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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

226 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Berlin, Polizei, Diskriminierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 12:54
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn man als Bundeswehrsoldat automatisch schräg angesehen wird, dann zieht Bundeswehr eben auch vermehrt Schräge an.
Das ist wohl auch eine Folge der Abschaffung der Wehrpflicht, die in meinen Augen ein großer politischer Fehler war (am sog. Pflegenotstand sieht man übrigens, wie die Zivis fehlen).

Während Bundeswehr aber öffentlich quasi gar nicht mehr stattfindet bzw. nicht mehr verhandelt wird, ist der sonstige öffentliche Dienst, wie man am LADG sieht, eben sehr wohl weiterhin Thema. Keine Frage, dass da öffentliche Kontrolle stattfinden mus. Aber über die Instrumentarien der Kontrolle darf gestritten werden. Ob das LADG da ein großer Wurf ist oder nicht bloß zu mehr Bürokratie und Personalbedarf (auch bei Gerichten) führt, muss man noch sehen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Laut Aussage der Berliner Senatsleitung gilt es nur für das Land Berlin und seine Angestellten.
Stimmt, da steht:
4. Wo gilt das LADG?

Das LADG bindet die gesamte öffentliche Verwaltung und alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin.
Hierunter fallen zum Beispiel: •die Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen (z.B. Schulen, Polizei, Bürgerämter),
•die landesunmittelbaren öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Hochschulen, Universitäten), Anstalten und Stiftungen,
•die Gerichte und Behörden der Staatsanwaltschaft und der Polizei des Landes Berlin, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:wenn es nämlich nicht für alle gelten würde (Herkunfts- und Heimat bezogen wäre), wäre mMn ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich) gegeben.
Jedes Bundesland darf seine Angelegenheiten regeln, soweit nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes hierfür nicht der Bund zuständig ist, und im betreffenden Bundesland gilt dann das Gesetz für alle. Insofern wäre hier kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gegeben, da Berlin so ein Landesgesetz erlassen durfte.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 13:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:und im betreffenden Bundesland gilt dann das Gesetz für alle.
Das wäre schön, wenn es so wäre, allerdings sagt der Senat ja gerade aus, dass dies nicht so ist. Und da fangen für den Durchschnittsbürger die Probleme an, die an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zumindest zweifeln lassen. Und da mir genug Alltags(!)beispiele einfallen, die nicht herbeikonstruiert werden müssen, wird es zu einer Verfassungsbeschwerde kommen. Da bin ich sicher.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 13:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Insofern wäre hier kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gegeben, da Berlin so ein Landesgesetz erlassen durfte.
das ist mir klar.

mir leuchtet nur nicht ein, dass der Wohnort/die Dienststelle darüber entscheidet, ob ein Beamter bei Ausübung seines Dienstes unter den Wirkkreis des GEsetzes fällt oder nicht.

Wenn ein saarländischer Polizist nach Berlin gerufen wird zum Einsatz und er diskriminiert, müsste er meiner Ansicht nach unter das GEsetz fallen, das in Berlin gilt.

scheint aber nicht so zu sein.

könnten sich Berliner Beamte einfach eine Meldeadresse im zB. Saarland zulegen und wären fein raus?


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 13:07
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:könnten sich Berliner Beamte einfach eine Meldeadresse im zB. Saarland zulegen und wären fein raus?
Nein, denn sie sind ja beim Land Berlin beschäftigt.
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:mir leuchtet nur nicht ein, dass der Wohnort/die Dienststelle darüber entscheidet, ob ein Beamter bei Ausübung seines Dienstes unter den Wirkkreis des GEsetzes fällt oder nicht.

