sören42 schrieb:Davon habe ich nichts gelesen. Hast du eine Quelle?
Hier wird die Begründung ganz gut erklärt:
Warum wird der Bund aktiv?
In einer Mitteilung der Bundesregierung heißt es: "Das deutsche Reiserecht orientiert sich bei der Begrenzung der Kundengeldabsicherung an der Größe der bisher bekannten Insolvenzen von Reiseveranstaltern. Die Thomas-Cook-Pleite sprengt diesen Rahmen bei weitem." Es sei den Kunden nicht zumutbar, sich im Alleingang an die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen zu machen, um an ihr Geld zu kommen - denn: "Tausende von Klageverfahren - gegebenenfalls sogar gegen verschiedene Beteiligte - müssten geführt werden. Langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten - bei ungewissem Ausgang - wären die Folge", meint der Bund.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte in einer Pressekonferenz, es sei zudem bislang nicht geklärt, ob die Haftungssumme überhaupt richtig berechnet wurde.
Mit der Übernahme der Kosten soll eine Prozesslawine verhindert und der "Vertrauensschutz" gewahrt werden. "Die Kunden von Thomas Cook haben auf den Sicherungsschutz vertraut, der ihnen laut Paragraph 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusteht - dieser soll auch garantiert werden", sagte Marius Leber, Sprecher für Zivilrecht im Bundesjustizministerium, im Gespräch mit tagesschau.de.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/thomas-cook-rettung-101.htmlsören42 schrieb:Ungeachtet dessen geht es mir um das Menschenbild, was der Staat von seinen Bürgern hat. Ziemlich unmündig, findest du nicht? Als nächstes kommen x% auf Online Käufe, die in einen Fonds gehen, der bei Insolvenz einspringt.
Finde ich tatsächlich nicht - dem Kunden ist jederzeit zuzumuten, sich gegen ein
individuelles Risiko abzusichern, was man ja im Privatfall mit Haftpflicht, Hausrat, z.B. aber auch Sendungsversicherungen bei Paketen usw tun kann und oft auch tut.
Hier hat man es aber mit einem
systemischen Risikio zu tun, gegen das der einzelne Kunde ziemlich machtlos ist - im vorliegenden Fall hätte z.B. eine Reiserücktritts- oder Ausfallversicherung auch nicht geholfen, weil dieser Fall dort nicht abgedeckt ist, die eigentlich zwangsweise individuelle Versicherung über den Reisesicherungsschein besteht zwar, hilft aber nicht, weil die Anbieterfirma unterversichert ist. Das war für den Kunden gar nicht vorhersehbar, folglich konnte er sich dagegen auch nicht absichern.
Insofern ist das "Schadensbild" hier eher mit einer Naturkatastrophe zu vergleichen als mit normalem Alltagsrisiko.