Bezahlbarer Wohnraum
19.04.2024 um 13:40cejar schrieb:Ankündigung einer Wohnungsbegehung mindestens 4 Werktage vorher SCHRIFTLICH einzureichen sei - und dann unter angaben von Gründen. Einfach mal reinschauen ob ihm alles so passt geht auch nicht. Bis zu meinem Auszug hatte ich dahingehend nie wieder was ihm gehörtGlück gehabt. 4 Werktage ist zu kurz, 14 Tage ist lt Rechtsprechung üblich und in den meisten Verträgen festgelegt. Ebenso ist fast immer auch in den Mietverträgen mit der Frist auch festgelegt wie oft im Jahr die Begehung gemacht werden kann. 1-2mal ist dort auch üblich und rechtssicher. Eine Begründung braucht er nicht wenn richtig angekündigt und vertraglich festgelegt.
cejar schrieb:Einfach mal reinschauen ob ihm alles so passt geht auch nicht.Doch, 1-2 mal im Jahr wenn es im MV steht, geht das halt....
Atrox schrieb:Trotzdem ist es im Streitfall wertlos. Wenn dein Vermieter dir dann nach Einzug mündlich sagt, dass der mündliche Vertrag aber über 200€ mehr kalt abgeschlossen wurde als eigentlich vereinbart, hast du erstmal wenig in der Hand.Das Thema Beweislast ist natürlich was anderes, da hast du Recht. Wenngleich der Mieter mit seiner Zahlung den Vertrag bestätigt...
Wenn die Zahlung nicht in richtiger Höhe erfolgt wird es halt schwierig.
Atrox schrieb:Wenn ich jahrelang irgendwo wohne und ein gutes Verhältnis zum Vermieter habe, reicht sicherlich auch der Handschlag für etwaige Nebenabreden, aber die substantiellen Dinge sollten schon schriftlich fixiert werden.Sehe ich auch so, wenngleich müssen und sollten 2 unterschiedliche Dinge sind. Das beste Mietverhältnis ist doch das, wenn Mieter und Vermieter sich nie oder ggf nur selten, dann aber freundlich, entgegetreten.
Atrox schrieb:Was rechtlich geht ist ja nicht immer das was sinnvoll ist.Dein Wort in Gottes und Richters Ohr ;)