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Querdenker

4.695 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Rechtsradikal, Linksradikal, Querfront ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Querdenker

Querdenker

10.01.2022 um 10:52
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Naja, da die Intensivbetten meist von Ungeimpften belegt sind, kann man davon aussehen, dass sie das medizinische Personal inkl der Versorgung DANN doch gern in Anspruch nehmen
Ja, eben.
Das versteht man doch nicht.
Einmal Hüh einmal hot..


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Querdenker

10.01.2022 um 10:52
Frage an die Juristen:

Sollte jemand einen anderen mit seinem Einverständnis infizieren und derjenige krank werden, könnte derjenige, der einen anderen infiziert hat, wegen KV womöglich sogar wegen gefährlicher KV verurteilt werden oder würde das Infizieren mit Corona nicht gegen die gute Sitte verstoßen?

Mein Menschenverstand sagt mir erst mal ja, es würde gegen die gute Sitte verstoßen, wenn ich die Definition der guten Sitte heranziehe. Aber mein gesunder Menschenverstand und meine moralische Einstellung müssen ja nichts bedeuten bzw. sind nicht maßgeblich.


Ps.
Ich könnte echt kotzen. Scheinbar nur gestörte auf Telegram.



Die legen es wirklich darauf an (nicht ganz ernst gemeint):
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber ich glaube sie haben es verstanden, dass nur der Tod sie so richtig frei werden lässt. Also tun sie alles dafür ihm näher zu kommen.



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Querdenker

10.01.2022 um 11:01
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Du unterstellst Menschen die sich absichtlich infizieren wollen suizidale Absichten und hast die Frage gestellt ob du irrst oder die alle zwangseingewiesen werden sollten.
Darauf habe ich geantwortet.
Ne, ich stellte die Frage ob das so zu verstehen sei. Ist schon ein Unterschied.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Mal so ganz ehrlich in den Thread gefragt.
Und ansonsten finde ich es nicht so gut eine "natürliche" (selbstherbeigeführte) Immunität anzustreben, mit dem Hintergrund, dass die Statistik für die U-60 jährigen weniger starke Verläufe, oder gar Todesfälle, angibt. Es sind eben doch welche dabei und diese kann man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.
Weiter meine ich, dass nicht alle Infizierten (Impfverweigerer, Maßnahmenverweigerer) selbstbestimmt heil aus der Indizierung hervorgegangen sind, sondern lediglich wegen der ärztlichen Versorgung, die ihnen dann doch zugestanden wurde, weil das nunmal Pflicht ist in Deutschland. Man muss auch die bescheuerten versorgen, die sich selbst in Gefahr gebracht haben. Und diese Zahlen sind nicht bekannt - aber dennoch weiss jeder, dass es sie gibt.
Also sind wohl Nicht-Tote dabei, die einfach nur nicht tot sind, weil sie ärtzliche Versorgung bekamen - fehlen also in der Statistik und gelten einfach nur als Genesen.


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Querdenker

10.01.2022 um 11:07
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Ich stecke mich nicht absichtlich an.
Es gibt Menschen die es bevorzugen eine natürliche Immunität durch Infektion zu erwerben. Sie halten offensichtlich das Risiko an einer Infektion mit der aktuellen Variante zu sterben für sehr gering. Wenn sie unter 60 Jahre alt sind ist das objektiv wohl sogar richtig.
Wieviel der 115.000 Toten waren unter 60 Jahre alt?
Müsstest du mal nachschauen.
Meine Güte: Es sind in den letzten Monaten erstens mehr Ungeimpfte als Geimpfte auf den ITS gelandet und zum anderen waren unter den Geimpften auch genug unter 60 Jahren.

Und man muss daran auch nicht versterben, sondern steigt für Ungeimpfte bei Infizierung auch die Wahrscheinlichkeit einen schweren Verlauf zu erleiden, der auch nach Genesung noch Rhea oder überhaupt gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann.



Wenn ich Ungeimpft wäre, unabhängig des Alters, würde ich mich darauf jedenfalls nicht verlassen und mich schon gar nicht absichtlich infizieren. Einfach nur krank und risikoreich und auch wieder rücksichtslos und gefährlich gegenüber anderen Unbeteiligten- je nach Kontakten, den diese Gestörten hätten.


Ps.
Hoffentlich bist du in Wirklichkeit kein Lehrer. Will ich bei vielen deiner Beiträge und Relativierungen und Sympathien/Verständnis für Querdenker echt nur hoffen.


