Multikulti
29.02.2020 um 20:05Na das wäre hart, wenn es gerade Zeit ist zu beten bei einem Einsatz. OoEya schrieb:Betet die Polizistin denn dann auch 5x am Tag?
Na das wäre hart, wenn es gerade Zeit ist zu beten bei einem Einsatz. OoEya schrieb:Betet die Polizistin denn dann auch 5x am Tag?
Das gilt so lange, bis man es ändert. Und momentan gilt es ohne sinn und verstand sondern nur mit 'ist halt so'.Gwyddion schrieb:Das können sie gerne wollen und auch anstreben.
Es gilt jedoch für einen jeden strikte Trennung von Religion und Staat im Staatsdienst. Man hat die Neutralität zu wahren.
Alleine schon aus dem Grunde, das je nach Religionszugehörigkeit Konflikte entstehen können und Richter/innen als befangen abgelehnt werden.
Ein jüdischer Angeklagter mit einer Kippa wird von einer muslimischen Richterin mit Hijab verurteilt, oder auch andersherum.
Man wird ein mögliches Urteil alleine schon wegen der Religionszugehörigkeit anfechten weil man die Neutralität in Zweifel zieht.
Es geht hier um Polizisten.. die haben nicht zu beten sondern für die Allgemeinheit zu arbeiten. Genügend Möglichkeit? Das sind wichtige Positionen und ich finde dass Menschen die irgendwelchen Zwängen unterliegen, da nichts zu suchen haben.shionoro schrieb:Natürlich tut sie das, wenn sie eine gläubige Muslima ist. Dazu ist aber ja auch genügend Möglichkeit da. Das tut auch ein gläubiger männlicher Muslim.
:D :D ich glaube es ja nicht dass muslimische Polizisten 5x am Tag beten, sicher bin ich mir jedoch nicht.Gwyddion schrieb:Na das wäre hart, wenn es gerade Zeit ist zu beten bei einem Einsatz. Oo
Klar doch, gibt auch schon einige, aber eben ohne Kopftuch, wo es um Neutralität geht. Und in Schulen gibt es schon Muslimas die Lehrerin sind, auch mit Kopftuch. Ich sehe da jetzt kein Förderungsbedarf.shionoro schrieb:Du glaubst, muslimische mädchen wollen keine guten Jobs wie Richter, Staatsanwalt oder sowas machen?
Oder sie wollen keine lehrerinnen oder polizistinnen werden?
Das wäre schlimm, dem sollte man mit gezielter Förderung entgegenwirken.
Der Staat wird schon wissen warum er sich um Neutralität bemüht, dazu gibt es bestimmt Erfahrungserkenntnisse. Wenn schon ein Jude mit Kippa zum Prügelopfer werden kann, dann sollte einem klar sein, welches Konfliktpotential es haben kann, erst recht wenn man dann als Richter arbeitet und Neutralität verkörpern soll.shionoro schrieb:Das behauptest du immer so. Gibt es dazu irgendwelche UNtersuchungen? UNd sollten wir uns von den vorurteilen der gesellschaft da leiten lassen?
Wie gesagt, viele werden auch einen türken nicht für neutral halten, weil er türke ist. Sollen wir alle türken entfernen aus dem staatsdienst?
Das hat durchaus einen Sinn. Siehe mein Beispiel.shionoro schrieb:Und momentan gilt es ohne sinn und verstand sondern nur mit 'ist halt so'.
Hast Du mein Beispiel überhaupt gelesen? Schätze eher nicht.shionoro schrieb:WEnn du denkst, ein gläubiger richter habe gewissenskonflikte, dann darf eine muslima kein richter sein, ob mit kopftuch oder ohne.
Christen auch so. Aber das erlauben wir ja.
Es gibt ja offenbar auch keinen trifftigen Grund Kopftuch zu tragen, da das ja ohne jeglichen Aussagewert ist.shionoro schrieb:Natürlich gibt es einen ANlass etwas zu ändern, nämlich dass de facto viele Muslimas vom Staatsdienst ausgeschlossen sind, ohne, dass es dafür einen trifftigen Grund gibt.
