parabol schrieb:Es werden dauernd Leute heimlich gefilmt, z.B. Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber und es passiert nix.
Ganz so einfach ist es nicht. Soweit mir bekannt, muss der Arbeitgeber muss Mitabeiter darüber informieren, dass eine Videoüberwachung installiert ist, und der Betriebsrat hat da sicher auch noch ein Wörtchen mitzureden. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegt und alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, kann er das tun.
Auch ein noch so korrupter Politiker wie Strache hat Rechte, angefangen bei der Menschenwürde. Nur weil er Politiker und eine Person des öffentlichen Interesses ist, muss er sich nicht gefallen lassen, bei jeder Gelegenheit gefilmt zu werden. Es gibt so etwas wie die Vertraulichkeit des Wortes und Persönlichkeitsrechte. Und auch wenn die Villa nichts Straches persönlicher Lebensbereich war, so ist es eben kein öffentlicher Raum.
Wenn es nicht so gehandhabt würde, könnten ja Horden von selbsternannten Investigativjournalisten losziehen und Wohnungen im Umfeld von Politikern und Prominenten verwanzen in der Hoffnung, sie bei irgendeiner unanständigen Handlung zu erwischen, die das Kriterium des öffentlichen Interesses erfüllt. Was dabei noch nebenbei an nicht justiziablen aber dennoch kompromittierenden Material anfällt, das für Erpressungen geeignet ist, kann man gar nicht erahnen. Da ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Auch wenn es im aktuellen Fall einen positiven Effekt hatte, es ist und bleibt fragwürdig.
Nein, die Initiatoren des Videodrehs haben sich strafbar gemacht, und sie müssen auch zwingend ermittelt und vor Gericht gestellt werden, nicht zuletzt deshalb, um sicherzustellen, dass es ich dabei nicht um den aktuellen politischen Gegner handelt, also ÖVP, SPÖ und was dergleichen noch so existiert in Österreich. Die hätten sich dann ebenso kompromittiert.
Davon abgesehen ist es völlig unerheblich, ob es sich bei den Hintermännern um den Vatikan, die Mafia oder irgendwelche Nazis von der Rückseite des Mondes handelt. An den Verfehlungen und der Untauglichkeit eines Strache für ein öffentliches Amt ändert das nicht das Geringste. Und das sollte auch für den Wähler und seine Wahlentscheidungen gelten.