Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG
30.06.2020 um 12:54sacredheart schrieb:Wenn man als Bundeswehrsoldat automatisch schräg angesehen wird, dann zieht Bundeswehr eben auch vermehrt Schräge an.Das ist wohl auch eine Folge der Abschaffung der Wehrpflicht, die in meinen Augen ein großer politischer Fehler war (am sog. Pflegenotstand sieht man übrigens, wie die Zivis fehlen).
Während Bundeswehr aber öffentlich quasi gar nicht mehr stattfindet bzw. nicht mehr verhandelt wird, ist der sonstige öffentliche Dienst, wie man am LADG sieht, eben sehr wohl weiterhin Thema. Keine Frage, dass da öffentliche Kontrolle stattfinden mus. Aber über die Instrumentarien der Kontrolle darf gestritten werden. Ob das LADG da ein großer Wurf ist oder nicht bloß zu mehr Bürokratie und Personalbedarf (auch bei Gerichten) führt, muss man noch sehen.
bgeoweh schrieb:Laut Aussage der Berliner Senatsleitung gilt es nur für das Land Berlin und seine Angestellten.Stimmt, da steht:
4. Wo gilt das LADG?
Das LADG bindet die gesamte öffentliche Verwaltung und alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin.
Hierunter fallen zum Beispiel: •die Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen (z.B. Schulen, Polizei, Bürgerämter),
•die landesunmittelbaren öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Hochschulen, Universitäten), Anstalten und Stiftungen,
•die Gerichte und Behörden der Staatsanwaltschaft und der Polizei des Landes Berlin, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/
Seidenraupe schrieb:wenn es nämlich nicht für alle gelten würde (Herkunfts- und Heimat bezogen wäre), wäre mMn ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich) gegeben.Jedes Bundesland darf seine Angelegenheiten regeln, soweit nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes hierfür nicht der Bund zuständig ist, und im betreffenden Bundesland gilt dann das Gesetz für alle. Insofern wäre hier kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gegeben, da Berlin so ein Landesgesetz erlassen durfte.