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Querdenker

10.01.2022 um 11:13
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Meine Güte: Es sind in den letzten Monaten erstens mehr Ungeimpfte als Geimpfte auf den ITS gelandet und zum anderen waren unter den Geimpften auch genug unter 60 Jahren.
Sollte unter Ungeimpften heißen.


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Querdenker

10.01.2022 um 11:39
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ps.
Hoffentlich bist du in Wirklichkeit kein Lehrer. Will ich bei vielen deiner Beiträge und Relativierungen und Sympathien/Verständnis für Querdenker echt nur hoffen.
Persönliche Angriffe sind zu unterlassen.
Von mir stammen hier genau 3 Beiträge.

Wirklich viel, hahaha
Für Querdenker die sich absichtlich infizieren habe ich überhaupt kein Verständnis, Sympathie und keine Relativierung sondern geschrieben
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Ich finde es auch mies was die da machen



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Querdenker

10.01.2022 um 15:09
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Zur Zwangseinweisung wegen suizidaler Absichten reichts aber bei weitem nicht.
Nö, aber solche Spinner nehmen anderen die Krankenhausbetten weg. Die müssten die Kosten selbst tragen


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Querdenker

10.01.2022 um 15:12
Zitat von abberlineabberline schrieb:. Die müssten die Kosten selbst tragen
Entweder das, oder freiwillig sagen, dass sie nicht therapiert werden wollen.
Aber, das trauen sie sich auch nicht, wenn die Luft wegbleibt.


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Querdenker

10.01.2022 um 16:42
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:oder würde das Infizieren mit Corona nicht gegen die gute Sitte verstoßen?
Das ist in § 228 StGB geregelt. Es ist nicht so, dass die Handlung selbst nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf, sondern die Handlung trotz einer Einwilligung. Also die Kombination aus Handlung und Einwilligung darf nicht gegen "die guten Sitten" verstoßen.

Aber keine Ahnung, wie das hier wäre. Ich würde mal sagen, dass eine ähnliche Problematik bei Masernpartys besteht und das ist meines Wissens einwilligungsfähig. Eine Coronainfektion verläuft aber eher risikoreicher und wir sind akut in einer Pandemie wo es gesellschaftlich gerade darauf ankommt, Infektionen zu vermeiden und diese nicht sogar noch bewusst zu provozieren.
Ist aber sicher ein Grenzfall und vermutlich auch eher eine theoretische Frage. So etwas würde ja nur verfolgt, wenn einer der Beteiligten wirklich schwer erkrankt und dann seine eigene Dummheit eingesteht und den Sachverhalt zur Anzeige bringt.


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Querdenker

10.01.2022 um 16:56
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Eine Coronainfektion verläuft aber eher risikoreicher und wir sind akut in einer Pandemie wo es gesellschaftlich gerade darauf ankommt, Infektionen zu vermeiden und diese nicht sogar noch bewusst zu provozieren.
Genau aus diesem Grund würde ich das nämlich auch eher kritisch sehen und dürfte nicht einwilligungsfähig sein und würde für mich unter Berücksichtigung eigentliche Handlung + Einwilligung gegen die gute Sitte verstoßen - insbesondere noch unter Vorliegen dieser heiklen Lage (Pandemie).

Danke dir für deine Stellungnahme und grobe Einschätzung.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ist aber sicher ein Grenzfall und vermutlich auch eher eine theoretische Frage. So etwas würde ja nur verfolgt, wenn einer der Beteiligten wirklich schwer erkrankt und dann seine eigene Dummheit eingesteht und den Sachverhalt zur Anzeige bringt
Ich finde, da könnte man durchaus auch öffentliches Interesse begründen oder? Außerdem je nach Krankheitsverlauf könnte man doch auch sicherlich von einer gefährlichen KV sprechen oder? Bspw. dann, wenn ein lebensbedrohlicher Zustand ausgelöst durch die Infektion entstehen sollte. Und eine gefährliche KV wäre doch so oder so ein Offizialdelikt und kein Antragsdelikt mehr oder?


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Querdenker

10.01.2022 um 17:00
Ich hoffe ja das Novak Djokovic, das ist der Tennisspieler in Australien, der nun wieder frei laufen darf, nicht am Turnier teilnehmen darf, wenn dann fett verliert und dafür das er infiziert ohne Maske sich mit anderen Menschen getroffen hat, voll verknackt wird.

Offenkundig ist das voll der Querdenker und darüber hinaus richtig gaga. Wohl mal einen Schläger zu viel an den Kopf bekommen.

