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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

1.963 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Schule, Reform, Digitalisierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

02.05.2019 um 19:53
@Groucho

Und selbst wenn der Erziehungsauftrag nicht gesetzlich verankert wäre, ist das einer der Dinge, die wir heute von der Schule gesellschaftlich erwarten. Es wird durchaus von Lehrern erwartet, die Versäumnisse der Eltern auszubaden. Ob das nun ausgesprochen wird oder man einfach still das Kind in die Schule abschiebt und den Lehrer mit den Problemen allein lässt ist da zweitrangig.

Was macht ein Lehrer denn bei einem Verhaltensauffälligen Kind, wenn er es nicht erziehen soll?


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

02.05.2019 um 20:06
Zitat von shionoroshionoro schrieb:ist das einer der Dinge, die wir heute von der Schule gesellschaftlich erwarten.
Also ich erwarte das nicht - im Gegenteil.
ich möchte eher, dass sich Schule aus meiner Erziehung raus hält.
Erziehung ist Elternsache, wer das an die Schule outsourcen will, hätte besser keine Kinder bekommen.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Es wird durchaus von Lehrern erwartet, die Versäumnisse der Eltern auszubaden.
Was heißt 'erwartet'?

Ja, Lehrer müssen das ausbaden, das ist richtig.
Aber ich erwarte das nicht von ihnen, ich erwarte von Eltern, dass sie ihrem Erziehungsauftrag nach kommen.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Ob das nun ausgesprochen wird oder man einfach still das Kind in die Schule abschiebt und den Lehrer mit den Problemen allein lässt ist da zweitrangig.
Die Frage ist doch, wie viele der Eltern, deren Kindern grundlegende Sozialkompetenzen fehlen, bemerken das überhaupt?
Mir scheint, dass es in Teilen der Elternschaft gar keine richtige Erziehung mehr gibt und das müssen leider die Lehrer und Mitschüler ausbaden.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Was macht ein Lehrer denn bei einem Verhaltensauffälligen Kind, wenn er es nicht erziehen soll?
Natürlich muss er es irgendwie 'erziehen' keine Frage.

Die Frage ist doch aber, ob das wirklich zu seinem Job gehören soll.

Ich bin definitiv dagegen. Das muss aus dem Elternhaus kommen.

Nun ist die Realität aber eine andere und es kommt immer weniger aus dem Elternhaus.

Da ist meine Stimme nur eine von Millionen, da muss sich die Gesellschaft, entscheiden, ob Schule eine Bildungsanstalt oder eine Erziehungsanstalt sein soll


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

02.05.2019 um 20:12
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Was heißt 'erwartet'?

Ja, Lehrer müssen das ausbaden, das ist richtig.
Aber ich erwarte das nicht von ihnen, ich erwarte von Eltern, dass sie ihrem Erziehungsauftrag nach kommen.
Das ist ja ganz toll, aber das passiert so nicht. Darauf müssen wir gesellschaftlich reagieren, oder sollen wir das einfach so laufen lassen?
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Die Frage ist doch, wie viele der Eltern, deren Kindern grundlegende Sozialkompetenzen fehlen, bemerken das überhaupt?
Mir scheint, dass es in Teilen der Elternschaft gar keine richtige Erziehung mehr gibt und das müssen leider die Lehrer und Mitschüler ausbaden.
Wo wir an meinem Punkt wären: Wir haben heute zu heterogene Klassen. Weil du gut angepasste Kinder mit unbeschulbaren Kindern zusammenpackst. Zweitere Gruppe bräuchte aber etwas ganz adneres als Unterricht um erstmal überhaupt altersgerechnet Verantwortung übernehmen zu können.

Das können und werden die Eltern ihnen aber nicht geben. Und die Schule kann es auch nicht, man erwartet es aber von ihr (ob du das nicht machst ist da zweitrangig, politisch wird das aber durch inklusion sehr deutlich).
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Natürlich muss er es irgendwie 'erziehen' keine Frage.

Die Frage ist doch aber, ob das wirklich zu seinem Job gehören soll.

Ich bin definitiv dagegen. Das muss aus dem Elternhaus kommen.

Nun ist die Realität aber eine andere und es kommt immer weniger aus dem Elternhaus.

Da ist meine Stimme nur eine von Millionen, da muss sich die Gesellschaft, entscheiden, ob Schule eine Bildungsanstalt oder eine Erziehungsanstalt sein soll
Die frage 'sollte das so sein' ist relativ irrelevant, wenn es nunmal so ist.

PS: Ich warte durchaus immer noch darauf, dass du mir erklärst, was da in der 6ten Klasse so Anspruchsvolles passiert.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

02.05.2019 um 20:56
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Die frage 'sollte das so sein' ist relativ irrelevant, wenn es nunmal so ist.
Wenn du so eine Frage irrelevant findest, kannst du deinen Thread zumachen, bzw, hättest ihn gar nicht erst aufmachen sollen.

