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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

226 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Berlin, Polizei, Diskriminierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 10:25
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:Was haltet Ihr von diesem Landes-Antidiskriminierungsgesetz? Gute Sache oder erschwert & behindert es die Polizeiarbeit sehr wohl, obwohl in den FAQ´s was anderes steht?
Wenn die Politiker das Gesetz gut finden würden, würden sie das auch für sich selbst durchsetzen. Das ist reine Schikane.

Dasselbe gilt für die Medien. Diese würden Politiker auffordern, dass es bitte auch für sie (die Medien) gelten soll.

Oder überhaupt alle Bürger auch Religiöse, die das unterstützen, müssten das fordern: "Für uns soll das Gesetz auch gelten.Es hilft gegen Diskriminierung in unseren Reihen".

Die wollen es aber nur für die Polizei einsetzen. Ich habe noch keine solchen Sprüche wahrgenommen.
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Es geht nämlich nicht darum, sondern Diskriminierung einzudämmen und wer seine Arbeit ordnungsgemäß ausführt braucht doch nichts zu befürchten.
Dann willst du, dass es auch für dich gilt?
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Zumal wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen ändert sich doch für die jeweilige Person nichts.
Oder besteht bei dir nicht dir Gefahr?
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Wo liegt das Problem Menschen die diskriminiert werden damit zu helfen? Zumal wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen ändert sich doch für die jeweilige Person nichts.
Es gilt nur für die Polizei nicht für alle. Du bist nicht betroffen, deswegen fehlt dir die Empathie. Das sich die Polizei darüber aufregt, kann ich verstehen.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 12:19
Zitat von itfcitfc schrieb:Und wenn eine freie Wohnung an einen Deutschen vergeben wird und ein Südeuropäer sagt er bekam sie nicht weil er diskriminiert wurde ist nun der Verantwortliche der WBG in der Beweislast das er nicht diskriminiert hat.
umgekehrt könnte der Deutsche sagen er wurde Diskriminiert weil der Südeuropäer die Wohnung bekam , weil der " Vergeber" Angst hatte das das Gesetz vom Südeuropäer genutzt wird und er deshalb die Wohnung bekam. Immer naturlich bei gleichen Voraussetzungen , z.B. Gehalt
Du kannst es drehen und wenden wie du magst , der A... bleibt immer hinten.
ne , als eingeborener Deutscher kannst du nicht rassistisch diskriminiert werden, weil : du bist ja priviligiert. Da wird doch nur verhindert, dass du aus deiner priviligierten Stellung heraus einen Vorteil bekommst.
So siehts wahrscheinlich bald in der Praxis aus:
Wenn Lieschen Müller die Wohnung nicht bekommt, sondern Hassan Mohamed Ali ist das keine Diskriminierung.
Wenn Lieschen Müller die Wohnung bekommt zusammen mit ihrem Mike und Hassan Mohamed Ali glaubhaft und mit Zeugen versichert, der Vermieter hätte ihn böse angeschaut, dann ist das Diskriminierung (in Berlin einen freundlichen Vermieter/Beamten anzutreffen, ist gar nicht so einfach), solange du als Vermieter nicht beweisen kannst, dass du nicht diskriminiert hast. Sollte irgendeiner deiner facebook -Kontakte schon mal einen like unter einen post gesetzt haben, den ein AfdMitglied ebenfalls geleikt hat, wirds schon schwer....

Wenn Kevin Meier wegen eines Drogendeliktes kontrolliert wird, ist es kein rassistisches Problem der Polizei.
Kriminelle Clans „Bedrohung für das friedliche Zusammenleben“

„Das kriminelle und teils öffentlichkeitswirksame Agieren von Mitgliedern der Familienclans, insbeondere türkisch-arabischstämmiger Großfamilien, stellt neben der Polizei auch weitere Strafverfolgungsbehörden, Kommunalverwaltungen und sonstige Akteure der öffentlichen Hand vor zunehmende Herausforderungen. Auch die Bevölkerung empfindet das Auftreten krimineller Clan-Angehöriger häufig als Bedrohung für das friedliche Zusammenleben“, zitiert die „RP“ aus der Kooperationsvereinbarung.
https://www.focus.de/politik/deutschland/ist-null-toleranz-politik-verwirkt-toetet-alle-unglaeubigen-nach-festnahme-brodelt-es-im-duisburger-clan-millieu_id_12105615.html
der gesamte Artikel ist lesenswert

zum Glück liegt Duisburg Marxloh nicht mitten in Berlin, sonst hätten die Kollegen der Polizei ein Rasismusproblem :(