Und zur Körperverletzung mit Einverständnis, einer von den Anwälten auf YT hat das mal erklärt, bin mir nicht ganz sicher, glaube aber gibt Ärger mit dem Gesetz, selbst bei Einverständnis. Ärzte dürfen verletzen, mit Zustimmung, aber jemand erschießen gibt auf die Finger.


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Querdenker

10.01.2022 um 17:07
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ist aber sicher ein Grenzfall und vermutlich auch eher eine theoretische Frage. So etwas würde ja nur verfolgt, wenn einer der Beteiligten wirklich schwer erkrankt und dann seine eigene Dummheit eingesteht und den Sachverhalt zur Anzeige bringt.
Ich glaube du siehst hier auch noch eine weitere Problematik:

Nämlich selbst als Offizialdelikt müsste man ja erst mal nachweisen, dass sich das Opfer, der Infizierte, freiwillig von einem anderen hat anstecken lassen und ohne wahrheitsgemäße Aussage des Infizierten könnte er ja alles mögliche erzählen oder einfach nur behaupten es nicht zu wissen, wo er oder sie sich angesteckt hat, um den zu schützen, der ihn mit seinem Einverständnis angesteckt hat.

Aber selbst wenn er wahrheitsgemäß Aussagen würde; meinst du dass nur seine Aussage ausreichend wäre? Der andere, der ihn infiziert hat, könnte ja alles abstreiten. Dann hätte man ja nur Aussage gegen Aussage und die Glaubwürdigkeit beider.


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Querdenker

10.01.2022 um 17:19
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:spw. dann, wenn ein lebensbedrohlicher Zustand ausgelöst durch die Infektion entstehen sollte.
Na ja, da wäre die Frage, ob die schwere Folge noch von dem Vorsatz umfasst ist.


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Querdenker

10.01.2022 um 17:53
Ein Problem dabei sehe ich im Nachweis, dass genau dieser genau jenen angesteckt hat.


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Querdenker

10.01.2022 um 19:12
Masernpartys für Kinder sind zwar verboten, und prinzipiell auch strafbar, es ist deswegen wohl noch niemand verurteilt worden.
Nach deutschem Recht erfüllt das vorsätzliche Beibringen von Krankheitserregern – also auch von Masernviren – den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung „durch Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen“ (§ 224 Absatz 1 Nr. 1 Variante 2 StGB) oder der versuchten gefährlichen Körperverletzung;[15] treten durch Komplikationen bleibende Schäden ein, kann es sich um schwere Körperverletzung handeln. Tritt der Tod ein, ist eine fahrlässige Tötung, insbesondere aufgrund der bekannten Gefährlichkeit von Masernpartys, anzunehmen, eventuell auch eine Körperverletzung mit Todesfolge.

Zur Frage, ob sich die Erziehungsberechtigten eines Kindes strafbar machen, wenn sie ihr Kind absichtlich mit Masern infizieren, um es zu immunisieren („Kindeswohlgefährdung“[16]), existieren bisher keine veröffentlichten Gerichtsentscheidungen.

In einer in der Literatur vertretenen Meinung machen sich die Eltern in diesem Fall nach §§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB strafbar.[17] Ob darüber hinaus eine Strafbarkeit wegen § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (lebensgefährdende Behandlung) vorliegt, ist umstritten, da es möglicherweise am Vorsatz scheitert, was jedoch im Hinblick auf die hohe Wahrscheinlichkeit von Komplikationen fragwürdig ist. Eine Einwilligung der Eltern im Hinblick auf das Personensorgerecht (§§ 1626, 1629 Abs. 1 BGB) ist unwirksam, da es um Entscheidungen geht, die existentieller Natur sind, und damit unvertretbar.[18] Im Übrigen ist hierbei zu berücksichtigen, dass eine solche Einwilligung sittenwidrig wäre, da Masernimpfungen kaum Risiken mit sich bringen, während mit einer Masernerkrankung die Gefahr des Todes einhergeht. Neben der gefährlichen Körperverletzung kommt je nach Verlauf darüber hinaus eine Bestrafung wegen schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB) und im Falle des Todes eine Bestrafung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) in Frage.[19] Eine Strafbarkeit wegen Verletzung des Sorgerechts würde möglicherweise an der fehlenden böswilligen Vernachlässigung der Fürsorgepflicht scheitern,[20] falls Eltern eine solche Maßnahme gutheißen, weil sie diese aus Uninformiertheit irrtümlich für die schonendste halten. Eine solche Strafbarkeit würde jedoch wieder aufleben, wenn Eltern die Risiken kennen oder sie trotz intensiver Symptomatiken nach einer Ansteckung keinen Arzt konsultierten. Der Nachweis der Viren, der Verdacht auf eine Erkrankung, eine tatsächliche Infektion und der Tod durch Masern sind in Deutschland nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe h des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig. In der medizinischen Literatur wird vertreten, dass Masernpartys deshalb für Behandler nach den §§ 74, 75 IfSG strafbar sein könnten,[21][22][23] mit den gleichen Gesetzen wird in der juristischen Literatur die Strafbarkeit des Arztes begründet.[24]

