@off-peak @Venom Zunächst: Es dürfte klar sein, dass es Detailschwäche in jeglichen System, was ich jetzt aufführe gibt. Schließlich bin ich eine Einzelperson und sowas würde einer sehr langen PLanungs- und Detailphase bedürfen. Mammutreformen macht selten eine Person allein über nacht.
Was ich dir aber geben kann, ist das grundsätzliche modell und die grundsätzliche richtung, und erklärungen, warum das weentlich besser ist, als der jetzige Zustand es ist.
Aber wie ich es mir in Grundzügen vorstelle:
Nennen wir es mal einfach Jugendzentrum, kurz JZ. Um es direkt zu sagen: Damit ist etwas anderes als heutige Jugendzentren gemeint.
Das muss nicht ein einziges Gebäude sein, so wie auch 'die Schule' ja mehrere Einrichtungen umfasst, die man in seinem Leben durchläuft.
Das JZ ist verpflichtend ab drei Jahren und ist für die Kinder erstmal wie ein Kindergarten bzw. eine Kita, mit dem Unterschied, dass sie nicht rein zum 'Verwahren' gedacht ist, sondern als wichtigsten Fokus (der sich über das ganze JZ erstreckt) hat, den Charakter der Kinder zu bilden (dazu später mehr).
Das äußert sich in den frühen Phasen z.B. darin, dass man aktive Kräfte hat, die auf die Kinder eingehen und eventuelle Kandidaten für Frühförderungen suchen und mit deren Eltern darüber sprechen, was man den Kindern optional anbieten kann. Dieses Angebot sollte schon in den frühen Phasen relativ breit sein, also nicht nur akademische, sondern auch sportliche und künstlerische ambitionen umfassen (und es steht natürlich auch Kindern offen, die keine Talente sind. Trotzdem ist es wichtig, dass da Kräfte sind, die schon früh kindern mit talenten helfen, Bezug dazu zu bekommen).
Die zweite aufgabe des frühen JZ ist es, eventuelle Verhaltensauffälligkeiten schon dort zu erkennen und diesen Kindern schon sehr früh Therapien und anderweitige Hilfen zu ermöglichen.
So würde z.B. im JZ ein Kind mit Verhaltensauffälligkeiten nicht einfach weiter in den Unterricht kommen, wenn es diesem gar nicht folgen kann. Es würde stattdessen in eine Intensivklasse mit spezialler Betreuung kommen, die es erstmal wieder in die Lage versetzt, am Unterricht teilzunehmen.
Verpflichtend an akademischen Leistungen wäre im frühen JZ (was ca bis zur heutigen 6ten Klasse geht) lediglich Lesen, schreiben und Grundrechenarten (wozu ich Bruchrechnen zähle) zusammen mit Englisch.
Es gibt eine Anwesenheitspflicht (und bei Verhaltensauffälligen Kindern auch Verpflichtung, die entsprechenden Spezialklassen zu besuchen), aber das JZ arbeitet eher mit Animation als mit Zwang (Wenn wir uns heutige Kitas ansehen, dann sehen wir, dass die meisten Kinder gerne irgendwelche Ausflüge mitmachen oder in Musik- oder Bastelgruppen gehen. Ich habe keinen Grund, anzunehmen, dass das im JZ anders wäre).
Die Regel wäre also beim Zwang: So wenig, wie es geht, so viel, wie man muss. Das müsste man empirisch testen, wie viel Zwang man braucht, aber bis auf die von mir aufgezählte Dinge gibt es zumindest keinen zwingenden Unterricht.
So viel zur Frühphase des JZ. Je älter die Kinder werden, desto mehr soll der Fokus darauf verschoben werden, über ihre Ambitionen und Interessen zu sprechen. Die Anwesenheitspflicht wird immer laxer. Während Kinder noch den Großteil ihres Tages dort verbringen sollten, um andere Kinder kennen zu lernen und an Nachmittagsaktivitäten teilzunehmen (das JZ würde mit Sportvereinen und Lehrern zusammenarbeiten, sodass es z.B. ohne spezielle sonderanmeldung Kindern direkt zutritt z.B. zu einem LEichtathletikverein am NAchmittag bieten würde), lässt man Jugendlichen immer mehr Freiheiten.
Man hält sie dazu an, Verpflichtend wenigstens an zwei oder drei Kursen pro halbjahr teilzunehmen (die man wechseln und frei entscheiden kann, wo man aber durchaus auftauchen muss) um so eine gewisse Kontrolle über ihren Entwicklungsstand zu haben, sie dürfen allerdings davon abgesehen auch einen großen Teil ihrer Zeit draußen oder zu Hause verbringen, wenn sie das wollen.
Im Klartext könnte jemand ab 15 also auch einfach mal ein Jahr lang Party machen oder zocken, so lange er seine anderweitigen Verpflichtungen erfüllt.
Ab 16 endet die Anwesenheitsplicht komplett, das optionale Angebot aber besteht weiter, allerdings nicht mehr beim JZ sondern beim allgemeinen WBZ (weiterbildungszentrum).
Dort kann sich sich (eben ab 16) auf bestimmte Karrieren und Studiengänge oder auch Ausbildungen vorbereiten.
Dort gibt es also für alle Studiengänge und Ausbildungen Vorkurse, um die Kinder auf den Stand zu versetzen (oder eben auch erwachsene die sich umorientieren), entsprechende Dinge zu studieren.
Man darf allerdings bis 21 immer noch in das JZ kommen, um an Altersspezifischen Aktivitäten wie eben Sportvereinen und Musikförderung und sowas teilzunehmen, damit idealerweise soetwas wie eine Gemeinschaft der Jugendlichen ebsteht und bis in das Erwachsenenalter fortbestehen kann. Die Übergangsphase wird einem also leicht gemacht.
Ab 21 wäre allerdings nur noch das WBZ für einen zuständig.
NAtürlich arbeitet das WBZ mit dem JZ zusammen, sodass man auch vor 16 im JZ schon mit leuten darüber sprechen kann, welche Karriereambitionen usw. man hat.