Optimist schrieb:Wertekanon kann aber viel mehr sein als Gesetze.
Zum Beispiel was ist in einem Land oder Landstrich an Höflichkeitsfloskeln üblich oder nicht.
Nein, das gehört eben nicht zum Wertekanon, sondern zu der obersten Etage meiner am Sonntagmittag vorgestellten "Pyramide", was in etwa Maizieres Leidkultur-Knigge betrifft.
Zu Werten gehören kurz gesagt die Errungenschaften der Aufklärung, die Teile des Grundgesetzes einschließen, aber auch darüber hinaus gehen, zB Hilfe in Notlagen, Nachbarschaftshilfe, Solidarität (fraternité), umweltschützendes Verhalten des Einzelnen, das im Umweltschutzgesetz nicht festgelegt ist usw.
Optimist schrieb:Was Abschiebungen betrifft gibt's aber einen Unterschied.
Nein, nicht im Strafrecht. Das gehört zum Asylgesetz. Hier muss aber darauf geachtet werden, dass nicht doppelt bestraft wird, also erst Knast und anschließend Abschiebung. Vor allem, um die Ungleichheit gegenüber jenen, die nicht abgeschoben werden können, da sie aus einem unsicheren Land kommen, nicht erst aufkommen zu lassen. Daher gilt: Wer aus einem sicheren Staat kommt, kann auch ohne Straftat abgeschoben werden. Man sollte dies aber nicht in Fällen tun, wo man unsicher ist, z.B. Afghanistan (Krieg) oder Maghreb (politische Verfolgung, Folter). Und wer aus einem unsicheren Staat kommt und Straftaten begeht, kann nur nach dem Strafrecht "bedient" werden, aber nicht abgeschoben werden. Aber das sag ich dir jetzt zum gefühlt 10. Mal und weiß auch jetzt schon, dass es bei dir vergebliche Mühe ist. Nicht weil du es nicht verstehst, sondern weil es sich mit deiner Ideologie beißt.
neugierchen schrieb:Im Ausländerrecht, wenn ich mich recht erinnere § 59 ist aber geregelt das nach einer Schweren Straftat abgeschoben werden kann
Aber eben nur in ein sicheres Herkunftsland. Schon allein um sich nicht der Beihilfe zu Verbrechen schuldig zu machen wie z.B. Folter, Verfolgung, drohendes Ableben durch Krieg oder Vollzug der Todesstrafe. Das ist natürlich immer eine Gratwanderung und hängt auch von der Macht des Herkunftslandes ab: einen zum Tode verurteilten Nordkoreaner wird man eher nicht abschieben, einen zum Tode verurteilten Ami wohl eher doch. Das sind Grenzfälle, in denen ich nicht Richter sein möchte.