Tussinelda schrieb:Übrigens schreibt Fischer
auch über die Schönwettermelder:
Warum so furchtsam? Was soll die absurde Behauptung, man unterzeichne einen "Pakt", der gar nichts bedeutet und keinerlei Folgen haben kann? Der Pakt ist, nach meiner Ansicht, im Grundsatz vollkommen in Ordnung; er beeinträchtigt staatliche Souveränität nicht, formuliert aber gemeinsame Ziele; und selbstverständlich wird erwartet, dass sich die Vereinbarungsparteien daran halten, auch wenn das nicht erzwungen werden kann. Warum fürchtet man sich davor, das klar zu sagen?
Tussinelda schrieb:und ich empfehle, den Pakt mal endlich in seiner Gänze zu lesen.
Du scheinst es den ja gelesen zu haben -
also welche Pflichten leitest Du für Migranten ab? aus welchem Teil des Paktes?
Hier ist die Zusammenfassung:
Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
1. Erhebung und Nutzung korrekter und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Poli- tikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht
2. Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu be- wegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen
3. Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration
4. Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen
5. Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration
6. Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Ge- währleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit
7. Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von Migration
8. Rettung von Menschenleben und Festlegung koordinierter internationaler Maßnahmen be- treffend vermisste Migranten
9. Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten
10. Prävention, Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internatio- nalen Migration
11. Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement
12. Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleis- tung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung
13. Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen
14. Verbesserung des konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammen- arbeit im gesamten Migrationszyklus
15. Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen
16. Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen In- klusion und des sozialen Zusammenhalts
17. Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migra- tion
18. Investition in Aus- und Weiterbildung und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen
19. Herstellung von Bedingungen, unter denen Migranten und Diasporas in vollem Umfang zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können
20. SchaffungvonMöglichkeitenfürschnellere,sicherereundkostengünstigereRücküberwei- sungen und Förderung der finanziellen Inklusion von Migranten
21. Zusammenarbeit bei der Ermöglichung einer sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiederaufnahme sowie einer nachhaltigen Reintegration
22. Schaffung von Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbe- nen Leistungsansprüchen
23. Stärkung internationaler Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften für eine sichere, geordnete und reguläre Migration