"Die Frage, ob wir überhaupt noch Schulen brauchen ist relativ irrelevant, wenn wir nunmal Schulen haben."
Zitat von shionoroshionoro schrieb:PS: Ich warte durchaus immer noch darauf, dass du mir erklärst, was da in der 6ten Klasse so Anspruchsvolles passiert.
Warte lieber auf Godot, das ist erfolgversprechender.
Wie soll ich dir das denn erklären und vor allem warum?
Du hast mir doch subtil zu verstehen gegeben, dass außer dir keiner beurteilen kann, wann Schüler Mathe verstehen und was für welche Alterstufe anspruchsvoll ist.

Und was das Warten generell betrifft: Bevor du mit solchen Forderungen an mich heran trittst, komme ihnen doch selbst erstmal nach und liefe die Zahlen nach denen ich schon gestern gefragt habe.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:(ob du das nicht machst ist da zweitrangig, politisch wird das aber durch inklusion sehr deutlich).
Was genau hat Inclusion denn nun mit Erziehung zu tun?
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Wir haben heute zu heterogene Klassen. Weil du gut angepasste Kinder mit unbeschulbaren Kindern zusammenpackst.
Zunächst mal: Was sind unbeschulbare Kinder?
Wie viele gibt es davon?

Und warum lese ich davon immer nur in der Zeitung, aber höre nie von meinen Kindern oder den Eltern aus dem Bekanntenkreis von solchen Kindern aus den Klassen ihrer Kinder?


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

02.05.2019 um 21:47
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Wenn du so eine Frage irrelevant findest, kannst du deinen Thread zumachen, bzw, hättest ihn gar nicht erst aufmachen sollen.

"Die Frage, ob wir überhaupt noch Schulen brauchen ist relativ irrelevant, wenn wir nunmal Schulen haben."
Falsch. Du verwechselst hier wieder was. Moralisches daherlamentieren darüber, wie die welt sein sollte, ist sinnlos. Konkrete Reformgedanken sind es nicht.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Warte lieber auf Godot, das ist erfolgversprechender.
Wie soll ich dir das denn erklären und vor allem warum?
Du hast mir doch subtil zu verstehen gegeben, dass außer dir keiner beurteilen kann, wann Schüler Mathe verstehen und was für welche Alterstufe anspruchsvoll ist.

Und was das Warten generell betrifft: Bevor du mit solchen Forderungen an mich heran trittst, komme ihnen doch selbst erstmal nach und liefe die Zahlen nach denen ich schon gestern gefragt habe.
Also war das wohl ein Schnellschuss den du so nicht halten kannst. ok.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Was genau hat Inclusion denn nun mit Erziehung zu tun?
Dass Lehrer nicht nur Unterrichten müssen, sondern sich auch speziellen Bedürfnissen von Schülern widmen müssen die weit über den UNterricht hinausgehen.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Zunächst mal: Was sind unbeschulbare Kinder?
Wie viele gibt es davon?

Und warum lese ich davon immer nur in der Zeitung, aber höre nie von meinen Kindern oder den Eltern aus dem Bekanntenkreis von solchen Kindern aus den Klassen ihrer Kinder?
Vielleicht kennst du die falschen Leute. Kannst ja mal mit lehrern aus Problemschulen reden oder eben, so wie ich, mit schülern die von ihrem Unterricht erzählen.
Unbeschulbare kinder sind solche, die gar nicht die vorraussetzung haben, dem unterricht zu folgen. Z.B. weil sie, wie auch immer geartet, verhaltensauffällig sind und nichtmal die basics wie stillsitzen und zuhören mehr als ein paar minuten aufrecht erhalten können.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 07:12
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Ich weiß weder ob sich das geändert hat, noch ob das in anderen Bundesländern anders war (glaube ich eher nicht), aber in den 90er Jahren war dem Schulgesetz zu entnehmen, dass die Schule einen Bildungsauftrag hat, keinen Erziehungsauftrag.
Diese begriffliche Trennung ist schon eine merkwürdige Sache, wenn es in der Begründung zur Legitimität einer Schulpflicht heißt:
Die allgemeine Schulpflicht dient in Deutschland der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich offiziell auch auf die Heranbildung der Schüler als zukünftige Staatsbürger.

Das Bundesverfassungsgericht urteilt, Schulen seien dafür besser geeignet, da „Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind“.[41] Außerdem habe die Allgemeinheit „ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ,Parallelgesellschaften‘ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Integration setzt dabei nicht nur voraus, dass die Mehrheit der Bevölkerung religiöse oder weltanschauliche Minderheiten nicht ausgrenzt; sie verlangt auch, dass diese sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschließen […]. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule.“[42
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Schulpflicht (Deutschland)
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Die Schulpflicht in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die ab einem bestimmten Alter Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter bzw. bis zur Vollendung einer Schullaufbahn dazu verpflichtet, eine Schule zu besuchen.


Königliche Verordnung zur Einführung der Allgemeinen Schulpflicht in Preußen, 1717

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem
Geschichte
Aktuelle Rechtslage
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In Deutschland ist die Schulpflicht aufgrund der Kulturhoheit der Länder in den einzelnen Landesverfassungen geregelt. Die Länder sind hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen.

Es wird zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht unterschieden:

Vollzeitschulpflicht
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Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich auf neun oder zehn Schulbesuchsjahre (siehe Aufstellung der einzelnen Bundesländer).