Ich habe dir doch eben erst zitiert, dass das durchaus ein Punkt bei diesem Verbot ist.shionoro schrieb:Der BVG sagt klar, dass man ohne weiters KOpftücher im Staatsdienst erlauben kann. Mein 'es kommt auf die handlungen an' bezieht sich auf die begründungen für oder gegen ein verbot.
Die NEutralität wird nicht dadurch ausgehöhlt, wenn jemand kopftuch trägt aber trotzdem sich neutral verhält. Da das KOpftuch nichts am verhalten ändert, ändert es auch nichts an der neutralität.
Darum sollte man es erlauben.
Nett, dass du Bescheid sagst. Das wusste ich allerdings schon und sowas hat - mal wieder - auch niemand behauptet.shionoro schrieb:NEgative Religionsfreiheit sagt nicht, dass du das recht hast, nicht mit muslimen in berührung zu kommen.
Fierna schrieb:Davon zu unterscheiden ist aber eine vom Staat geschaffene Lage, in der der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist (BVerfGE 93, 1 <15 f.>; 108, 282 <301 f.>; 138, 296 <336 Rn. 104>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 -, Rn. 64).
Weil man sie im Staatsdienst eben nicht ausdrücken darf. Das dürfen nur religiöse Menschen offenbar.shionoro schrieb:Es gibt auch keine fehlende gleichbehandlung gegenüber anderen weltanschauungen. Warum auch?
Nöshionoro schrieb:UNd der Säkularismus wird dadurch schon gar nicht aufgeweicht, geht es bei dem ja um die trennung von staat und religion , nicht darum, dass kein staatsbediensteter gläubig sein darf. SOlange der das nicht in seine arbeit einfließen lässt, ist ein reines symbol kein problem.
Die Verpflichtung des Staates auf Neutralität kann keine andere sein als die Verpflichtung seiner Amtsträger auf Neutralität, denn der Staat kann nur durch Personen handeln. Allerdings muss sich der Staat nicht jede bei Gelegenheit der Amtsausübung getätigte private Grundrechtsausübung seiner Amtsträger als eigene zurechnen lassen. Eine Zurechnung kommt aber insbesondere dann in Betracht, wenn der Staat – wie im Bereich der Justiz – auf das äußere Gepräge einer Amtshandlung besonderen Einfluss nimmt.https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr133317.html
shionoro schrieb:Oder werden die abgelehnt, wenn die z.b. kopftuch als pflicht sehen, aber männlich sind?
Kam irgendwie anders rüber :D sryshionoro schrieb:dass Kopftuch für Frauen Pflicht ist
Du willst muslimischen POlizisten also das beten in ihren Pausen verbieten? Da hast du das GEsetz dann aber nicht mehr auf deiner Seite.Eya schrieb:Es geht hier um Polizisten.. die haben nicht zu beten sondern für die Allgemeinheit zu arbeiten. Genügend Möglichkeit? Das sind wichtige Positionen und ich finde dass Menschen die irgendwelchen Zwängen unterliegen, da nichts zu suchen haben.
Da liegst du auch falsch. Warum sollten sie es auch nicht? Es gibt im Dienst genug Pausen, beten dauert nicht schrecklich lange und betrifft auch nur bei zwei gebeten den Dienst (die anderen sind zu anderen Zeiten).Eya schrieb:ich glaube es ja nicht dass muslimische Polizisten 5x am Tag beten, sicher bin ich mir jedoch nicht.
Die haben 5x am Tag und immer zu bestimmten Zeiten Pause und haben nie einen Einsatz der dies verhindert? :D glaub ich nichtshionoro schrieb:Du willst muslimischen POlizisten also das beten in ihren Pausen verbieten? Da hast du das GEsetz dann aber nicht mehr auf deiner Seite.