Wenn ein saarländischer Polizist nach Berlin gerufen wird zum Einsatz und er diskriminiert, müsste er meiner Ansicht nach unter das GEsetz fallen, das in Berlin gilt.
Viel problematischer ist, dass *Der Bürger* zufällig mal mit Polizisten konfrontiert wird, gegen die er sich mit dem LADG "wehren" kann und mal mit welchen, gegen die er diesen Rechtszug nicht hat. Das beschädigt die Rechtssicherheit und die Willkürfreiheit.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 13:43
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:mir leuchtet nur nicht ein, dass der Wohnort/die Dienststelle darüber entscheidet, ob ein Beamter bei Ausübung seines Dienstes unter den Wirkkreis des GEsetzes fällt oder nicht.
Das ist auch beim öffentlichen Dienstrecht so. Je nach Bundesland gelten für die Landesbeamten unterschiedliche Besoldungs- und Versorgungsregelungen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Viel problematischer ist, dass *Der Bürger* zufällig mal mit Polizisten konfrontiert wird, gegen die er sich mit dem LADG "wehren" kann und mal mit welchen, gegen die er diesen Rechtszug nicht hat. Das beschädigt die Rechtssicherheit und die Willkürfreiheit.
Während das AGG als Bundesgesetz bundesweit gilt - es handelt sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie -, hat eben bisher nur Berlin ein LADG. Dieses LADG ist im Kern nichts anderes als eine speziell an den öffentlichen Dienst des Landes Berlin gerichtete Ergänzung des AGG. Das AGG enthält schon einiges an Diskriminierungsverboten für die Privatwirtschaft und für den öffentlichen Dienst. Für mich ist schon viel im AGG geregelt, was man jetzt meinte, noch mal durch das LADG regeln zu müssen.

Neu durch das LADG erfasst ist aber zB das Diskriminierungsmerkmal des "Sozialer Status", was nach dem AGG kein erfasstes Diskriminierungsmerkmal ist und daher in anderen Bundesländern nicht als solches gilt.

Ich bin mal gespannt, wie die ersten Gerichtsentscheidungen lauten, wie Berliner Behörden oder Polizisten auf Anhieb den sozialen Status eines jeden Antragstellers/Bürgers erkennen können sollen.....


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 13:48
Zitat von AndanteAndante schrieb:Neu durch das LADG erfasst ist aber zB das Diskriminierungsmerkmal des "Sozialer Status", was nach dem AGG kein erfasstes Diskriminierungsmerkmal ist und daher in anderen Bundesländern nicht als solches gilt.
AGG:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen nur, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen:

Rasse oder ethnische Herkunft[1],
Geschlecht
Religion und Weltanschauung,
Behinderung
Alter (jedes Lebensalter)
sexuelle Identität
LADG:
Das LADG schützt vor Diskriminierungen aus Gründen

des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft,
einer rassistischen Zuschreibung,
einer antisemitischen Zuschreibung,

der Sprache,
der Religion,
der Weltanschauung,
einer Behinderung,
einer chronischen Erkrankung,
des Lebensalters,
der sexuellen Identität,
der geschlechtlichen Identität sowie
des sozialen Status.
Speziell die Verwieselung von Rasse zur "rassistischen Zuschreibung" wird noch Probleme machen, genau so wie die Doppelung von Sexualität auf "geschlechtliche Identität" und Sexualität.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 14:03
@bgeoweh

Mal abwarten, ob jetzt schlaue Bürger versuchen, die Entschädigung wegen Diskriminierung einmal nach LADG einzuklagen und einmal nach AGG. Ein Ausschluss von Doppelansprüchen ist, so weit ich das bisher sehe, im LADG nicht geregelt.

Komfortabler ist auf jeden Fall die Geltendmachungsfrist für Ansprüche wegen Diskriminierung (Verjährungsfrist 1 Jahr, § 8 Abs. 4 LADG). Beim AGG hat man grundsätzlich nur 2 Monate Zeit für die Geltendmachung (§ 21 Abs. 5 AGG).


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 14:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:oh Wunder, nicht nur bei den Betroffenen Empörung aus, sondern auch bei den Teilen der Bevölkerung, die eine weitere Spaltung der Gesellschaft befürchten.
Wie genau soll das vonstattengehen? Wer wird da warum und durch was genau gespalten?


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 14:09
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:genau so wie die Doppelung von Sexualität auf "
Wieso Dopplung? Ist deine sexuelle Orientierung denn etwa von deinem Geschlecht determiniert oder wie?