Die Anzahl der Schulbesuchsjahre ist hierbei nicht mit der Nummer der besuchten Jahrgangsstufe zu verwechseln: Für einen Schüler, der z. B. zweimal eine Klassenstufe wiederholen musste, endet die Vollzeitschulpflicht nach neun bzw. zehn Schulbesuchsjahren bereits zum Ende der 8. bzw. 9. Klasse. Übersprungene Klassen hingegen werden anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht hier nach der Klasse 9 bzw. 10 enden kann, obwohl die Schule erst acht oder neun Jahre lang besucht wurde.

Berufsschulpflicht
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Die so genannte Berufsschulpflicht beginnt nach dem Ablauf der Vollzeitschulpflicht.

Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch den Besuch von Bildungsgängen an einer Berufsbildenden Schule, durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule oder in einigen deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg durch den Besuch der so genannten Berufsschulstufe (früher Werkstufe) an einer so genannten Förderschule (früher Sonderschule) erfüllt werden. Inwieweit dies mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist, wird überprüft.

In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres. Unter bestimmten Umständen kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt frühzeitig aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen.

Die näheren Details und weitere Alternativen zum Erfüllen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundesländern.

Eintritt der Schulpflicht, Stichtagsregelungen
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Für alle Kinder, die bis zu einem bundeslandspezifischen Stichtag eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August desselben Jahres. Der Stichtag ist im Allgemeinen der 30. Juni, in Thüringen der 31. Juli, in Rheinland-Pfalz der 31. August, in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin[6], Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern der 30. September (Musskinder).

Alle jüngeren Kinder, die im Laufe eines Jahres das sechste Lebensjahr beenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können (Kannkinder).

Noch jüngeren Kinder erlauben einige Bundesländer den Schulbesuch, wenn sie entsprechend weit entwickelt sind. Beispielsweise ist hierfür in Bayern ein schulpsychologisches Gutachten notwendig, das die Schulfähigkeit bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Einschulung besteht bislang ebenso wenig wie eine vorzeitige Einschulungspflicht.

Schulpflichtige Kinder können in Berlin auf Antrag der Eltern um ein Jahr zurückgestellt werden, wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erwarten lässt.[7]

In Berlin wurde mit der Grundschulreform von 2005 der Stichtag zur Einschulung auf den 31. Dezember gelegt. Seit 2017 ist der Stichtag in Berlin jedoch nach Kritik von Pädagogen und Psychologen, so wie auf Grund einer hohen und ständig wachsenden Anzahl von Zurückstellungsanträgen wieder auf den 30. September gelegt worden.[8]

Dauer der Schulpflicht, Übersicht Bundesländer
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Land Beginn
Alter Dauer
Jahre
(1) Baden-Württemberg[9] 5–6 9: 4 Jahre Besuch der Grundschule, danach 5 Jahre Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 73 – 76 SchG); zusätzlich für 3 Jahre Berufsschulpflicht oder bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird oder einjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig) oder Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 77 ff SchG) oder Besuch der Berufsschulstufe an einer Sonder- oder Förderschule
(2) Bayern[10] 5–6 9 (zusätzlich 3 Jahre Berufsschulpflicht oder ein Berufsvorbereitungsjahr oder bis zum 21. Lebensjahr[11])
(3) Berlin[12] 5–6 10 (§ 42 Berliner SchulG[12])
(4) Brandenburg[13] 5–6 10 (§ 39 BbgSchulG, Links s. u.) Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet
(5) Bremen[14] 6–7 12 Jahre (§ 54 Brem. Schulgesetz), davon 10 Jahre Vollzeitschulpflicht (§ 55 Abs. 2 Brem. Schulgesetz)
(6) Hamburg 6–7 9 (Berufsschulpflicht für zwei Jahre oder bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird)
(7) Hessen[15] 6–7 10 Jahre Vollzeitschulpflicht, oder 9 Jahre Schulpflicht + 1 Jahr Berufsschulpflicht (§ 49 SchulG G-V).
(8) Mecklenburg-Vorpommern 6–7 Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet (§ 42 SchulG M-V)
(9) Niedersachsen[16] 5–6 grundsätzlich 12 Jahre (zusätzlich Berufsschulpflicht für die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses, Verkürzungen sind möglich, wie z. B. 9 Jahre und ein Berufsvorbereitungsjahr oder unter gewissen Umständen bis zum 18. Lebensjahr bei mind. erfolgreichem Hauptschulabschluss)
(10) Nordrhein-Westfalen[17] 5–6 10 Jahre Vollzeitschulpflicht (bei G8-Gymnasien 9 Jahre), danach Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird (§§ 37, 38 SchulG NRW)
(11) Rheinland-Pfalz[18] 5–6 12 (§ 7 SchG) oder weniger (§ 60 Abs. 2 SchG)
(12) Saarland 6–7 9 Jahre (Vollzeitschulpflicht; Schulpflichtgesetz Saarland § 4 Abs. 1 ff) und 3 Jahre; mindestens bis zum 18 Geburtstag (Berufsschulpflicht; Schulpflichtgesetz Saarland § 8 Abs. 1)
(13) Sachsen 6–7 9 (Vollzeitschulpflicht) und 3 (Berufsschulpflicht) (§ 28 Abs. 2 SchulG)
(14) Sachsen-Anhalt[19] 6–7 endet nach 12 Jahren, 9 Jahre Vollschulzeitpflicht, danach wenigstens 1 Jahr berufsbildende Schule oder Vergleichbares
(15) Schleswig-Holstein 6–7 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach wenigstens 1 Jahr berufsbildende Schule oder Vergleichbares
(16) Thüringen[20] 5–6 9 Jahre Vollzeitschulpflicht (verlängerbar um bis zu 2 Jahre), danach Berufsschulpflicht bis zum Berufsabschluss, längstens bis Vollendung des 21. Lebensjahres
Anwendungsbereiche
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Die Schulpflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf drei Bereiche:

