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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

226 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Berlin, Polizei, Diskriminierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 09:51
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist ziemlich eindeutig Satire.
Mit Verlaub, ich kenne einige, denen beim Lesen nicht dieser Gedanke kam und das sind keine Polizisten.

Per Definition fehlen auch einige Elemente der Satire... Ironie, Spott, scharfer Witz... Nein der Text ist einfach nur abwertend verfasst und gemeint.

Konsequenterweise ersucht man mit so einer Meinung, wie schon vorgeschlagen einen privaten Sicherheitsdienst um Hilfe.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 09:56
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist ziemlich eindeutig Satire
Meh...denke ich nicht .... hab ihn gelesen und eindeutig als menchenfeindlich eingestuft..... lustig ist das sie Polizeischutz will.... warum auch immer sind Cops auf einmal ok :) 🙃


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 09:57
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:einen privaten Sicherheitsdienst um Hilfe.
Aber das müsste sie selbst bezahlen :o:


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 10:10
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Per Definition fehlen auch einige Elemente der Satire... Ironie, Spott, scharfer Witz...
Nein. Natürlich ist das Spott und Ironie. Das fängt doch schon mit dem Satz an:
Wenn die Polizei abgeschafft wird, der Kapitalismus jedoch nicht, in welche Branchen kann man Ex-Cops dann überhaupt noch reinlassen?
Auch scharfer Witz ist gegeben:
Auch der Dienstleistungsbereich sieht schwierig aus. Post ausliefern lassen? Niemals. Zwischen Büchersendung und Schuhbestellung passt immer eine Briefbombe. Alles, was an menschlichen Körpern stattfindet – etwa Tattoos oder Frisuren –, ist ebenfalls zu riskant. Ich würde mir nicht mal eine Pediküre von ihnen geben lassen. Eine Nagelfeile ist eine Waffe.
Was ist denn daran "menschenverachtend"? Das ist völlig obskur, übertrieben, absurd. Und schlecht. Der Text könnte von einer 15jährigen stammen. Witzig finde ich ihn nicht, nicht weil er nicht witzig sein möchte, sondern weil er nicht witzig ist.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 10:25
@monstra
Und wo siehst Du da Satire und Ironie? Das wirkt - im Gesamtkonzept - wie billige und üble Hetze.
Wenn man einzelne Sätze rauspickt, kann man alles als Satire bezeichnen. Und selbstverständlich kann man in jeden Hasstext ironische Spitzen einbauen. Was von dem Text bleibt ist, dass bestimmte Menschen nichts wert seien, Müll seien.
Ich find es erschreckend, dass das bei der Taz niemand gestoppt hat. Freie Meinungsäußerung darf dennoch keine Hetze sein.


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29.06.2020 um 10:33
Was aber, wie gesagt, nicht heisst, dass man die Autorin von diesem Unsinn bedrohen darf.


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29.06.2020 um 10:39
Zitat von monstramonstra schrieb:Was ist denn daran "menschenverachtend"? Das ist völlig obskur, übertrieben, absurd. Und schlecht. Der Text könnte von einer 15jährigen stammen. Witzig finde ich ihn nicht, nicht weil er nicht witzig sein möchte, sondern weil er nicht witzig ist.
Das hängt auch damit zusammen, was die Dame sonst so von sich gibt, auch außerhalb ihrer Kolumne. Wer Montag-Donnerstag sowas oder Ähnliches im vollen Ernst zur Diskussion stellt, kann nicht freitags sagen, das war jetzt aber diesmal Satire.


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29.06.2020 um 10:44
Zitat von monstramonstra schrieb:Was ist denn daran "menschenverachtend"?
Na.... ich denke mal die Sache mit den Müll.....


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29.06.2020 um 12:24
Zitat von monstramonstra schrieb:Was ist denn daran "menschenverachtend"?
Das von dir zitierte nicht, aber der Abschluss.
Zitat von monstramonstra schrieb:Auch scharfer Witz ist gegeben:
Zitat von monstramonstra schrieb:Witzig finde ich ihn nicht, nicht weil er nicht witzig sein möchte, sondern weil er nicht witzig ist.
Das ist das Problem, ohne Witz ist es auch kein scharfer Witz.