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 14:18
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Wer wird da warum und durch was genau gespalten?
Es geht um die Befürchtung einer Spaltung. Oder ist es so toll, wenn über eine bestimmte Berufsgruppe pauschal gesagt wird, dass sie auf den Müll gehört? Und damit überflüssig für die Gesellschaft ist?
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Wieso Dopplung? Ist deine sexuelle Orientierung denn etwa von deinem Geschlecht determiniert oder wie?
Es geht um doppelte Ansprüche auf Entschädigung, einmal nach dem LADG und einmal nach dem AGG, aufgrund ein- und derselben Diskriminierung.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 14:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es geht um die Befürchtung einer Spaltung. Oder ist es so toll, wenn über eine bestimmte Berufsgruppe pauschal gesagt wird, dass sie auf den Müll gehört? Und damit überflüssig für die Gesellschaft ist?
Unabhängig davon, was man nun von der Institution der Polizei hält, sehe ich immer noch nicht, wieso es nun genau dadurch zur Spaltung kommen soll. Entweder es gibt hier einen eindeutigen Wirkmechanismus, der die Spaltung hervorruft oder nicht und die bereits bestehende Spaltung wird hier erst sichtbar, was ja eine gute Sache ist.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 14:35
Zitat von AndanteAndante schrieb:Neu durch das LADG erfasst ist aber zB das Diskriminierungsmerkmal des "Sozialer Status", was nach dem AGG kein erfasstes Diskriminierungsmerkmal ist und daher in anderen Bundesländern nicht als solches gilt.

Ich bin mal gespannt, wie die ersten Gerichtsentscheidungen lauten, wie Berliner Behörden oder Polizisten auf Anhieb den sozialen Status eines jeden Antragstellers/Bürgers erkennen können sollen.....
dazu passt diese Meldung/Kommentar:
Berlin hat die Mieten gedeckelt. Jetzt wird es noch schwieriger, eine Wohnung zu finden. Das hätte man vorher wissen können.

....Was würde passieren, wenn in einer Boomstadt wie Berlin die Mieten gedeckelt würden? Die Antworten waren vielfältig – aber sie liefen immer auf eines hinaus: Für die meisten Leute wird die Wohnungssuche schwieriger.
Es gibt weniger Wohnungen zu mieten

Denn: Es gibt weniger Wohnungen zu mieten.
...

Der Preisdeckel hat die Berliner Mieter Auswahl gekostet. Das wäre nicht so schlimm, wenn das geringe Angebot auf ein geringeres Interesse stoßen würde. Doch das Gegenteil ist der Fall: Während sich also die Zahl der angebotenen Wohnungen je nach Zählung fast halbiert hat, hat sich die Zahl der Anfragen pro Inserat innerhalb des Jahres mehr als verdreifacht.

Eine Wohnung zu finden wird unter solchen Umständen zum Glücksspiel. Es ist eine Frage der Zeit, bis deutlich werden wird, dass einige Vermieter unter solchen Umständen noch wählerischer werden: Sie suchen sich zahlungskräftige Mieter mit sicheren Arbeitsstellen aus, die vielleicht so ähnlich aussehen wie sie selbst, und möglicherweise nicht so gerne Familien mit kleinen Kindern, die Unruhe ins Haus bringen können.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kommentar-zum-berliner-mietendeckel-scheitern-mit-ansage-16824337.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
Ich kann die Diskriminierungsklagen schon riechen ;)

Mein sozialer Status alleinstehender "Mindesrentner" darf also zukünftig nicht dafür verantwortlic sein, dass mir eine Penthauswohnung verwehrt wird ;), die das Doppelverdienerpaar ohne Kinder oder die Kinderreiche Familie mir wegschnappt.

sonst mache ich eine schmerzhafte Diskriminierungserfahrung geltend (kann man ja mal verscuhen) und lasse mir vom BL Berlin Geld dafür bezahlen, dass das mit ner schicken Wohnung nicht klappt.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 14:42
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Ich kann die Diskriminierungsklagen schon riechen ;)
Das wird spannend - dann bräuchte man noch Richter die Familien mit Kindern das gleiche Mietausfallrisiko wie bei kinderlosen Topverdiener bescheinigen.
Aber ich mache mir keine Sorgen, in dem failed State wird es auch dazu kommen - veranlasst mehr Investoren sich zurück zu ziehen., folgt wieder weniger (verfügbare) Wohnungen. Usw. usw. usw.