In Österreich kommt für eine absichtliche Herbeiführung einer Infektion eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher (allenfalls absichtlicher) schwerer Körperverletzung gem. §§ 83–87 StGB, sowie wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 StGB in Betracht. Dies gilt sowohl für jene Eltern, welche ihr masernkrankes Kind als Ansteckungsquelle zur Verfügung stellen, als auch für jene Eltern, die ihr gesundes Kind zur Masernparty bringen.[25]

Nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch kommt eine Strafbarkeit nach Körperverletzung,[26] Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht[27] und Verbreiten menschlicher Krankheiten,[28] wobei letzteres allerdings ein Handeln „aus gemeiner Gesinnung“ voraussetzt, in Betracht.
Quelle: Wikipedia: Masernparty#Rechtliche Aspekte


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Querdenker

10.01.2022 um 20:41
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Na ja, da wäre die Frage, ob die schwere Folge noch von dem Vorsatz umfasst ist.
Stimmt. Und auch nur den bedingten Vorsatz hinsichtlich gefährlicher KV zu begründen dürfte schwer werden.

Aber was ich ganz vergessen hatte, gut dass es erwähnt wurde, ist folgendes und würde den Tatbestand der gefährliche KV bereits erfüllen, wenn vorsätzlich angesteckt. Hier ist/wäre der Vorsatz natürlich viel leichter gegeben
Zitat von WurstsatenWurstsaten schrieb:Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen
Zitat von GerlindGerlind schrieb:Ein Problem dabei sehe ich im Nachweis, dass genau dieser genau jenen angesteckt hat
Ich auch. Diese Problematik fiel mir vorhin auch noch ein. Vor allem ohne Zeugen und wenn am Ende nur Infizierter/Geschädigter und mutmaßlicher Infizierer bzw. nur deren beide Aussagen vorliegen würden und wo mutmaßlicher Infizierer die Vorwürfe abstreiten oder schweigen würde.
Und noch problematischer - sollte der Infizierte/Geschädigte selbst nicht aussagen und den Infizierer decken.

Das Opfer kann sich ja theoretisch überall angesteckt haben.


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Querdenker

10.01.2022 um 20:42
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich auch. Diese Problematik fiel mir vorhin auch noch ein. Vor allem ohne Zeugen und wenn am Ende nur Infizierter/Geschädigter und mutmaßlicher Infizierer bzw. nur deren beide Aussagen vorliegen würden und wo mutmaßlicher Infizierer die Vorwürfe abstreiten oder schweigen würde.
Man kann sich ja überall angesteckt haben. Das wird nicht zu beweisen sein, wo genau.


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Querdenker

10.01.2022 um 21:04
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und noch problematischer - sollte der Infizierte/Geschädigte selbst nicht aussagen und den Infizierer decken.

Das Opfer kann sich ja theoretisch überall angesteckt haben.
Noch ein Argument für eine allgemeine Impfpflicht, mit Zentralregister und Abgleich mit den Meldedaten.


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Querdenker

10.01.2022 um 21:06
Zitat von WurstsatenWurstsaten schrieb:Noch ein Argument für eine allgemeine Impfpflicht, mit Zentralregister und Abgleich mit den Meldedaten.
Auch dann wird m.E. ein Beweis, wann wer wo wen angesteckt hat, nicht möglich sein.


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Querdenker

10.01.2022 um 21:09
Zitat von GerlindGerlind schrieb:Auch dann wird m.E. ein Beweis, wann wer wo wen angesteckt hat, nicht möglich sein.
Den braucht man dann auch nicht mehr, denn bei Geimpften gibt es auch (fast) keine schweren Verläufe und wer geboostert ist, der hat für kurze eine sterile Immunität und steckt niemanden an.

Ansonsten Testpflicht für die Teilnahme am öffentlichen Leben, damit kriegt man auch Corona ausgerottet.


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