Geschmäcker sind natürlich verschieden, aber offensichtlich glaubt hier nur eine Minderheit den Witz zu erkennen.

Außerdem ist das Ziel auch verfehlt, vorausgesetzt das Ziel war hier Missstände innerhalb der Polizei aufzuzeigen und zur Diskussion zu stellen, stattdessen geht es nun darum, ob das schon strafbar ist oder doch noch unter Satire läuft.


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29.06.2020 um 12:34
Zitat von abberlineabberline schrieb:Das wirkt - im Gesamtkonzept - wie billige und üble Hetze.
Es wirkt vielleicht, wenn man das möchte. Es weiß doch jeder Leser, zumindest der "taz", dass nicht alle Polizisten Faschisten sind. Dass sie nicht Briefbomben verschicken und KolumnenschreiberInnen mit der Nagelfeile traktieren. Nicht völkischen Ideologien anhängen und nicht Terrornetzwerke unterstützen.

Es gibt einzelne Beamten. Aber die Erstreckung auf alle Polizisten ist eine groteske Überzeichnung. So wie: Weil manche Polizisten Alkoholiker sind, sind alle Polizisten Alkoholiker. "Was wäre wenn der Kapitalismus abgeschafft und alle Polizisten besoffen wären?" Haha. Saukomisch. Und kindisch. Aber das ist noch keine Hetze.

Hetze gegen Polizisten sieht anders aus. Der Text schafft es ja durch seine groteske Überzeichnung noch nicht mal, die Polizei zu verhöhnen.

Anzeige ist ja von den Polizeigewerkschaften gestellt. Man wird sehen, was eine gerichtliche Überprüfung bringt. Auf die "Soldaten sind Mörder"-Rechtsprechung sei verwiesen (wobei Kurt Tucholsky damit wesentlich tiefgründiger war). Das realexistierende Problem zunehmender Gewalt gegen Polizisten, mangelnder Anerkennung und Wertschätzung, ist darüber Genauso wenig zu lösen, wie das Problem des Rassismus durch das LDAG.

Ein guter Anfang wäre es, wenn zumindest Berliner Polizeibeamten mal wieder ihre Kopfbedeckung im Dienst ernst nehmen und sie regelmäßig aufsetzen würden. In Bayern ist das der Fall und der Bayerische Polizist dementsprechend auch "amtlicher".


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 12:53
Zitat von monstramonstra schrieb:Es weiß doch jeder Leser, zumindest der "taz", dass nicht alle Polizisten Faschisten sind.
Es weiß auch jeder dass nicht alle deutschen Polizisten "Mörder und Faschisten" sind, trotzdem wird das von bestimmtem Klientel insbesondere auf Demos regelmäßig skandiert und nicht selten mit Wurfgeschossen begleitet.

Nur weil man eine Aussage trifft, die offensichtlich unwahr ist, bedeutet das nicht, dass die automatisch satirisch oder sonst irgendwie komisch ironisch aufzufasssen ist.
Zitat von monstramonstra schrieb:wenn zumindest Berliner Polizeibeamten mal wieder ihre Kopfbedeckung im Dienst ernst nehmen und sie regelmäßig aufsetzen würden.
wie passt das in den Zusammenhang ?


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 13:11
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:wie passt das in den Zusammenhang ?
Weil Autorität auch was mit dem Aussehen zu tun hat.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:auf Demos regelmäßig skandiert und nicht selten mit Wurfgeschossen begleitet.
Die Kolumne von Hengameh Yaghoobifarah wurde jedenfalls nicht verfasst, um sie auf Demos zu skandieren und mit Wurfgeschossen zu begleiten. Da ist der Kontext doch deutlich anders. Und "BRD, Bullenstaat, wir haben Dich zum Kotzen satt!" oder "No justice, no peace, fuck the police!" ist sachlich betrachtet mit oder ohne Wurfgeschosse Quatsch. Aber weder Hetze noch Beleidigung.

