@Tussinelda Tussinelda schrieb:je eben, man kann Einheimische nicht abschieben, offenbar wäre das aber eine Option, so man es könnte....das ist doch kein Umgang mit Straftätern. Und mit zweierlei Maß messen widerspricht doch auch dem Wertekanon, oder?
okay, ich verstehe was du meinst.
Demnach wärest du für keinerlei Abschiebung (wegen der Gleichbehandlung...)
Kann man so sehen, nur finde ich es in dem Sinne was Neugierchen hier alles vorbrachte
Beitrag von neugierchen (Seite 118) gesellschaftlich gesehen (sozialer Frieden usw..) wenig hilfreich, im Punkto Kriminalität nun in JEDER Hinsicht auf Gleichbehandlung zu pochen.
Irgenwo (glaube war hier im gleichen Thread), hatten wir doch festgestellt, dass man manchmal Menschen nicht gleich behandeln kann, dies also manchmal sein muss.
Beispiel Frauenparkplätze, auch wenn das in diesem Falle keine "negative Ungleichbehandlung" ist, wie das Abschieben von Straftätern. Sollte also kein Vergleich sein, sondern nur ein Beispiel für UN-Gleichbehandlung.
So sehe ich das auch:
neugierchen schrieb:Wer nicht hier sein darf und trotzdem hier Straftaten begehen kann ist daran nicht selbst schuld ...... Er ist für seine Taten verantwortlich aber nicht dafür das er nicht abgeschoben wurde. Da liegt der Unterschied
...
Person darf nicht hier sein .... Also wenn nicht da keine Straftaten .... Wenn doch da Straftaten. Also wenn sie Straftaten verüben müssen sich das neben den Tätern die Behörden ebenfalls zuschreiben. Und diese sind dafür zuständig die Bevölkerung vor Straftaten zu schützen, nicht nur die Straftäter selber.
Glaube du hast evtl. ein "nicht" zu viel drin, Neugierchen? -> "trotzdem hier Straftaten begehen kann ist daran nicht selbst schuld ...... "
:)