*Ironie*


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 12:48
Mehr Arbeit schafft das Gesetz natürlich.
Hoffentlich überwiegt der positive Nutzen dieses Gesetzes und zwar im Hinblick auf "tatsächliche" Opfer von Diskriminierung.
Dass es auch viele geben wird, die dieses Gesetz erst mal schamlos ausnutzen werden, selbst wenn sie wegen Unglaubwürdigkeit scheitern sollten, ist natürlich klar. Irgendwas ist ja immer.
Um halbwegs mit gleicher Gewichtsklasse in den Ring zu steigen und zu kämpfen, bin ich allerdings auch ein Befürworter sogenannter Bodycams.

Ansonsten verstehe ich die Aufregung nicht so ganz.

Ist doch in Zivilprozessen (Privat gegen Privat) längst so, dass die Beweislast auf beiden Seiten, Kläger und Beklagter, liegt.
Damit müssen sich beispielsweise schon etliche Clubbesitzer rumschlagen (seit Einführung des AGG 2006).
Kurz:
Kann ein Beklagter die ihm vorgeworfenen Anschuldigungen nicht widerlegen, so könnte das Urteil zugunsten des Klägers ausfallen.

Dass es im Falle des LADG allerdings genügen soll, dass der Kläger nur eine glaubhafte Schilderung des Sachverhalts wiedergeben muss, halte ich auch etwas für zu dürftig.
Ist ja tatsächlich nur ein Glücksspiel, sollte Beklagter nichts widerlegen können, dass es dann ausschließlich auf die Glaubwürdigkeit des Klägers ankommt, inwieweit das Gericht überzeugt werden kann oder nicht.
Kläger mit gutem schauspielerischem Talent + gewieftem Anwalt sind da sicherlich schon mal im Vorteil. Darum bin ich wenigstens für eine sogenannte Bodycam, damit wenigstens halbwegs gleiche Bedingungen im Ring herrschen und der Beklagte auch eine realistische Chance erhält seine Anschuldigungen gegenüber widerlegen zu können.

Diese Beweislastumkehr stört mich gar nicht. Sollte für alle Parteien aber fair sein. Jede Seite sollte ihre Last zu tragen haben. Keiner Seite darf es zu schwer aber auch nicht zu einfach/leicht gemacht werden.

Ps.

Dass sich unsere Wutbürger und Pseudo-Patrioten über das Gesetz aufregen - geschenkt. Nichts neues. War zu erwarten.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 13:39
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Alleine die Durchführung einer Fahrscheinkontrolle ist doch noch keine Diskriminierung. Höchstens, wenn das erfolgt, weil der Kontrollierte *passendes Merkmal einsetzen* ist. Wie willst du das nachweisen? Den Kontrolleuren unter der Folter das Rassismusgeständnis abpressen? Das verschwendet alles einfach nur Zeit.
Fahrscheinkontrollen sind doch sogar easy zu belegen. Wenn die Kontrolle im ganzen Waggon passiert ist es ok - wenn lediglich ich als einziger Schwarzer kontrolliert werde liegt der Verdacht auf Diskriminierung nahe und da hätte man jetzt zum Glück die Möglichkeit einzuschreiten.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 13:40
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Dass sich unsere Wutbürger und Pseudo-Patrioten über das Gesetz aufregen - geschenkt. Nichts neues. War zu erwarten.
Sind hier im Forum auch immer dieselben.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 13:43
Zitat von cejarcejar schrieb:Fahrscheinkontrollen sind doch sogar easy zu belegen. Wenn die Kontrolle im ganzen Waggon passiert ist es ok - wenn lediglich ich als einziger Schwarzer kontrolliert werde liegt der Verdacht auf Diskriminierung nahe und da hätte man jetzt zum Glück die Möglichkeit einzuschreiten.
Die interessante Frage ist hierbei, was bei einer festgestellten rassistischen Kontrolle überhaupt als Rechtsfolge passiert - und zwar gerade auch im Fall des Kontroll"erfolgs", d.h. wenn die Kontrolleure rassistisch nach Definition des Gesetzes gehandelt haben, aber tatsächlich dadurch eine Person ohne Fahrschein erwischen. Analog auch bei z.B. Drogendelikten. Wird die Kontrolle dann unwirksam?


