Warden schrieb:Selbst wenn man der klagenden Polizeichefin "Lobbyismus" unterstellt oder halt einseitige Sicht - es zeigt meines Erachtens und distanziert betrachtet, was für ein zweischneidiges Schwert es zu sein scheint.
Ich glaube, die Polizisten sind jetzt schon sehr verunsichert, wissen nicht so wirklich, wie sie sich verhalten sollen. Das Gesetz und die Reaktionen der Gewerkschaften und ihrer Polizeipräsidentin tragen nicht zur Beruhigung bei. Zugleich ist es wohl schon immer eine Gefahr des Polizeiberufs, besonders schwache Personen, Minderheiten und fremde Ethnien unfreundlicher und ggf. diskriminierend zu behandeln. Beides ist Realität. Ob das Gesetz da einen vernünftigen Ausgleich bietet? Skepsis ist angebracht.
bgeoweh schrieb:Dass die Richter jetzt nicht völlig verblödet sind und offensichtliche (!) Schutzbehauptungs- und Racheanzeigen wohl größtenteils abweisen, einstellen oder anderweitig abfertigen werden, weil die Zeit sowieso schon knapp ist.
Grundsätzlich ja. Allerdings ist die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit ziemlich eigensinnig und tunkt gerne die Berliner Verwaltung in die schwarze Tinte. Und bis ein Vorgang beim Gericht landet, ist er schon Verwaltungsvorgang geworden und hat viel Arbeit verursacht. Das kann jedenfalls für ein paar Jahre für deutliche Unruhe sorgen.
Jedenfalls haben die Polizisten das Problem, wenn sie einen Menschen mit z.B. dunkler Hautbarbe wegen eines Drogendelikts durchsuchen und festnehmen wollen. Entweder plärren die Einen "Rassismus!", oder die Anderen empören sich "Merkels Lieblinge werden mal wieder verhätschelt!" Keinem kann man es Recht machen.
So wurde am Alex ein Mensch mit dunkler Hautfarbe von mehreren Polizisten festgehalten und geschlagen, weil er sich zuvor den Beamten in den Weg gestellt und diese geschubst hatte. Eine hysterisch kreischende junge Frau filmte den Vorgang und kurz darauf war er im Internet. Klar, der Mann hätte sich nicht in den Weg stellen und die Beamten angreifen dürfen. Andererseits: War es notwendig ihn, auch wenn er sich fortwährend wehrte, mehrmals mit der Faust ins Gesicht zu schlagen? Und hatte das jetzt was mit der Hautfarbe zu tun? Keine Ahnung. Die Empörung war groß, ob sie gerechtfertigt war, kann ich nicht beurteilen.
Und gerade da frage ich mich, ob es bei der Berliner Polizei realitätsnahe Schulungen gibt. Nicht von Antirassistinnen, für die alle weißen Männer unverbesserlicher Rassisten sind. Sondern von Menschen, die zum einen deutlich machen, welche Maßnahmen ein Polizist in jedem Fall, egal welcher Herkunft, Geschlecht und Nationalität sein Gegenüber ist, machen darf. Und was nicht. Was Diskriminierung ist. Also eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Der Beamte sollte sich letztlich so verhalten, als gäbe es keine Hautfarbe für ihn. Das ist natürlich schon wieder rassistisch, aber hier geht es um Diskriminierung. Schließlich sollte der Beamte auch für die Besonderheiten von Ethnie, Herkunft und Nationalität gerüstet sein und entsprechend, am besten von solchen Menschen selbst sensibilisiert werden.