Die Schulanmeldungspflicht ist für die Erziehungsberechtigten die Verpflichtung, ihre minderjährigen Kinder an einer Schule ihrer Wahl anzumelden. Eventuell bereits volljährige Schulpflichtige sind selbst dafür zuständig, sich an einer zur Erfüllung ihrer Schul(besuchs)pflicht geeigneten Schule anzumelden. Falls es um die Anmeldung an einer Berufsschule geht, ist der jeweilige Ausbilder bzw. Arbeitgeber zur Anmeldung verpflichtet.
Die Schulwahl ist für die Anmeldenden die Pflicht zur Wahl einer zur Auswahl zugelassenen Schule: Die schulpflichtige Person muss an einer deutschen öffentlichen Schule oder an einer Privatschule angemeldet werden. Es ist grundsätzlich nicht möglich, ein Kind auf z. B. eine Schule eines benachbarten Bundes- oder Territoriallandes anzumelden, wovon jedoch Ausnahmen möglich sind; beispielsweise bleibt internationales Recht unberührt, was besonders im Hinblick auf Kinder von Diplomaten relevant ist.
Die Teilnahmepflicht bedeutet für die Schulbesuchenden die Verpflichtung zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am stattfindenden Unterricht sowie an Schulveranstaltungen (sofern diese – beispielsweise finanziell – zumutbar sind). Bei Ganztagsschulen gilt dies auch für den am Nachmittag stattfindenden Unterricht.
Durchsetzung
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Die Erziehungsberechtigten der Schüler sind zur Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet. Befreiungen von der Schulpflicht werden nur in eng begrenzten Fällen ausgesprochen. Kommen die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schüler und der durch die Erziehungsberechtigten unterschieden werden. Die Verhängung eines Bußgeldes gegen Schüler setzt deren Strafmündigkeit voraus. Ziel eines solchen Bußgeldverfahrens ist stets eine Verhaltensänderung der Betroffenen. Die Lehrkräfte der Pflichtschulen werden durch den Erlass von Bußgeldbescheiden bei ihrem Bildungsauftrag unterstützt.

Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Der Schulzwang wurde durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 gesetzlich normiert und ist heute in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Von dieser letzten Möglichkeit wurde bisher kaum Gebrauch gemacht. Mit Beschluss vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht aller Kinder höchstgerichtlich bestätigt und die strafrechtliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Schulpflicht durch religiöse Eltern als verfassungsgemäß beurteilt.[21]

Ausnahmen, Zurückstellungen
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Asylbewerber, Ausländer ohne Aufenthaltsstatus
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Das Grundgesetz enthält kein ausdrücklich normiertes Recht auf Bildung.

Die allgemeine Schulpflicht wird mit Bezug auf Flüchtlingskinder von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. In manchen Bundesländern wird unterschieden zwischen dem Recht auf Schulbesuch einerseits (dem Schulbesuchsrecht) und der Verpflichtung zum Schulbesuch andererseits (der Schulpflicht).

