Österreichische Innenpolitik (Sammelthread)
24.05.2019 um 10:35Es gibt übrigens auch den § 309, der da lautet:
Alles in allem sind die §§ 304 - 309 StGB interessant dafür. Wurden hier auch schon verlinkt.
Dass Strache in den veröffentlichten Ausschnitten der vermeintlichen Oligarchennichte eine Gebrauchsanweisung git, was sie zu tun hätte und welche Gegenleistungen sie erwarten könne, steht für mich absolut außer Frage. Und ich kann es kaum fassen, dass es Leute gibt, die derartiges verharmlosen.
Aber, wie auch immer...
Da es - wie im Artikel des Standard angeführt - aber offenbar strittig ist, ob und - wenn ja - welche(r) Rechtsbruch/brüche vorlag(en), warten wir wohl erst mal ab, was am Ende dabei rauskommt.
Strittig bedeutet jedenfalls, dass es Juristen gibt, die - so wie ich als Nichtjurist - sehr wohl von Rechtsbrüchen ausgehen, auch in der Frage der Bestechung.
§ 309 StGB Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragtenhttps://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/309
(1) Ein Bediensteter oder Beauftragter eines Unternehmens, der im geschäftlichen Verkehr für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung von einem anderen für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Alles in allem sind die §§ 304 - 309 StGB interessant dafür. Wurden hier auch schon verlinkt.
Dass Strache in den veröffentlichten Ausschnitten der vermeintlichen Oligarchennichte eine Gebrauchsanweisung git, was sie zu tun hätte und welche Gegenleistungen sie erwarten könne, steht für mich absolut außer Frage. Und ich kann es kaum fassen, dass es Leute gibt, die derartiges verharmlosen.
Aber, wie auch immer...
Da es - wie im Artikel des Standard angeführt - aber offenbar strittig ist, ob und - wenn ja - welche(r) Rechtsbruch/brüche vorlag(en), warten wir wohl erst mal ab, was am Ende dabei rauskommt.
Strittig bedeutet jedenfalls, dass es Juristen gibt, die - so wie ich als Nichtjurist - sehr wohl von Rechtsbrüchen ausgehen, auch in der Frage der Bestechung.