Destructivus schrieb:Nach meinem Rechtsverständnis muss bei Mord zielgerichtete Tötungsabsicht ggü. dem Opfer gegeben sein.
Damit wären die meisten Bombenleger fein raus. Sie platzieren eine Bombe und wen es trifft und ob es jemanden trifft, wäre ihnen egal.
Destructivus schrieb:Aber ich habe erhebliche Zweifel, ob sich das als Mord klassifizieren lässt.
Da geht es um die Art des Vorsatzes
Wikipedia: Vorsatz (Deutschland)#Grade des VorsatzesAbahatschi schrieb:Ich finde "nur" gemeingefährliche Mittel.
"Niedere Beweggründe" sind da so eine Art Auffangbecken, für Motive, die zwar nicht benannt, aber eben ähnlich verwerflich wie die benannten sind.
silberhauch schrieb:Nehme ich eine schwere Eisenstange und lauere meinen Erzfeind auf und erschlage ihn damit, dann ist das Mord.
Nicht zwingend. Heimtücke (und darauf zielst Du in Deinen Fallbeispielen ab) liegt nur beim Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers vor. Jemand, vor dem ich mich verstecke, muss nicht zwingend arglos sein.
silberhauch schrieb:Nehme ich eine schwere Eisenstange und kämpfe mit jemandem, der auch so eine Stange hat und töte ihn, dann ist das Totschlag.
Auch nicht zwingend. Z.B. zur Ermöglichung eines Raubes kann ich mit jemandem "kämpfen" und es ist dennoch ein Mord.
silberhauch schrieb:Schubse ich jemanden und der fällt in eine Eisenstange und stirbt, ist es Körperverletzung mit Todesfolge.
Auch nicht zwingend. Der Tod muss meiner Handlung zuzurechnen sein. Also eine typische Folge meiner Handlung sein. Und natürlich muss mich hinsichtlich des Todes ein Fahrlässigkeitsvorwurf treffen. Erfolgsqualifizierte Delikte sind recht kompliziert.
silberhauch schrieb:Fällt mir beim Gerüstbau eine schwere Eisenstange aus der Hand und jemand stirbt dabei, ist es ein Unfall.
Oder eine fahrlässige Tötung. Ein Unfall (im Sinne von "Pech") wäre es nur, wenn mich hinsichtlich meiner fallengelassenen Eisenstange kein Fahrlässigkeitsvorwurf trifft.
Strafrecht ist gar nicht so einfach, wenn man in die Tiefe geht.
SKlikerklaker schrieb:Ja, was denn nun?
Es liegt daran, dass so ziemlich jeder sich befähigt fühlt, bei diesen Themen qualifiziert mitreden zu können. Aber dabei vergisst man gerne, dass das Thema sehr komplex ist und dass es viele Seiten hat, die man beachten muss. Intuitive Rechtsprechung ist eine gefährliche Sache.