Es ist in der Rechtsprechung einiger Bundesländer unklar, ob sich die Schulpflicht auch auf Asylbewerberkinder erstreckt. Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung kritisierte nach einem Deutschlandbesuch im Februar 2006 in seinem Bericht, mehrere Bundesländer würden minderjährigen Flüchtlingen einen unzureichenden Zugang zur Schulbildung gewähren.[22]
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, das am 1. August 2005 in Kraft trat, verankert in § 34 ausdrücklich eine Schulpflicht auch für minderjährige Flüchtlinge. Nordrhein-Westfalen war hierin Vorreiter unter den Bundesländern.[23]
In mehreren Bundesländern haben Kinder mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung keine Schulpflicht, haben dort aber ein Schulbesuchsrecht. Ausnahme war zeitweise das Saarland, wo sie kein Recht auf Schulbesuch hatten,[23][24] bis dort 2006 eine Schulpflicht für Kinder von Asylsuchenden eingeführt wurde.[25]
Der Rat der Stadt München beschloss 2004: „Das Schulreferat wird gebeten, allen Schulleitungen mitzuteilen, dass Kinder mit illegalem Aufenthaltsstatus grundsätzlich schulpflichtig sind.“[26] Daraus wurde geschlussfolgert, dass Schulleiter dem Aufenthaltsstatus von Kindern bzw. Jugendlichen und von deren Eltern nicht nachgehen müssen. Nur so könne der allgemeinen Schulpflicht, die sich auf alle in Deutschland Lebenden beziehe, Geltung verschafft werden. Im Unterschied hierzu sieht der Entwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Integrationsgesetz vom 10. Mai 2016 vor, dass nicht schulpflichtig sein soll, wer nach dem Asylgesetz verpflichtet ist, in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung (BAE) im Sinne des § 30a AsylG zu wohnen.[27] Im Oktober 2016 berichteten Medien, dass eine Änderung vorgesehen ist, die eine Schulpflicht auch für Asylbewerber vorsieht, die in Ankunfts- und Rückführungszentren untergebracht sind; ihr Unterricht soll in besonderen Klassen stattfinden.[28]
In Rheinland-Pfalz besteht seit Mitte 2013 eine Schulpflicht für geduldete Flüchtlingskinder.[29]
In Thüringen beginnt die Schulpflicht drei Monate nach ihrem Zuzug, in Baden-Württemberg sechs Monate nach dem Zuzug (Stand: August 2015).[30][31]
In Berlin sind Kinder mit Aufenthaltstitel schulpflichtig; Kinder ohne Aufenthaltstitel haben ein Recht auf Schulbesuch, unterliegen aber nicht der allgemeinen Schulpflicht (Stand: August 2015).[31][32]
Schätzungen zufolge lebten 2008 mit hoher Wahrscheinlichkeit einige Zehntausend Kinder und Jugendliche illegal in Deutschland, von denen die wenigsten eine Schule besuchten.[26] Die Industrie- und Handelskammern und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprachen sich für eine längere Schulpflicht von Flüchtlingen aus; letztere befürworteten eine Schulpflicht bis zum Alter von 25 Jahren für Flüchtlinge.[33]

Ein Rechtsgutachten der Max-Traeger-Stiftung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kam 2005 zu dem Schluss, dass Schulleiter ungeachtet des § 87 des Aufenthaltsgesetzes nicht zur Meldung verpflichtet sind und dass statuslose Kinder wegen des im Grundgesetz festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes einen Anspruch auf Schulzugang haben.[34]

Die UN-Kinderrechtskonvention, die seit Deutschlands Rücknahme der Vorbehalte im Jahr 2010 auch in Deutschland unbeschränkt Gültigkeit hat, verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten u. a dazu, den "Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich" zu machen und allen Kindern den Zugang zu "weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art" zu gewähren (Artikel 28 Abs. 1). Da die Rechte dieser Konvention jedem Kind zustehen, das sich innerhalb der Hoheitsgewalt eines Vertragsstaats befindet (Artikel 1, 2 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention), gelten sie auch für Flüchtlingskinder und für Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsstatus. Seit dem 14. April 2014 gilt das dritte Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention, wodurch diese Rechte für alle Kinder individuell beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes mit Sitz in Genf einklagbar sind, sofern der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde.[35]

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union spricht in Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 jeder Person das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung zu, einschließlich des Rechts, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen. Die Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) sieht in Artikel 14 Abs. 2 vor, dass der Zugang zum Bildungssystem spätestens drei Monate, nachdem ein Antrag auf internationalen Schutz von einem Minderjährigen oder in seinem Namen gestellt wurde, zu gewähren ist und dass Minderjährigen bei Bedarf Vorbereitungs- und Sprachkurse anzubieten sind.

Asylsuchenden und Flüchtlingen haben die Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nach Artikel 22 GFK hinsichtlich des Unterrichts in Volksschulen dieselbe Behandlung wie ihren Staatsangehörigen zu gewähren.[36]

Siehe auch: Recht auf Bildung
„Entwicklungsrückstand“
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Es können jedoch auch schulpflichtige Kinder, die noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben, auf Antrag der Eltern unter Beteiligung eines schulärztlichen und schulpsychologischen Dienstes von der jeweiligen Schulleitung für jeweils maximal ein Jahr von der Teilnahme am Unterricht der Grundschule oder der Sonderschule zurückgestellt werden.

Ruhenlassen der Schulpflicht
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In einigen Bundesländern ist ein „Ruhenlassen der Schulpflicht“ möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (und eine gleichwertige anderweitige Förderung möglich ist):

In besonderen Härtefällen können in einigen Bundesländern ausländische Jugendliche vom 14. Lebensjahr an von der Schulpflicht befreit werden.
Für Kinder mit Behinderungen bestehen verschiedene Sonderregelungen auf der Länderebene. In der Regel werden jedoch auch schwer behinderte Menschen nicht durch Anwendung des Instruments des „Ruhenlassens der Schulpflicht“ von ihrem Recht auf Bildung ausgeschlossen. Eine entsprechende Möglichkeit gibt es in den meisten Schulgesetzen nicht (mehr). In Hessen führte allerdings ein Streit zwischen Eltern und dem Schulamt des Landkreises Groß-Gerau über die Frage, ob ein behinderter Junge die Grundschule besuchen dürfe oder eine Förderschule besuchen müsse, dazu, dass die Behörde die Schulpflicht dieses Jungen zwei Jahre lang „ruhen ließ“.[37]
Zeitweilige Befreiung
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Eine zeitweise Befreiung von der Schulpflicht (auch: Schulbefreiung, Beurlaubung von der Schule) kann in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Die Bedingungen sind im Schulrecht der Bundesländer geregelt.