Für den Steuerzahler kommen noch Kosten dazu:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/06/berlin-mietendeckel-gesetz-verwaltung-stellen-ausschreibung-mitarbeiter.html
Berlin muss endlich aus dem Finanzausgleich raus.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 14:42
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Mein sozialer Status alleinstehender "Mindesrentner" darf also zukünftig nicht dafür verantwortlic sein, dass mir eine Penthauswohnung verwehrt wird ;), die das Doppelverdienerpaar ohne Kinder oder die Kinderreiche Familie mir wegschnappt.

sonst mache ich eine schmerzhafte Diskriminierungserfahrung geltend (kann man ja mal verscuhen) und lasse mir vom BL Berlin Geld dafür bezahlen, dass das mit ner schicken Wohnung nicht klappt.
Jetzt musst du nur noch erklären, inwiefern dein Vermieter das Land Berlin ist. Für private Rechtsgeschäfte gilt das Gesetz ja nicht.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 14:44
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Jetzt musst du nur noch erklären, inwiefern dein Vermieter das Land Berlin ist. Für private Rechtsgeschäfte gilt das Gesetz ja nicht.
landeseigene Wohnungsbaugesellschaften vermieten doch auch, die müssen sich an das GEsetz halten

https://inberlinwohnen.de/die-landeseigenen/

oder verstehe ich das falsch?


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 14:45
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:landeseigene Wohnungsbaugesellschaften vermieten doch auch, die müssen sich an das GEsetz halten
Die "landeseigenen" sind aber formal gesehen total unabhängige Aktiengesellschaften :D


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 15:01
@Seidenraupe

Man muss aber auch mal die positive Seite sehen: Berlin ist ja längst dabei, das Wohnungsproblem in den Griff zu bekommen. RRG ist da sehr aktiv.

Offensichtlich ist der Plan, Berlin für Außenstehende so unattraktiv zu machen, dass die Nachfrageseite einbricht.

Zum Beispiel hat man es schon geschafft, die fashion week nach Frankfurt zu verjagen. In den 90ern und 00ern war Berlin weltweit ein Hotspot für junge Mode, das ist lange vorbei.
Mit dem Flughafenbau hat man sich ja ganz nebenbei auch weltweit zur Lachnummer gemacht.
Dann haben die Grünen auch viele neue Radwege auf Kosten mehrspuriger Hauptverkehrsadern durchgedrückt. So kommt es jetzt zu unnötigen langen Staus. Ob das der Luftqualität nun wirklich hilft?
Berlin als hochwertige Party location wird auch immer unattraktiver. Es geht mehr und mehr Richtung Billigbespaßung. Und was neuerdings unter 'Party Szene' verstanden wird, mussten wir in Stuttgart lernen. Das ist sicher kein Standortvorteil mehr.

Stattdessen bleibt noch der Status als Drogenhotspot. Ok, für Vermieter sind da weder Anbieter noch vernebelte Konsumenten als Mieter interessant. Die einen könnten nach Wiederherstellung des Rechtsstaates in den Knast wandern, statt ausgestellt zu werden, die anderen werden es wahrscheinlich zu nichts bringen und haben ein hohes Risiko von Zahlungsausfall.

Da bleibt noch der Verkauf als ETW. Da haben diejenigen, die angeblich unbedingt einen Mietendeckel benötigen auch nichts von.

Ein Mietendeckel hat in aller Regel die gleichen Auswirkungen wie eine Bombardierung. Das hätte Berlin schon aus 70 Jahre alten Artikeln von Experten lernen können. Ham se aber nich.

Also kann es jetzt nur noch darum gehen, Menschen aus Berlin zu vergraulen. Der Anfang ist gemacht. Und manch ein Polizist denkt vielleicht drüber nach, dass andere Städte vielleicht auch ein besserer Arbeitsplatz sein könnten.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 15:08
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die "landeseigenen" sind aber formal gesehen total unabhängige Aktiengesellschaften
Na, aber nach § 3 Abs. 2 LADG stellt das Land Berlin sicher, dass das LADG auch für juristische Personen des Privatrechts gilt, sofern das Land unmittelbar oder mittelbar die Mehrheitsbeteiligung daran hät.


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30.06.2020 um 15:37
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die "landeseigenen" sind aber formal gesehen total unabhängige Aktiengesellschaften
Und diese werden auch nicht zögern damit anzugeben dass sie es freiwillig einhalten wenn der Hauptaktionär darum bittet 🙂


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

30.06.2020 um 15:39
@Abahatschi

Joah, aber das Beispiel mit dem "Penthaus" zieht trotzdem nicht, das fällt unter "sachlich triftiger Grund" zu diskriminieren.


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