shionoro schrieb:Was das KOPftuch nicht ist.
Selbstverständlich ist es das.
Die eigene Argumentation zeigt das ja schon: Einerseits ist es ein derart absoluter religiöser Imperativ, dass man es auch im Staatsdienst tragen muss und ein Verbot einem Ausschluss gleichkommt, gleichzeitg hat es aber gar nichts zu bedeuten und ist neutral.
Vollkommen widersinnig und absurd.
shionoro schrieb:Nein ist es nicht. Es ist in der Tat das einzig relevant, ob eine Polizistin durch das KOpftuch in ihrer Neutralität beeinträchtigt wird. Was du aufmachst sind nEbelkerzen.
Nö
Dem durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleisteten Recht zur Teilnahme an den kultischen Handlungen, die ein Glaube vorschreibt oder in denen er Ausdruck findet, entspricht umgekehrt die Freiheit, kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben. Diese Freiheit bezieht sich ebenfalls auf die Symbole, in denen ein Glaube oder eine Religion sich darstellt. Art. 4 Abs. 1 GG überlässt es dem Einzelnen, zu entscheiden, welche religiösen Symbole er anerkennt und verehrt und welche er ablehnt. Zwar hat er in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, kein Recht darauf, von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben. Davon zu unterscheiden ist aber eine vom Staat geschaffene Lage, in der der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist (BVerfGE 93, 1 <15 f.>; 108, 282 <301 f.>; 138, 296 <336 Rn. 104>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 -, Rn. 64).
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Der Gerichtssaal stellt einen solchen Raum dar, in dem der Anblick religiöser Symbole im vorgenannten Sinne unausweichlich sein kann, wenn der Staat ihre Verwendung nicht untersagt. Hiermit kann für einzelne Verfahrensbeteiligte eine Belastung einhergehen, die einer grundrechtlich relevanten Beeinträchtigung gleichkommt (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 14. März 2019 - Vf. 3-VII-18 -, juris, Rn. 27 f.). Anders als im Bereich der bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule, in der sich gerade die religiös-pluralistische Gesellschaft widerspiegeln soll (vgl. BVerfGE 138, 296 <337 Rn. 105>), tritt der Staat dem Bürger in der Justiz klassisch-hoheitlich und daher mit größerer Beeinträchtigungswirkung gegenüber (vgl. Steinberg, Der Staat 56 <2017>, S. 157 <174>; Wolf, RuP 2017, S. 66; Häberle, Der Staat 57 <2018>, S. 35 <56>; a.A. Muckel, NVwZ 2017, S. 1132 <1133>; Samour, djbZ 2018, S. 12 <13>; Sinder, Der Staat 57 <2018>, S. 459 <465>). Das gilt auch, wenn die Verwendung des religiösen Symbols – wie im Fall des Kopftuchs – auf der privaten Entscheidung des für den Staat handelnden Amtsträgers beruht. Nur der Staat besitzt die Möglichkeit, die ansonsten unausweichliche Konfrontation mit dem Kopftuch als religiösem Symbol im Gerichtssaal zu verhindern (vgl. Röhrig, Religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen als Grundrechtseingriffe, 2017, S. 205 ff. unter Hinweis auf die staatliche Schutzpflicht).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr133317.htmlUnd ein Strohmann war es dennoch.
shionoro schrieb:NAtürlich unterstellst du ihr das, wenn du sagst, man müsse davon ausgehen , oder wenigstens wäre es nicht absurd, dass eine Polizistin mit KOpftuch nicht neutral ist.
Das habe ich ja nicht gesagt, also ist "Unterstellung" genau das richtige Wort.
shionoro schrieb:Falls du es noch nicht gemerkt hast: Das Konfliktpotential geht nicht über ein paar Internettrolle hinaus, in den Regionen, wo man es eingeführt hat (und das ist nicht nur Schottland, auch in England und AMerika gibt es dazu die ersten Projekte).
Das war eine reine behauptung von dir, die mit der realität nichts zu tun hat.
Ja, eine Behauptung.
Jedem klar denkenden Menschen erschliesst sich allerdings, dass weltanschauliche Statements durch staatliche Bedienstete ein solches Konflikpotenzial haben.
Das hat man sich ja nicht aus Spaß oder um Musilme zu knechten ausgedacht.
shionoro schrieb:Kopftücher wurden auch schon vor dem Islam getragen, stell dir vor. UNd ne, die Eheringe bleiben wo sie sind. WEil es vollkommen unsinnig ist, sie zu verbieten, nur wegen irgendwelche neutralitäts fantastereien, die durch sie nicht beeinträchtigt werden.
GEnauso wie ein kopftuchverbot nur aus symbolpolitik unsinnig ist. Aber andere argumente hast du schlichtweg nicht.
Ja, nur hat der Islam nahezu die komplette Deutungshoheit über Kopftücher in der Gegenwart, wir reden hier selbstverständlich über Muslima und nicht irgendwen, der mal im staatlichen Dienst zum Spaß Kopftuch trägt und man bekommt ständig den Vorwurf der Islamophobie, egal, ob man das bei allen anderen auch so sieht.
Bei einem Ehering sieht das komplett anders aus.
Aber wenn er ein weltanschauliches Statement wäre, dann eben raus aus dem Staatsdienst.
Es ist halt keines.
shionoro schrieb:Es ist ja auch unser PEch, wenn weniger Muslimas Vorbildrollen haben und weniger gut integriert sind.
Warum sollten Kopftuch-tragende Muslimas für andere Muslimas Vorbild sein und nicht die Muslima die ihren Dienst im Gericht oder bei der Polizei längst tut, ohne in die Religionsfreiheit Driiter einzugreifen oder die weltanschauliche Neutralität des Staates aufzuweichen (und wir haben eh schon nur einen Kasper-Säklualrismus, der verträgt eigentlich nicht "noch mehr").
Die Untersuchung "Muslimisches Leben in Deutschland", die 2009 veröffentlicht wurde, kam zu dem Ergebnis, dass 28 Prozent der muslimischen Frauen in Deutschland ein Kopftuch und eine überwiegende Mehrheit von 72 Prozent kein Kopftuch tragen. Quelle
Unter den befragten Musliminnen über 16 Jahren gaben in einer vertiefenden Umfrage 70 Prozent an, nie ein Kopftuch zu tragen. 23 Prozent gaben an, immer ein Kopftuch zu tragen. Rund acht Prozent antworteten, sie trügen es „meistens“ oder „manchmal“.Quelle
Eine repräsentative Befragung der Universität Münster unter türkeistämmigen muslimischen Frauen kam 2016 zu dem Ergebnis, dass 31 Prozent von ihnen ein Kopftuch tragen. In der ersten Generation waren es 41 Prozent, in der zweiten und dritten Generation aber nur 21 Prozent.
https://mediendienst-integration.de/gruppen/islam-und-muslime.htmlDieses 1/3 als represäntativ für den Islam bzw Muslima auszumachen, ihm die Gesetze anzupassen und alles andere als "Unterdrückung" und Diskriminierung zu bezeichnen, zeigt zudem nur, dass man dasselbe stereotype, ethnisierte Bild eine Muslima hat wie die Identitäre Bewegung.
shionoro schrieb:MAn kann das ganz einfach ändern. Wird auch so kommen, sobald wir ne grüne Regierung haben. Ob dir das passt oder nicht.
Ist im Shionoro-"Das wird so kommen!"-Lala-Land jetzt auch schon die Gewaltenteilung abgeschafft?