@VictimHabe mir jetzt mal kurz die forderungen der grünen auf deren homepage angesehen.
( Quelle:
http://www.gruene.at/menschenrechte/asyl/ (Archiv-Version vom 17.09.2008) )
Finde ich irgendwie gar nicht so schlecht, wie siehst du das ?
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Grüne Position und Grüne Forderungen
Bei Asyl geht es nicht um Einwanderungspolitik, sondern um menschenrechtliche Standards, die Österreich als Rechtsstaat einzuhalten sich verpflichtet hat.
Wenn nach einem fairen Asylverfahren jemand nicht als Flüchtling anerkannt wird, ist klar, dass er in Österreich keine Aufnahme als Flüchtling findet, außer es wird festgestellt, dass ihm im Herkunftsland unmenschliche Behandlung, Folter oder die Todesstrafe droht.
Damit diese Entscheidung über die Flüchtlingseigenschaft in einem rechtsstaatlich einwandfreien Asylverfahren ohne Verzögerung gefällt werden kann, ist es notwendig, dass mehr und besser geschulte AsylbeamtInnen angestellt werden.
Dann kann man in rascheren Asylverfahren als derzeit feststellen, ob jemand berechtigterweise um Asyl ansucht oder nicht.
Derzeit gibt es für beide Seiten die unzumutbare Situation, dass Asylverfahren 5 und mehr Jahre dauern und die Betroffenen in dieser Zeit zur Untätigkeit verdammt sind (faktisches Arbeitsverbot). Selbst die neue Bestimmung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, dass AW nach drei Monaten Aufenthalt unter bestimmten Bedingungen legal eine Arbeit aufnehmen dürfen, wird vom Arbeitsministerium mit einem restriktiven Erlass eingeschränkt und auf Saisonarbeit und Erntehelfertätigkeit beschränkt.
Die Flüchtlingseigenschaft kann nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt werden. Während dieses Verfahrens muss eine Existenzsicherung für mittellose AsylwerberInnen gewährleistet werden. Da die meisten AsylwerberInnen hier mittellos ankommen handelt es sich dabei um den Großteil der AsylwerberInnen.
Zentrale Forderungen zum Asylverfahren:
• Ca. 30 mehr qualifizierte BeamtInnen in I Instanz und eine Abteilung für Qualitätssicherung.
• Eine gut ausgestattete und unabhängige II Instanz
• Ein qualitätsvoller Verfahrensabschluss ist nach 6 Monaten möglich.
• AsylwerberInnen sollen in der Regel nicht in Schubhaft gehalten werden können. Der Abschiebeschutz für Traumatisierte muss wiedereingeführt werden.
Abschiebungen während laufendem Berufungsverfahren sollen unzulässig sein.
• Eine aktive EU-Asylpolitik Österreichs. Das System Dublin muss überdacht werden. AsylwerberInnen werden wie heiße Kartoffeln von einem EU-Staat zum nächsten gereicht
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