Wenden wir uns wieder dem Hauptthema zu:

Obwohl das Gesetz vom Grünen Justizsenator eingeführt wurde, müssen der Innensenator und Polizeipräsidentin nun in die Bütt gehen und es verteidigen bzw. davor warnen. Das Argument der Präsidentin "Wir haben ja schon immer rechtmäßig gehandelt." ist richtig. Wenn das so ist und das LDAG nur Selbstverständliches normiert, aber eigentlich keine neuen Rechte und Pflichten entstehen (so sehe ich das auch), ändert sich die Rechtslage nicht. Ob dagegen an der Dokumentation etwas geändert werden muss, kann letztlich erst die Rechtsprechung verbindlich festlegen.

Und da ist nun eben die Unsicherheit groß und es machen wüste Gerüchte in der Polizei die Runde (übrigens auch durchaus angefacht). Natürlich ändert sich am Disziplinarverfahren gar nichts. die Anforderungen bleiben gleich (s.o.). Und ob die Clans das Gesetz für sich nützen können, hängt von der Bereitschaft der Gerichte ab, da mitzuspielen.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/clans-nutzen-neues-regelwerk-warum-das-anti-diskriminierungsgesetz-in-der-polizei-so-umstritten-ist/25957496.html

Was aber das Gesetz wirklich bringt und was es kostet, wird man nicht so schnell evaluieren können. Ich sage mal so: Gerade in Berlin, wo die Autorität der Polizei traditionell nicht sehr ernst genommen wird, und die Polizei traditionell ihre gesetzlichen Grenzen nicht so ernst nimmt, hätte es vielleicht bessere Möglichkeiten gegeben, das Miteinander von Bürger und Polizei gegen Kriminalität, Chaos und Egoismus zu stärken.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 13:32
Ich habe mich gestern mal dazu aufgerafft , mir zusätzlich zur Polizei Kolumne der Autorin , etliche ihrer anderen Kolumnen für die TAZ , als auch für das Missy Magazin , als auch ihre online Plattformen anzuschauen bzw zu lesen .
Es lohnt sich , das mal zu tun . Nicht weil es irgendwie extraordinär journalistische investigativ Höchstleistung wäre , sondern weil es zeigt , dass ihr mehr als provokanter artikel , eine logische folge ihrer bisherigen Beiträge für die TAZ darstellt .
Da kann man eigentlich gar nicht mehr überrascht sein, wenn man liest was sie ansonsten als ihre Sicht der Dinge ungefiltert der Welt kundtut .

Mir erscheint das alles eher als gewollt provokantes , rotziges austesten , mal sehen, wie weit man so als Dauer unzufriedene gehen kann mit dem Leser und der Öffentlichkeit . Es gibt eigentlich so gut wie gar nichts, womit die Autorin in diesem Land zufrieden wäre . Ich habe mir Mühe gegeben , etwas zu finden , was auch ihr zusagt .
In " ihrer " Welt ist man von Berufswegen dauerempört . Außer mit sich selbst nicht .
Aber , dass ihr die Politik so auf den Leim geht, das zeigt nur , wo die Wunden Punkte liegen .
Eine wütende Dauer provokante Autorin aber zu bedrohen , ist auch nur wieder ein Zeichen von Hilflosigkeit, Empörung u Wut .
Genau so etwas , sollte evt mit diesen Artikel erzeugt werden - eine Empörung .

Da wünsche ich der Schreibwütigen jungen Lady , dass sie den besten Schutz erhält , von der Spezies , die sie vorher mit spitzer Feder gerne abgeschafft hätte .

Irgendwann wird auch sie mal ins erwachsenenfach reinwachsen und verstehen, dass dauerempörung auch keine Lösung ist .

Und ob ihr Artikel Satire ist ? Kommt drauf an , wo man da die Messlatte ansetzt . Wer auch sonst zum Lachen in den Keller geht , der hat sicherlich herzhaft gelacht .
Aber das ist nur mein subjektiver Eindruck . Richtig schöne Satire ist bitter Sweet , kommt ohne Abwertung aus und zeigt einen Spiegel , der aber nicht verletzend wirkt .