Beispielsweise ist in Nordrhein-Westfalen das 2005 in Kraft getretene Schulgesetz maßgeblich, insbesondere § 40 (Ruhen der Schulpflicht) und § 43 (Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen), welche festlegen, dass die Schulleitung eine zeitweise Beurlaubung von der Schule „aus wichtigem Grund“ genehmigen kann. Einzelne wichtige Gründe finden sich bereits im Runderlass des Kultusministeriums vom 26. März 1980 samt Überarbeitungen.

Religiöse Gründe
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Eine generelle Befreiung von der Schulpflicht aus religiösen Gründen ist nicht möglich, wohl aber eine Befreiung an wichtigen religiösen Feiertagen sowie von einzelnen Unterrichtsfächern wie dem Sportunterricht (siehe unten). So haben in Berlin Schüler an bestimmten Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft unterrichtsfrei, wobei diese Tage nicht als Fehltage gelten.[38]

„Nicht beschulbar“
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Zeitweilig von der Schulpflicht ausgenommen sind in einigen Bundesländern schwer erziehbare Kinder und Jugendliche, die als „nicht beschulbar“ gelten. Diese gehen unter Aufsicht von Sozialpädagogen anderen sinnvollen Tätigkeiten nach, bis sie (wieder) in die Lage versetzt sind, am Unterricht in einer Schule teilzunehmen.

Schulfahrt
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Die Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an einer Schulfahrt ist aus besonderen Gründen möglich. Soweit organisatorisch möglich, erfolgt in dieser Zeit eine Beschulung in einer Parallelklasse.

Einzelne Unterrichtsfächer
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Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Vom Sportunterricht beispielsweise erfolgt eine Befreiung, solange eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Eine Befreiung vom Sportunterricht aus religiösen Gründen ist nur aus besonderen Gründen möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht ein Anspruch auf Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht aus religiösen Gründen für islamische Schülerinnen dann, wenn diese konkret glaubhaft darlegen können, durch verbindliche Glaubensgebote oder -verbote in Glaubenskonflikte zu gelangen und keine zumutbare und diskriminierungsfreie Ausweichmöglichkeit für sie besteht.[39] Laut Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist eine Teilnahme im Burkini zumutbar[40] (siehe auch: Teilnahme muslimischer Kinder am Schulschwimmen).

Verwandte Rechtsbereiche
Offizielle Begründung
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Die allgemeine Schulpflicht dient in Deutschland der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich offiziell auch auf die Heranbildung der Schüler als zukünftige Staatsbürger.

Das Bundesverfassungsgericht urteilt, Schulen seien dafür besser geeignet, da „Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind“.[41] Außerdem habe die Allgemeinheit „ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ,Parallelgesellschaften‘ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Integration setzt dabei nicht nur voraus, dass die Mehrheit der Bevölkerung religiöse oder weltanschauliche Minderheiten nicht ausgrenzt; sie verlangt auch, dass diese sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschließen […]. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule.“[42] Diese Begründung schließt nicht die Privatschule aus, aber das Homeschooling.[43]

Wikipedia: Schulpflicht (Deutschland)
EINZELNACHWEISSchließen[42] BVerfG, 2 BvR 1693/04 vom 31. 5. 2006, Absatz 19.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 07:18
Sorry, irgendwie hat mein Smartphone hier die halbe Wikiseite kopiert und es lässt sich nicht mehr bearbeiten. Hoffe der wichtige Teil ist trotzdem ersichtlich.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 07:31
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Diese begriffliche Trennung ist schon eine merkwürdige Sache, wenn es in der Begründung zur Legitimität einer Schulpflicht heißt:
Das mag ja sein. Ich habe doch nur vom Niedersächsischen Schulgesetz geredet, wie es in den 90ern bestand. Meine Aussage war deutlich, dass ich mich genau darauf und auf nichts anderes beziehe.

Und letztlich ist der Wortlaut des Gesetzes bindend, nicht die Überlegungen, die zum Gesetz geführt haben.

Deshalb nochmal deutlich: Es mag ja sein, dass Schule mittlerweile einen gesetzlichen Erziehungsauftrag hat.

In den 90er Jahren in Niedersachsen war das nicht so. Mehr sage ich gar nicht.


Und ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass Erziehung nicht zu den Aufgaben von Schule gehört. (Dass das dennoch manchmal in der Schule passiert bestreite ich ja gar nicht)


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 07:32
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Also war das wohl ein Schnellschuss den du so nicht halten kannst. ok.
Also hast du keine Belege für deine Behauptungen von vor ein paar Seiten. OK.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 07:48
@Groucho

Du hast etwas Themenrelevantes behauptet, was von Belegen ganz unabhängig ist sondern nur eine Erklärung deinerseits bedarf.
Wenn du die nicht lieferst, muss ich wohl davon ausgehen, dass das einfach nur eine Behauptung ist.