Bist du Polizist und weißt so genau wie die Dienste der Polizisten so aussehen? Bei uns haben die oft 24 Stunden Schichten und sind entweder auf Streife, bewachen ein Gebäude oder sind im Innendienst für den Parteienverkehr eingesetzt.shionoro schrieb:Da liegst du auch falsch. Warum sollten sie es auch nicht? Es gibt im Dienst genug Pausen, beten dauert nicht schrecklich lange und betrifft auch nur bei zwei gebeten den Dienst (die anderen sind zu anderen Zeiten).
Na wann denn und wo? Bei der Autobahnpolizei? Bei der Streife? Beim Kommissariat?shionoro schrieb:Es gibt im Dienst genug Pausen
Nur ist die neutralität eben durch ein KOpftuch nicht gefährdet, weil die person dadurch nicht weniger neutral im handeln wird.CosmicQueen schrieb:Klar doch, gibt auch schon einige, aber eben ohne Kopftuch, wo es um Neutralität geht. Und in Schulen gibt es schon Muslimas die Lehrerin sind, auch mit Kopftuch. Ich sehe da jetzt kein Förderungsbedarf.
WAs ist nun das Problem, wenn eine richterin ein Kopftuch hat und der Jude eine Kippa im gerichtssaal? Wie häufig wird das überhaupt vorkommen?Gwyddion schrieb:Das hat durchaus einen Sinn. Siehe mein Beispiel.
Es geht EUCH um symbolik, nur ist symbolik eben kein trifftiges argument. Wie gesagt: Ein arabischer Richter hätte genau denselben beigeschmack in dem fall wie eine muslima mit kopftuch.Gwyddion schrieb:Hast Du mein Beispiel überhaupt gelesen? Schätze eher nicht.
Es geht um die Symbolik. Und einen Christlichen Richter/in erkenne ich genau an welcher religiösen und offen ersichtlichen Symbolik?
Solange da zwei Pausen von mehr als 15 Minuten irgendwo im dienst sind, ist das Gebet unproblematisch. Die wird es wohl geben, oder hast du da was Gegenteiliges?Gwyddion schrieb:Na wann denn und wo? Bei der Autobahnpolizei? Bei der Streife? Beim Kommissariat?
Du hast Vorstellungen :D
Unsere Polizei ist unterbesetzt und schiebt Überstunden in wahnsinnig hohen Summen vor sich her. Soviel Pause sind da nicht.
Viele Muslimas sehen es als religiöse PFlicht an.Fierna schrieb:Es gibt ja offenbar auch keinen trifftigen Grund Kopftuch zu tragen, da das ja ohne jeglichen Aussagewert ist.
UNd ich habe dir belegt, dass das verfassungsgericht durchaus offen lässt, dass man KOpftücher im dienst erlaubt und dir weiterhin erklärt, dass es also darauf ankommt, ob diese kopftücher den dienst einschränken bzw. weniger neutral machen in ihren handlungen oder nicht.Fierna schrieb:Ich habe dir doch eben erst zitiert, dass das durchaus ein Punkt bei diesem Verbot ist.
Es geht nicht nur ums handeln, sondern auch darum...shionoro schrieb:Nur ist die neutralität eben durch ein KOpftuch nicht gefährdet, weil die person dadurch nicht weniger neutral im handeln wird.
Kann man ausblenden, so wie du, oder berücksichtigen.CosmicQueen schrieb:Der Staat wird schon wissen warum er sich um Neutralität bemüht, dazu gibt es bestimmt Erfahrungserkenntnisse. Wenn schon ein Jude mit Kippa zum Prügelopfer werden kann, dann sollte einem klar sein, welches Konfliktpotential es haben kann, erst recht wenn man dann als Richter arbeitet und Neutralität verkörpern soll.
Gwyddion schrieb:Es gilt jedoch für einen jeden strikte Trennung von Religion und Staat im Staatsdienst. Man hat die Neutralität zu wahren.
Alleine schon aus dem Grunde, das je nach Religionszugehörigkeit Konflikte entstehen können und Richter/innen als befangen abgelehnt werden.
