kingari schrieb:Die Vereinigte Staaten von Europa wären ja kein Staatenverbund mehr, sondern ein europäischer Bundesstatt und das wäre verfassungsrechtlich gar nicht machbar. Zur Gründung eines europäischen Bundesstaates musste eine neue deutsche Verfassung her und sehr wahrscheinlich wäre dazu eine Volksabstimmung erforderlich, da es den Wesenskern des Verfassungsstaates ändern würde.
Nun, wer glaubt, daß das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbiete, in einen europäischen Bundesstaat einzutreten muss erstmal die Frage beantworten, wie sich diese Überzeugung mit der Präambel des Grundgesetzes verträgt.
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Die Präambel, welche immerhin das Wesen des Grundgesetzes charakteriesieren soll, sieht also vor, daß Deutschland ein "gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa" zu sein hat.
Dazu sollte man wissen, daß zur der Zeit, als der parlamentarische Rat über das künftige GG beriet und ausarbeitete, bereits über verschiedene Formen der Einigung Europas (darunter auch die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa) diskutiert wurden. Persönlichkeiten wie Winston Chruchill und auch Konrad Adenauer äußersten sich dazu.
Letztlich wollten die Verfassungsschöpfer daß das deutsche Volk als Glied in einem vereinten Europa lebe. Zumindest waren darin bereits sehr enge staatsrechtliche Beziehungen vorgesehen. Und dies schloss nicht per se sowas wie einen europäischen Bundesstaat kategorisch aus.
Bekräftigt wurde dies zudem mit der Neufassung des Art. 23 im GG:
Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.Die Bundesrepublik Deutschland wird hier also dazu verpflichtet zur Verwirklichung des vereinten Europas durch die Entwicklung der Europäischen Union mitzuwirken.
Mir ist klar, daß es letztlich auch immer ein bisschen Interpretationsache ist, wie man den Wortlaut einer Verfassung zu verstehen hat und inwieweit dieser überhaupt anwendbar ist. Die Möglichkeiten die das GG dafür an anderen Stellen darlegt sind zur Durchsetzung eines vereinten Europas mit deutscher Beteiligung erstmal nicht ohne weiteres durchzubringen. Jedoch sehe ich es hier für die Bundesrepublik zumindest nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich verboten einem vereinten Europa beizutreten.
Sollte es jemals soweit kommen, sehe im Übrigen natürlich auch ich eine Volksabstimmung für die Aufgabe der Staatlichkeit bzw. der bisherigen nationalen Souveränität der Bundesrepublik abzuhalten als unablässliche Voraussetzung.