Warum ich kein Quellentrolling mit mir machen lasse, hab ich dir erklärt. Weil es es nichtmal Themenbezogen ist in diesem Fall.
Du wolltest von mir z.B. einen Beleg dafür haben, dass mehr Leute ihr Studium abbrechen. Wozu? Was hat das mit dem Thema hier zu tun?

Ich wollte darauf hinaus, dass es heute eine wesentlich größere Verunsicherung als früher gibt, darüber, was man mit seinem Leben anfangen soll und dass einem die Schule dabei nicht hilft:

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/abiturienten-in-deutschland-ein-drittel-braucht-erstmal-eine-pause-a-1167653.html

Aus dem Artikel geht hervor, dass 40% der Schüler ihre eigenen Interessen nach der Schule gar nicht so genau kennen. Diese unschlüssigkeit ist von 2011 auf 2016 gestiegen (wie auch einige andere sachen). Viele Abiturienten wollen erstmal einfach studieren, ohne so genau zu wissen was, weswegen ein drittel von ihnen wieder abbrechen.
Das war der Punkt, den ich machen wollte, diese Verunsicherung, die es früher so nicht gab. Weil man da einfach irgendeinen Job wollte, natürlich gerne mit Aufstiegchancen, aber ansonsten nicht so ein Überangebot hatte und auch nicht jeder irgendwas ganz besonderes studiert hat.
Selbst ohne diese Aussage mit den Studienplätzen ist es nunmal so, dass die Schule scheinbar eben nicht dazu in der Lage ist, was sie angeblich tun soll: Kindern dabei helfen, ihre eigenen Interessen kennen zu lernen (wenigstens das Gymnasium sollte das eigentlich mal leisten). Das Studiending ist dabei eine zusätzliche unterstützende Information, aber eben nicht der Kern der Sache.
Du kannst da für jedes einzelne Wort Quellen bis zum Sanct nimmerleins Tag einfordern (ACH, HAST DU AUCH EINEN BELEG DAFÜR, DASS DAS 1950 NICHT GENAU SO WAR????), aber das zähle ich dann durchaus als Trolling und werde es auch nicht mit einer Antwort legitimieren.
Du willst deinem Diskussionspartner sinnlose Arbeit für irgendwelche Nebengeplänkel Aussagen machen, und das ist ein schlechter Stil.

Ich dagegen fordere von dir einen Beleg für etwas ein, was für das Thema wirklich relevant ist.Meine behauptung ist, dass das Niveau des Unterrichtes meistens ein schlechter Witz ist und man nur noch pro forma den Unterricht durchzieht.
Du behauptest, das stimme nicht, und 6klässler würden in Schulen aufgaben bearbeiten, die einem studierten WWler zum staunen bringen. Du bist aber nicht gewillt, mir zu erklären, was das für aufgaben sein soll.
UNd ich kauf dir das nicht ab, weil ich 6klässler unterrichte, und mir darum, ja, wirklich ein gewisses maß an authorität darüber herausnehme, weil ich weiß, was die Lehrpläne so vorsehen.

Sollte das Kind nicht auf irgendeiner Elitespezialschule sein, dann halte iche s für unwarscheinlich, dass das Niveau da so aussieht, wie du es behauptest. Du könntest mich ja eines besseren belehren, weigerst dich aber.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 08:26
Ich finde die Schulpflicht gut, da sie für eine Allgemeinbildung und verhindert das Eltern ihren Kindern auch blödsinn beibringen, Stichwort Kreatonismus.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 08:32
@Hayura

Aber das macht sie ja gar nicht. Schüler sind heute weder allgemeingebildet, noch verändern die Schulen das Weltbild der Kinder.
Wie auch? Wo bekommt ein Kreationist denn Gegenwind? Ich hatte einen in der Klasse, der hat dann einmal mit dem Biolehrer diskutiert und das war's dann. Hat danach immernoch an Kreation geglaubt.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 08:33
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Und selbst wenn der Erziehungsauftrag nicht gesetzlich verankert wäre, ist das einer der Dinge, die wir heute von der Schule gesellschaftlich erwarten. Es wird durchaus von Lehrern erwartet, die Versäumnisse der Eltern auszubaden. Ob das nun ausgesprochen wird oder man einfach still das Kind in die Schule abschiebt und den Lehrer mit den Problemen allein lässt ist da zweitrangig.
Das würde ich auch gerne belegt haben, gibt es dazu irgendwelche Erhebungen? Meiner Meinung nach, und vor allem der Meinung der Eltern aus meinem Bekanntenkreis soll sich die Schule aus der Erziehung raushalten. Aber da Du ja von von unserer gesellschaftlichen Erwartung, es muss dazu ja valide Umfragen oder ähnliches geben, oder kann man von Deiner Meinung und eventuell der von paar Journalisten o. ähnliches eine gesellschaftliche Erwartung ableiten?
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Wo wir an meinem Punkt wären: Wir haben heute zu heterogene Klassen. Weil du gut angepasste Kinder mit unbeschulbaren Kindern zusammenpackst. Zweitere Gruppe bräuchte aber etwas ganz adneres als Unterricht um erstmal überhaupt altersgerechnet Verantwortung übernehmen zu können.
Ich weiss nicht wie alt Du bist, aber als ich in den 80ern zur Schule gegangen bin, waren wir alles anderes als eine 'homogene' Klasse, ich bezweifle das es jemals homogene Klassen gab, es sei denn, für dich zählt dabei nicht die Individualität und Du willst Heterogenität auf Ausländer und Behinderte reduzieren...