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 13:46
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Es gibt eigentlich so gut wie gar nichts, womit die Autorin in diesem Land zufrieden wäre . Ich habe mir Mühe gegeben , etwas zu finden , was auch ihr zusagt .
Das Drogenangebot in Berlin sagt ihr zu und war ein Grund, aus der Provinz in die Hauptstadt zu ziehen. Schrieb sie mal in einer Musikzeitschrift, die inzwischen eingestellt wurde.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 14:00
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:In " ihrer " Welt ist man von Berufswegen dauerempört .
Du scheinst das Ganze auch etwas aufgebracht und weniger gelassen zu sehen...
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Es gibt eigentlich so gut wie gar nichts, womit die Autorin in diesem Land zufrieden wäre .
Kritischer Journalismus nennt sich das.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Richtig schöne Satire ist bitter Sweet , kommt ohne Abwertung aus und zeigt einen Spiegel , der aber nicht verletzend wirkt .
Das ist deine Satire. Ich nenne es Satire für Hofschranzen. Satire ohne ordentlichen Biss ist keine...
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das Drogenangebot in Berlin sagt ihr zu und war ein Grund, aus der Provinz in die Hauptstadt zu ziehen. Schrieb sie mal in einer Musikzeitschrift, die inzwischen eingestellt wurde.
Hast du dafür eine Quelle? Das würde mich interessieren. Spex?


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 14:01
Zitat von MokaEftiMokaEfti schrieb:Spex
Ne, das war irgendwas kleineres, ich komme auch nicht mehr auf den Namen, sonst hätte ich es verlinkt. Ich bin mir nichtmal mehr sicher, ob das auf Deutsch oder Englisch war. Ist ungefähr 10 (vielleicht auch eher 5?) Jahre alt, das war noch bevor sie von FUNK "entdeckt" wurde. Da ging es im weiteren Sinne um Provinz vs. Großstadt, es wurden auch noch andere Personen interviewt.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 14:15
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Da ging es im weiteren Sinne um Provinz vs. Großstadt, es wurden auch noch andere Personen interviewt.
Naja, es gibt Leute, die fahren um den Globus, um auf dem Oktoberfest zu "trinken". Vllt war es damals mal ein Aspekt unter vielen...

Auch Seehofer hat eingesehen, dass eine Anzeige und eine weitere Skandalisierung eher kontraproduktiv wäre.
Wenn also ein Mitglied der Exekutive mit Mitteln der Judikative versucht, Auseinandersetzungen in eigener Sache zu führen, verrutschen die Machtverhältnisse. Die Kanzlerin sieht das so, die Union sieht das so, erst recht die demokratische Opposition. Nur Horst Seehofer hat für diese Erkenntnis länger als alle anderen gebraucht.

Mag den Minister ein Text und dessen Haltung gegenüber Menschen noch so sehr berühren und aufbringen – mit seiner Drohung, die Staatsanwaltschaft in die Spur zu schicken, hat er den Gegenstand seiner Wut noch einmal deutlich aufgeblasen. Sein politisches Anliegen, nämlich auf die Verrohung des gesellschaftlichen Diskurses aufmerksam zu machen, rutschte damit in den Hintergrund.
https://taz.de/Seehofer-und-die-taz/!5692826/

Man sollte sich besser wieder den ursprünglichen Gedanken des LADG zuwenden...


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 17:16
Das LADG mit seiner Beweislastumkehr ist halt ein sehr konsequenter Schritt, Berlin als failed city auszubauen.

In der realen Welt (also außerhalb Berlins) muss, damit eine Tat oder ein Vergehen geahndet werden kann, bewiesen werden, dass sie stattgefunden hat. Das wird jetzt für die Berliner Polizei anders. Der muss jetzt beweisen, was er nicht getan hat. Man kann Dinge, die man nicht getan hat, aber selten beweisen.

Da profitiert jetzt erst mal eine Gruppe von, nämlich die Clankriminellen.

Als Beispiel: Wenn die Polizei jetzt in Mannschaftstärke eine Shisha Bar kontrollieren will, wird ein Clan ANwalt das sofort als rassistisch motiviert darstellen, wenn nicht das Geschäft für Schirme und Hüte 3 Straßen weitern, das von einem älteren Ehepaar betrieben wird, in gleicher Weise kontrolliert wird.

