Um den rechtlichen Aspekt etwas zu erläutern:
„Strafrechtlich ist das Ibiza-Video, wie berichtet, nicht ganz einfach einzuordnen. Für die Oberstaatsanwaltschaft Wien war nach einer Erstanalyse noch nicht klar, ob ein ausreichender Anfangsverdacht vorliegt. Deshalb versucht nun die Korruptionsstaatsanwaltschaft, das ungeschnittene, mehr als sechs Stunden lange Videomaterial zu bekommen.
Streitfrage unter Juristen ist derzeit vor allem, ob die Aussagen von Heinz-Christian Strache, wonach man der vermeintlichen russischen Oligarchennichte öffentliche Aufträge im Gegenzug für Parteispenden zuschanzen könne, konkret genug waren, um einen Straftatbestand zu erfüllen. Infrage käme vor allem Paragraf 306 des Strafgesetzbuches, also Vorteilsnahme zur Beeinflussung. Voraussetzung dafür wäre, dass ein Amtsträger einen Vorteil "fordert".
Amtsträger waren Strache und Johann Gudenus, ob sie etwas gefordert haben, ist weniger klar. Zudem gibt es Rechtsexperten, die argumentieren, die beiden hätten bereits zum Zeitpunkt der Videoaufnahme tatsächlich in der Lage sein müssen, Aufträge zu vergeben, um sich strafbar machen zu können.
Illegale Parteienspenden sind in Österreich kein strafrechtliches, sondern nur ein verwaltungsrechtliches Problem.“
Aus
https://mobil.derstandard.at/2000103711481/Auf-Videospurensuche-in-Muenchen-und-Wien