Ein jüdischer Angeklagter mit einer Kippa wird von einer muslimischen Richterin mit Hijab verurteilt, oder auch andersherum.
Man wird ein mögliches Urteil alleine schon wegen der Religionszugehörigkeit anfechten weil man die Neutralität in Zweifel zieht.
Da wird nichts offen gelassen, Neutralitätsgebot bleibt Neutralitätsgebot und dann darf Kopftuch verboten werden.shionoro schrieb:UNd ich habe dir belegt, dass das verfassungsgericht durchaus offen lässt, dass man KOpftücher im dienst erlaubt und dir weiterhin erklärt, dass es also darauf ankommt, ob diese kopftücher den dienst einschränken bzw. weniger neutral machen in ihren handlungen oder nicht.
Und dennoch ist es richtig, dass im Gericht andere Regeln gelten können. Mit gutem Grund hatte der Europäische Gerichtshof bereits 2017 festgestellt, dass ein Verbot des Kopftuchs – allerdings unter Auflagen – dann zulässig ist, wenn ein Unternehmen allgemeine Neutralitätsregeln aufgestellt hat. Was für das eine oder andere Unternehmen wichtig ist, gilt für Gerichte ganz besonders: das Neutralitätsgebot. Zu Recht argumentieren die Richter, der Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerin sei durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt – etwa die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege.https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-02/bundesverfassungsgericht-kopftuchverbot-richter-robe-oeffentlicher-dienst-urteil
Dieser Grundsatz manifestiert sich nicht zuletzt in der Richterrobe: Richter und Richterinnen tragen ihre Robe nicht nur im Sinne einer Uniform, also um als Vertreterin des Gesetzes sofort erkennbar zu sein. Es geht auch darum, ein Zeichen der Neutralität zu setzen: Ich nehme mich als Person zurück, ich werde objektiv urteilen.
Was ist das für eine Pflicht und wie begründet sie sich?shionoro schrieb:Viele Muslimas sehen es als religiöse PFlicht an.
Was du weiterhin erklärt hast, ist völlig unbedeutend, weil das deine Erfindungen sind und dass das Gericht kein zwingendes Verbot aussprach, muss niemanden wundern, wenn man sich den Zweck des BVG vor Augen führtshionoro schrieb:UNd ich habe dir belegt, dass das verfassungsgericht durchaus offen lässt, dass man KOpftücher im dienst erlaubt und dir weiterhin erklärt, dass es also darauf ankommt, ob diese kopftücher den dienst einschränken bzw. weniger neutral machen in ihren handlungen oder nicht.
Die besondere Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts kommt in § 31 Abs. 1 BVerfGG zum Ausdruck:Wikipedia: Bundesverfassungsgericht
„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“
Das Bundesverfassungsgericht besitzt damit formal eine sehr umfassende Machtposition, es ist hinsichtlich der Beachtung und Vollstreckung seiner Entscheidungen allerdings auf die Mitwirkung der anderen Bundes- und Länderorgane angewiesen. Dies wurde erst jüngst (2018) deutlich, als sich die Stadt Wetzlar weigerte, einer durch das Gericht angeordneten einstweiligen Anordnung Folge zu leisten.[27]
Die formelle Bindungswirkung einer Entscheidung besteht nur im konkreten Fall (inter partes). Es besteht keine inhaltliche Bindung für andere Gerichte an die ausgeurteilte Rechtsmeinung des Gerichts. Diese haben keine Gesetzeskraft. Die Rechtsmeinung des Bundesverfassungsgerichts ist aber eine Richtschnur für die untergeordneten Gerichte, die meist auch befolgt wird. Abweichungen sind recht selten. Jedes Gericht kann aber in einem anderen gleich oder ähnlich gelagerten Fall einer anderen juristischen Meinung folgen, wenn es dies für richtig hält.
Und das ist das Problem im öffentlichen Dienst.shionoro schrieb:Viele Muslimas sehen es als religiöse PFlicht an.