Kotzi schrieb:Schaffst du selbst was nachzulesen oder ist das zuviel verlangt? Außerdem musste ich schon vorher anderen Experten den Sachverhalt erklären in diesem Thread. Voila 2 Möglichkeiten stehen zur Auswahl.
Scheinbar bist du dann nicht in der Lage, diesen von dir zur Sprache gebrachten Artikel tatsächlich zu verstehen.
In keinem Absatz wird darauf eingegangen, wie sterbliche Überreste zu behandeln sind.
Es geht einzig und allein um die Grabstätten, deren Kennzeichnung und deren Schutz, sowie den Zugang durch Angehörige nach Beendigung der Feindseligkeiten.
Zweitens spielst du sehr wahrscheinlich auf den Vorfall aus Afghanistan an, indem US MArines auf die Leichen von drei Taliban uriniert haben.
Frage: Stehen die Taliban überhaupt unter dem Schutz der Genfer Konventionen?
Nein.
Sie bewegen sich außerhalb derer. Denn sie sind irreguläre Kräfte (Partisanen), als Zivilpersonen getarnte Kämpfer.
Ihnen steht zwar humanitärer Schutz nach Ergreifung zu (Fairer Prozess etc.) aber nicht der Schutz durch die Genfer Konventionen.
Somit ist hier erst recht kein Kriegsverbrechen festzustellen.
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gardner schrieb:Er ist zu stolz, um seinen Fehler zuzugeben.
Wurde bewiesen.
Nach auch mal ein Bisschen bashen?
Personenbezogene Beiträge sind meines Wissens offtopic, eine Keule, die du in den vergangenen paar Stunden mindestens zweimal rausgekramt hast.