Tussinelda
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Stereotype Karnevalkostüme - Diskriminierung oder harmloser Spaß?
28.02.2019 um 10:23@the_menace1810
ja, da muss man eben nochmal lesen...
https://dejure.org/gesetze/GG/2.html
ja, da muss man eben nochmal lesen...
https://dejure.org/gesetze/GG/2.html
SelbstbestimmungsrechtWikipedia: Selbstbestimmungsrecht
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Der Begriff Selbstbestimmungsrecht ist nicht ausdrücklicher Bestandteil einer Rechtsordnung, sondern vielmehr ein Gedanke der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden.
In Deutschland wird dieses Recht vor allem durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Jedem Menschen wird darin das Recht auf die „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ garantiert, „soweit er die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. (Vgl. dazu auch: Allgemeine Handlungsfreiheit.)