Verurteilung wegen Mordes für Raser
02.05.2017 um 14:15@Nevrion
Wenn jemand ne Strasse mit 180 runterfetzt auf der nur Tempo 50 erlaubt ist,dann liegt keine Fahrlässigkeit sondern Vorsatz vor.
Ich hab bei mir an der Ecke so eine Vorsatzstrecke,da knallts fast täglich.
Das ist ne schnurgerade Strecke,600 m lang,und am Ende wartet auf der Kreuzberger Seite ne schöne Linkskurve,mit 60 ist die kein Problem,bei 100 und mehr fliegen sie aus der Kurve und dengeln entweder in ein geparktes Auto oder in nen Lampenmasten,mittlerweile haben sie den denontiert.
Öfters stehen die dann da und und begutachten ihre Fahrzeuge in Ziehharmonikaform,dann protzen und fachsimpeln sie über die tollen Airbags und wie fachmännisch die Feuerwehr sie aus ihrer zerknitterten Karre geschnitten hat...aber das Stechen hat er gewonnen,sein Kontrahent hatte nämlich vorher einen Streit mit der Leitplanke
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Wenn jemand ne Strasse mit 180 runterfetzt auf der nur Tempo 50 erlaubt ist,dann liegt keine Fahrlässigkeit sondern Vorsatz vor.
Ich hab bei mir an der Ecke so eine Vorsatzstrecke,da knallts fast täglich.
Das ist ne schnurgerade Strecke,600 m lang,und am Ende wartet auf der Kreuzberger Seite ne schöne Linkskurve,mit 60 ist die kein Problem,bei 100 und mehr fliegen sie aus der Kurve und dengeln entweder in ein geparktes Auto oder in nen Lampenmasten,mittlerweile haben sie den denontiert.
Öfters stehen die dann da und und begutachten ihre Fahrzeuge in Ziehharmonikaform,dann protzen und fachsimpeln sie über die tollen Airbags und wie fachmännisch die Feuerwehr sie aus ihrer zerknitterten Karre geschnitten hat...aber das Stechen hat er gewonnen,sein Kontrahent hatte nämlich vorher einen Streit mit der Leitplanke
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