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 08:39
@shionoro
Naja wenn ich mir Eltern in den USA anschaue wo einige Eltern Heimunterricht geben, weil in der schule "Böser Evolutionsdtheorie " gelehrt wird oder Sexualkunde oder die Existenz des HC geleugnet wird. es ist kein Wunder das vor allem von solchen Gestalten die Schulpflicht abgelehnt wird...


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 08:41
@cejar
Also du willst jetzt ernsthaft von mir einen Beleg dazu haben, dass Schulen Kinder erziehen sollen und das so gedacht ist?

https://www.tagesspiegel.de/wissen/hohe-schule-was-wird-von-lehrern-erwartet-und-was-koennen-sie-leisten/4080022.html
„Bildet die Kinder nicht nur aus, sondern erzieht sie auch!“ – das sei die Forderung der Bevölkerung an die Schulen, sagte Allensbach-Chefin Renate Köcher bei der Präsentation der Ergebnisse am Dienstag in Berlin. Besonders gefragt seien „Sekundärtugenden“. Zwei Drittel der Befragten verlangen von den Lehrern, sie sollten Schüler zu Pünktlichkeit erziehen. Hoch im Kurs stehen auch Höflichkeit und Manieren. Wissensvermittlung werde von der Bevölkerung eher „technisch“ verstanden, sagte Köcher. So wird von Eltern deutlich öfter gefordert, Schüler sollten Rechtschreibung beherrschen, als dass sie gewandt mit der deutschen Sprache umgehen (93 gegen 50 Prozent).
Ich kann das sogar belegen. Ich halte es aber für ein Unding, dass du mich das fragst. Denn es ist ziemlich evident, dass wir das von Schulen erwarten, ob wir das offen zugeben oder nicht. Wenn wir alle Kinder in Gesamtschulen reinpacken unter dem MAntel der Inklusion und die Grundschulen sich mit Kindern anfüllen, die von zu Hause keine ausreichende Befähigung zum Unterricht mitbringen, dann haben Lehrer überhaupt gar keine andere Wahl, als mit sowas umzugehen.
Das muss man nicht belegen, das ist ein Faktum unserer Gesellschaft. Als nächtes muss ich noch belegen, dass Schulen einen Bildungsauftrag haben oder wie?
Zitat von cejarcejar schrieb:Ich weiss nicht wie alt Du bist, aber als ich in den 80ern zur Schule gegangen bin, waren wir alles anderes als eine 'homogene' Klasse, ich bezweifle das es jemals homogene Klassen gab, es sei denn, für dich zählt dabei nicht die Individualität und Du willst Heterogenität auf Ausländer und Behinderte reduzieren...
Erzähl mir mal davon.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 08:42
@Hayura

Und bei uns gibt es die nicht? Holocaustleugner und VTler?


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 08:47
@shionoro
Bei uns gibt es sie auch, durch die Schulpflicht kann man zumindestens in Teilen verhindern das sie ihren Blödsinn an die Kinder weiter geben via Heimunterricht...


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 08:48
@Hayura

Wie kommst du darauf, dass man das kann? Genausogut könnte ich sagen, durch die Schule finden Leute in Problembezirken falsche Freunde und werden kriminell. So einfach ist das doch nicht.

Einer, dessen Elternhaus authoritär auftritt, der wird nicht wegen ein bisschen geschichtsunterricht plötzlich reformiert.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 08:52
@shionoro
Schau fir die USA an, Christliche Fundamentalisten, Muslimische Fundamentalisten, Neonazis, VTler etc. unterrichten ihre Kinder daheim um sie besser zu Indoktrinieren. Die Schulpflicht kann das auch nicht gänzlich verhindern, doch sie zeigt den Kindern auch einen anderen Weg. Es gibt nicht wirklich einen Grund gegen die schulpflicht zu sein.


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Brauchen wir überhaupt noch Schulen?

03.05.2019 um 08:54
@shionoro
Ich habe den Artikel jetzt mal gelesen, und werde mal versuchen, die Studie selbst zu finden, denn für mich ist das Vermitteln von Werten und das Achten auf Pünktlichkeit nicht das was ich als allgemeine Erziehung sehe, so wie Du es formuliert. Es sind Teilaspekte, die aus dem geregelten Tagesablauf (Pünktlichkeit) oder aus dem Vermitteln von Wissen, bzw. der Art des Vermitteln entstehen, die durchaus so spezifisch sind (Gruppenverhalten, Teamfähigkeit), die natürlich so nicht in der Familie gelernt werden können, es sei denn, man wird bei den Wollnys groß. Das jedoch die Schule mittlerweile den Part übernehmen soll, der an sich von den Eltern geleistet werden sollte, wie Du es immer wieder formuliert, sehe ich in dem Artikel nicht.


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