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Rassismus
22.01.2022 um 12:43Abahatschi schrieb:Wenn das das Problem ist, mit einem Gentest wäre alles erledigt.Einiges.
Was spricht dagegen?
Nur wenn der Vater auf der Geburtsurkunde einen deutschen Pass hat, bekommt die Mutter Aufenthalt so sie denn noch keinen rechtswirksam durchsetzen konnte.
Jetzt ist aber in Deutschland genau jener Mann der rechtliche Vater, mit dem die Mutter verheiratet ist. Im Falle dies ein ebenfalls nicht deutscher ist (ein Mann aus Ghana ohne Aufenthaltserlaubnis) , hat die Mutter keinen Anspruch auf Einbürgerung nach einer gewissen Zeit - hierin liegt die Kernursache für falsche Angaben.
Das wurde wohl irgendwann zu oft festgestellt, trotz gegenteiliger Angaben auf Urkunden. Also hat man irgendwann die Reißleine gezogen, Ghana kam auf die Liste gepaart mit der Pflicht deutscher Behörden hier zu ermitteln, stellvertretend für die Mutter. Die kann ja keine Beweise vorlegen, sonst wäre sie nicht in der Situation.