oder Job zu verlieren, muss vielleicht ins Krankenhaus
Dann ist der Mensch nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug sicher zu führen und dem kann nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrteignung der Führerschein entzogen werden.
Wer unter einer der folgenden organischen Psychosen akut leidet:

- organische Psychose mit paranoider, manischer oder depressiver Symptomatik
ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden.
Quelle: https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2664/file/Begutachtungsleitlinien+2022.pdf
Warum kommt man immer mit solchen Sachen, um sich auf „Notwehr“ zu berufen?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich würde sie wegtragen und wenn sie sich wieder vor meinem Auto hinsetzen würden um mich wieder zu blockieren, würde ich sie festnehmen und auf die Polizei warten wegen den Personalien.
Wie schon @Carl138 anmerkte: Du kannst Dich strafbar machen. Hier kommt auf jeden Fall auch Nötigung hinzu. Unrecht 1 (Nötigung Dir gegenüber) wiegt kein Unrecht (Nötigung des Demonstrierenden gegenüber) auf. Auch beim Thema „Notwehr“ gehen die Meinungen weit auseinander, was noch Notwehr ist und was nicht. Im Endeffekt entscheidest nicht Du was in dem Fall angemessen wäre, sondern ein Richter.


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15.01.2023 um 06:46
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Abahatschi schrieb:
Ich würde sie wegtragen und wenn sie sich wieder vor meinem Auto hinsetzen würden um mich wieder zu blockieren, würde ich sie festnehmen und auf die Polizei warten wegen den Personalien.
Wie schon @Carl138 anmerkte: Du kannst Dich strafbar machen. Hier kommt auf jeden Fall auch Nötigung hinzu. Unrecht 1 (Nötigung Dir gegenüber) wiegt kein Unrecht (Nötigung des Demonstrierenden gegenüber) auf. Auch beim Thema „Notwehr“ gehen die Meinungen weit auseinander, was noch Notwehr ist und was nicht. Im Endeffekt entscheidest nicht Du was in dem Fall angemessen wäre, sondern ein Richter.
Man darf die Leute aber bis zur Feststellung ihrer Personalien festhalten, sog. Jedermannsrecht, § 127 StPO. Ist weiter oben auch erläutert.


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15.01.2023 um 07:11
@Fichtenmoped
@Carl138
Natürlich kann ich jeden festnehmen der mich nötigt, lasst diese Märchen und angeblich gut gemeinte Tipps.
Die Festnahme dient auch der Feststellung der Personalien für die Anzeige und Schadensersatz.


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15.01.2023 um 07:18
@Fichtenmoped
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Mensch steht in Stau und kriegt Panik seinen Auftrag oder Job zu verlieren, muss vielleicht ins Krankenhaus
Und da(von) hat man dann eine
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:organische Psychose mit paranoider, manischer oder depressiver Symptomatik
?!

Eher nicht:
organische Psychose, hirnorganische Psychose, E organic psychosis, Psychose, die durch organische Hirnschäden hervorgerufen wird. Ursache können Vergiftungen (z.B. Alkoholpsychosen, Stoffwechselstörungen, Infektionen oder Traumen (z.B. Kontusionspsychose) sein.
https://www.spektrum.de/lexikon/neurowissenschaft/organische-psychose/9291

Und etliche andere Quellen, z. B.:
Wikipedia: Organisches Psychosyndrom
https://www.apotheken.de/krankheiten/4686-organische-psychose-akut


Eine hirnorganische Psychose hat organische Ursachen.


Vielleicht war es ja der falsche Absatz, den Du da zitiert hast?


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15.01.2023 um 07:32
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Natürlich kann ich jeden festnehmen der mich nötigt, lasst diese Märchen und angeblich gut gemeinte Tipps.
Die Festnahme dient auch der Feststellung der Personalien für die Anzeige und Schadensersatz.
Nur ist es eben strittig ob es sich hier um eine Nötigung handelt. Davon mal abgesehen ist es komplett gaga, denn die bleiben eh da bis die Polizei es auflöst.


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15.01.2023 um 08:03
@cejar
Sollte ich der Erste sein und sage: mach Platz ich muss fahren, trage den weg und er hockt sich wieder vor dem Auto, nötigt er mich, weder die Politik oder andere Entscheidungsträger.


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15.01.2023 um 08:22
@Abahatschi

Nach deinem eigenem Empfinden wahrscheinlich, nach Gesetzeslage nicht unbedingt.


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15.01.2023 um 08:29
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Natürlich kann ich jeden festnehmen der mich nötigt, lasst diese Märchen und angeblich gut gemeinte Tipps.
Wenn die eine Rechtsschutz haben, ist es egal, ob du Selbstjustiz mit körperlichem Übergriff betreibst. Die Anwälte werden dich schon kontaktieren.