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 13:46
@bgeoweh
Interessant wird auch, wenn ein Polizist aus einem anderen Bundesland, für den das Gesetz nicht gilt, die Personenkontrolle durchführt


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 13:47
Zitat von abberlineabberline schrieb:Interessant wird auch, wenn ein Polizist aus einem anderen Bundesland, für den das Gesetz nicht gilt, die Personenkontrolle durchführt
Das wird exakt ein Mal vorkommen, bevor diese spezielle Aussage weggeklagt wird.

Der Klagezug ist zu offensichtlich: für den "normal verständigen Bürger" ist Staatsgewalt gleich Staatsgewalt und es ist ihm nicht zuzumuten, dass er durch Vollstreckungsbeamte einer Ungleichbehandlung ausgesetzt ist, die er subjektiv nicht nachvollziehen kann.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 13:48
@bgeoweh

Ich schätze das der Erfolg der Kontrolle es dem Beschwerdeführer extrem schwer macht, hier eine Diskrimierung glaubhaft zu machen, so daß es gar keine weitere Verfolgung des Ganzen geben wird - aber wenn ich mich irren sollte denke ich das beide Sachverhalte (die Kontrolle und der Erfolg der Kontrolle) getrennt beachtet würden.


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25.06.2020 um 13:49
Zitat von abberlineabberline schrieb:Interessant wird auch, wenn ein Polizist aus einem anderen Bundesland, für den das Gesetz nicht gilt, die Personenkontrolle durchführt
Das ist geregelt. Das Gesetz gilt nur für Berliner Landesbehörden und deren Bedienstete.

Zudem hat der Innensenator auf Druck seiner Innenministerkollegen eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen müssen, dass Polizisten aus anderen Bundesländern vom Anwendungsbereich ausgenommen sind.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 13:49
@abberline

Interessant finde ich es das sich hier komplett auf die Polizei versteift wird.


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25.06.2020 um 13:50
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist geregelt. Das Gesetz gilt nur für Berliner Landesbehörden und deren Bedienstete.

Zudem hat der Innensenator auf Druck seiner Innenministerkollegen eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen müssen, dass Polizisten aus anderen Bundesländern vom Anwendungsbereich ausgenommen sind.
Das wird rechtlich niemals so Bestand haben. Dem Durchschnittbürger ist nicht zuzumuten, diese Unterscheidung zu treffen, insbesondere nicht, da es Situationen geben kann (geben wird) in denen er nicht unterscheiden kann, ob er es gerade mit einem Landespolizisten aus Berlin, einem Bundespolizisten oder einem Landespolizisten eines Drittlandes zu tun hat, z.B. im Umfeld von Großveranstaltungen.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 14:01
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:st doch in Zivilprozessen (Privat gegen Privat) längst so, dass die Beweislast auf beiden Seiten, Kläger und Beklagter, liegt. (...) Kann ein Beklagter die ihm vorgeworfenen Anschuldigungen nicht widerlegen, so könnte das Urteil zugunsten des Klägers ausfallen. (...) Dass es im Falle des LADG allerdings genügen soll, dass der Kläger nur eine glaubhafte Schilderung des Sachverhalts wiedergeben muss, halte ich auch etwas für zu dürftig.
Danke für den Hinweis auf's AGG. Im einstweiligen Verfahren reicht auch Glaubhaftmachung eines Sachverhalts. Übrigens auch bei der Steuererklärung.

Spannender als die Frage, wie ein Sachverhalt glaubhaft gemacht wird, ist allerdings, wie er widerlegt wird. Und da reicht meines Erachtens ebenfalls Glaubhaftmachung aus.

Sagt also der Anspruchsteller A: "Polizist B hat mich gehauen, weil ich dunkle Hautfarbe habe."
und Polizist B sagt: "Stimmt nicht, ich habe Dich gehauen, weil Du einem Notarztwagen im Weg gestanden bist."

dann hätten wir eine Widerlegung. Denn wäre hier zumindest ein non liquet (bekannt als "Aussage gegen Aussage") gegeben. Anspruch abgelehnt. Die Mühe der Widerlegung muss man sich natürlich machen. Und die Angst der Beamten, irgendwelche Verrenkungen machen zu müssen, um widerlegen zu können, die dürfte natürlich auch vorhanden sein. Wie real das ist, kann ich freilich nicht einschätzen.


