Fierna schrieb:Wenn das Kopftuch nichts aussagt, brauchen wir nicht diskutieren und es gibt keinen Anlass irgendwas zu ändern.
Ich kann als Richterin keine Bandshirts und Narrenkappen tragen also auch keine Kopftücher, fertig.
Natürlich gibt es einen ANlass etwas zu ändern, nämlich dass de facto viele Muslimas vom Staatsdienst ausgeschlossen sind, ohne, dass es dafür einen trifftigen Grund gibt.
Fierna schrieb:Das BVG sagt klipp und klar, dass dein "Es geht nur um Handlungen" falsch ist und genau darum ging es.
Der BVG sagt klar, dass man ohne weiters KOpftücher im Staatsdienst erlauben kann. Mein 'es kommt auf die handlungen an' bezieht sich auf die begründungen für oder gegen ein verbot.
Die NEutralität wird nicht dadurch ausgehöhlt, wenn jemand kopftuch trägt aber trotzdem sich neutral verhält. Da das KOpftuch nichts am verhalten ändert, ändert es auch nichts an der neutralität.
Darum sollte man es erlauben.
Fierna schrieb:Negative Religionsfreiheit
Gesellschaftliches Konfliktpotenzial
Fehlende Gleichbehandlung gegenüber allen anderen weltanschaulichen Statements
Und die weitere Aufweichung des deutschen Wischi-Waschi-Säkularismus
Wieso muss ich das nun wieder aufzählen?
NEgative Religionsfreiheit sagt nicht, dass du das recht hast, nicht mit muslimen in berührung zu kommen.
Gesellschaftliches Konfliktpotential ist da eher zu finden, wenn Muslimas solche Dienste nicht antreten dürfen (ein shitstorm ist kein gesellschaftlicher konflikt, btw).
Es gibt auch keine fehlende gleichbehandlung gegenüber anderen weltanschauungen. Warum auch?
UNd der Säkularismus wird dadurch schon gar nicht aufgeweicht, geht es bei dem ja um die trennung von staat und religion , nicht darum, dass kein staatsbediensteter gläubig sein darf. SOlange der das nicht in seine arbeit einfließen lässt, ist ein reines symbol kein problem.