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15.01.2023 um 08:48
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Sollte ich der Erste sein und sage: mach Platz ich muss fahren, trage den weg und er hockt sich wieder vor dem Auto, nötigt er mich, weder die Politik oder andere Entscheidungsträger.
Zitat von cejarcejar schrieb:Nach deinem eigenem Empfinden wahrscheinlich, nach Gesetzeslage nicht unbedingt.
Taufrisch 👇🏻
Die sieben Aktivisten der "Letzten Generation" waren wegen Nötigung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Ende Mai 2022 eine Hauptverkehrsstraße in Kempten blockiert zu haben, indem sie sich auf der Fahrbahn festgeklebt hatten oder das Festkleben anderer Personen unterstützt hatten. Das Gericht bestätigte jetzt die Strafbefehle gegen die Aktivisten und verhängte Geldstrafen.

Gegen alle Angeklagte wurden jeweils 50 Tagessätze in unterschiedlicher Höhe - je nach Einkommen - erlassen. In einem Fall ging es um 240-fache Nötigung. Die hohe Zahl ergibt sich aus der Summe der Autofahrer, die durch die Protestaktion an der Weiterfahrt gehindert wurden und im Stau standen.

Klima-Aktivisten verweisen auf Recht des zivilen Ungehorsams
Entsprechende Strafbefehle hatten die Aktivisten nicht akzeptiert, da sie ihre Aktion nach eigenen Angaben nicht als Nötigung sehen, sondern als legitime Protestform. Beim Prozess wiesen sie immer wieder auf das Recht des zivilen Ungehorsams hin.
Quelle: https://www.google.com/amp/s/www.br.de/nachrichten/amp/bayern/klima-aktivisten-der-letzten-generation-wegen-noetigung-vor-gericht,TSbhO1p

Und mit dem Märchen des Zivilen Ungehorsam wird auch gleich mal aufgeräumt imo.


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15.01.2023 um 09:04
@behind_eyes
mal abwarten, falls die die nächste Instanz anrufen. Wäre ja nicht das erste Mal, dass so ein Urteil gekippt wird. Außerdem wird auch da nicht mit zivilem Ungehorsam aufgeräumt, es handelt sich immer noch um zivilen Ungehorsam. Zudem haben wir nicht einmal das Urteil, um die Begründung detailliert nachlesen zu können.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich würde sie wegtragen und wenn sie sich wieder vor meinem Auto hinsetzen würden um mich wieder zu blockieren, würde ich sie festnehmen und auf die Polizei warten wegen den Personalien.
wie sinnvoll jemanden festzunehmen, der den "Tatort" gar nicht verlässt oder verlassen will


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15.01.2023 um 09:10
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Zudem haben wir nicht einmal das Urteil, um die Begründung detailliert nachlesen zu können.
Um das Gegenteil zu behaupten, haben wir aber auch nichts. Hier ist es zumindest ein Urteil, das hoffen lässt.


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15.01.2023 um 09:10
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Natürlich kann ich jeden festnehmen der mich nötigt, lasst diese Märchen und angeblich gut gemeinte Tipps.
Nur bei fluchtgefahr oder wenn sich derjenige nicht ausweisen kann. Damit würdest du dich mit deiner festnahme strafbar machen, da fluchtgefahr bei den aktivisten kein thema ist und somit auf die polizei gewartet werden kann. Lass das märchen und die angeblichen tipps.
Weitere Voraussetzung für das Festnahmerecht ist ferner, dass Fluchtgefahr besteht oder die Identität des Täters nicht festgestellt werden kann.
Quelle: https://www.refrago.de/jedermann-festnahmerecht-wann-darf-man-als-privatperson-einen-anderen-festnehmen/


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15.01.2023 um 09:25
Das Urteil fiel auch etwas geringer aus, als die Strafbefehle, es kam ja überhaupt erst zur Verhandlung, weil gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt wurde.
Ganz davon abgesehen, dass das Urteil ja keine Überraschung ist, gab es ja schon einige.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Um das Gegenteil zu behaupten, haben wir aber auch nichts. Hier ist es zumindest ein Urteil, das hoffen lässt.
welches Gegenteil denn?


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15.01.2023 um 09:55
In dem Urteil wurde das erstinstanzliche Urteil, welches dem Strafbefehl innewohnt, bestätigt mit dem Zusatz das das vorgetragene Gegenargument auf das Recht auf Zivilen Ungehorsam nichts an der Schuld ändert, offenbar bedeutungslos bis hin zu komplett unrelevant.


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