Welcher Verkehrspolizist hält denn jetzt noch einen Clan Raser in seinem Lambo an. Spätestens ein Polizist, der 2x von Dealern (dürfen die in Belrin überhaupt belästigt werde?) einfach so die Rassismus Keule serviert bekam, wird den auch mit 90 km/h fahren lassen, wenn er weiter tätig sein will.

Für ärztliche Behandlungsfehler gibt es auch eine Beweislastumkehr. Da hat der Arzt aber auch in der geschützten Umgebung des Krankenhauses die Gelegenheit, dauernd gut zu dokumentieren und einem möglichen Vorwurf, der sich ja meistens auf Aufklärung und Dokumentation bezieht, entgegenzuwirken. Das können Polizisten in sehr viel unübersichticheren Lagen nicht in gleicher Weise.

Entweder braucht Berlin eine andere Regierung oder man muss nachdenken, wenigstens die Hauptstadt in einen noch funktionierenden Teil Deutschlands zu verlegen.

Und ganz nebenbei 'Menschen auf den Müll' ist keine Satire, sondern schlicht widerlich. Ist nicht auch ein Kriterium von Satire, lustig zu sein? Das ist in dem Text in keiner Weise gegeben. Satire ist lediglich, dass die taz um Polizeischutz ersucht.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 20:10
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das LADG mit seiner Beweislastumkehr ist halt ein sehr konsequenter Schritt, Berlin als failed city auszubauen.
Das ist keine Beweislastumkehr. Wir sind hier nicht vor dem Zivilgericht, sondern bei den Verwaltungsgerichten. Und bei denen gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.

Letztlich muss die Polizei schon immer bei jeder Maßnahme nachweisen, dass sie rechtmäßig gehandelt hat. Geht der Bürger zum Verwaltungsgericht und behauptet schlüssig (=glaubhaft), er sei in seinen Recht verletzt worden, dann fordert das VG bei der Polizei den Verwaltungsvorgang an. Ist dieser lückenhaft oder nicht vorhanden, ist das schon mal nicht so gut.

Dann steigt man in die Beweisaufnahme ein und die beteiligten Beamten müssen dann als Zeugen (unter Wahrheitspflicht) aussagen. Steht Aussage gegen Aussage, kann das Gericht entscheiden, wer glaubwürdiger und glaubhafter ist. Das ist zumeist die Polizei, wenn sie sich nicht dämlich anstellt.

Die reale Befürchtung, die der Innensenator und die Polizeipräsidentin haben ist, dass die Rechtsprechung nun höhere Anforderungen an die Dokumentation stellt, was mit Mehrarbeit verbunden ist. Fast alles andere sind aus rechtlicher Sicht Horrorszenarien, die jedenfalls keine Grundlage haben, so lange die Gerichte noch halbwegs bei Verstand sind.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 21:00
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb am 25.06.2020:Dass es auch viele geben wird, die dieses Gesetz erst mal schamlos ausnutzen werden, selbst wenn sie wegen Unglaubwürdigkeit scheitern sollten, ist natürlich klar. Irgendwas ist ja immer.
Und die Anwaltschaft hat ein neues Betätigungsfeld, für dass sie teilsweise aus Steuermitteln, nämlich über Prozesskostenhilfe, bezahlt werden wird. Andererseits haben Anwälte und ihre Angestellten dann wiederum Einnahmen, versteuern diese, und so fließt wieder was in die Staatskasse zurück. Nebenbei wird der Konsum angekurbelt.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb am 25.06.2020:Ist doch in Zivilprozessen (Privat gegen Privat) längst so, dass die Beweislast auf beiden Seiten, Kläger und Beklagter, liegt.
Nur ist es hier etwas anders. Schadensersatz und Entschädigung nach § 8 LADG müssen vor den Zivilgerichten eingeklagt werden, und da hat jetzt eben nicht, wie üblich, der Kläger erst mal die Beweislast, sondern der Kläger klagt, muss zunächst kaum was begründen, und der Beklagte muss beweisen, dass er nicht diskrminiert hat.
§7 Vermutungsregelung

Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2 oder § 6 wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.
Allerdings gibt es etwas Ähnliches bereits im AGG:
§ 22
Beweislast

Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
Beide Vorschriften sind damit Ausnahmen von den allgemeinen zivilprozessualen Regeln.


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