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25.06.2020 um 14:02
@bgeoweh
Die Alternative wäre, wie zb Bayern ankündigte, keine Polizisten aus anderen Bundesländern nach Berlin zu schicken.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 14:05
Zitat von abberlineabberline schrieb:Die Alternative wäre, wie zb Bayern ankündigte, keine Polizisten aus anderen Bundesländern nach Berlin zu schicken.
Es geht nicht nur um Polizisten. Ich sehe z.B. ein großes Problem im wissenschaftlichen Gutachterwesen kommen.

Der Knackpunkt ist ja immer, dass es mit der ausschließlichen Gültigkeit für Landesbehörden plötzlich "gewürfelt" ist ob dem Prüfling, dem Beschuldigten usw. ein bestimmter Rechtszug offen steht oder nicht. Und das darf aus Gründen von Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit eigentlich nicht sein.

Auf die Anwendungsverordnungen bin ich hochgespannt, bisher sieht es so aus als hätte der Senat (mal wieder) die Komplexität der Realität unterschätzt und wollte (mal wieder) learning by doing Verfassungsklage betreiben.


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25.06.2020 um 14:08
Zitat von abberlineabberline schrieb:Interessant wird auch, wenn ein Polizist aus einem anderen Bundesland, für den das Gesetz nicht gilt, die Personenkontrolle durchführt
Das LADG fällt zwar weg, nicht anwendbar in diesem Fall, aber mal naiv gefragt, was ist bzw. wäre wenn das Opfer und gleichzeitig Kläger den Weg über ein Bundesgesetz gehen würde, um gegen eine Diskriminierung beispielsweise vorzugehen?


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 14:09
Zitat von abberlineabberline schrieb:Die Alternative wäre, wie zb Bayern ankündigte, keine Polizisten aus anderen Bundesländern nach Berlin zu schicken.
Das ist auch wieder plakativer Schwachsinn aus der Polizeigewerkschaft, denn:

1. gibt es sowieso schon Polizisten anderer Zugehörigkeit, die in Berlin regelhaft Dienst führen (im Wesentlichen Bundespolizei bei Bahn und Liegenschaften des Bundes, aber auch Personenschutz von Landespolitikern die z.B. im Bundesrat sitzen)
2. sind auch andere Bundes-Behörden mit weitreichenden Befugnissen ständig vor Ort (Bundeswehr, Zoll etc.)
3. darf man auch den Fall nicht vernachlässigen, dass Berliner Polizei z.B. nach Brandenburg fährt :D


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 14:26
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Dem Durchschnittbürger ist nicht zuzumuten, diese Unterscheidung zu treffen, insbesondere nicht, da es Situationen geben kann (geben wird) in denen er nicht unterscheiden kann, ob er es gerade mit einem Landespolizisten aus Berlin, einem Bundespolizisten oder einem Landespolizisten eines Drittlandes zu tun hat, z.B. im Umfeld von Großveranstaltungen.
Und gegen welchen Passivlegitimierten richtet der Bürger dann seine verwaltungsgerichtliche Klage gegen eine unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahme (fünf Schläge auf den - weißen - Kopf statt einem)? Berlin? Bund? Brandenburg? Da ist das Problem auch gegeben und es ist zumutbar, den richtigen Beklagten herauszufinden. Das Argument zieht also nicht.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Die Alternative wäre, wie zb Bayern ankündigte, keine Polizisten aus anderen Bundesländern nach Berlin zu schicken.
Wie gesagt: Das ist vom Tisch.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 14:28
Zitat von monstramonstra schrieb:Und gegen welchen Passivlegitimierten richtet der Bürger dann seine verwaltungsgerichtliche Klage gegen eine unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahme (fünf Schläge auf den - weißen - Kopf statt einem)? Berlin? Bund? Brandenburg? Da ist das Problem auch gegeben und es ist zumutbar, den richtigen Beklagten herauszufinden. Das Argument zieht also nicht.
Mit dem gewichtigen Unterschied, dass in diesem Falle ja wenigstens überhaupt überall eine Rechtsgrundlage existiert, auf deren Grundlage sich die geknüppelte beschweren kann, was ja beim LADG gerade nicht der Fall ist.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 14:33
Zitat von monstramonstra schrieb:Wie gesagt: Das ist vom Tisch.
Könntest du das mal bitte belegen? Viele gehen hier nicht davon aus. Die haben denselben Kenntnisstand wie ich.


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