Political correctness, ein gescheitertes Experiment
07.09.2019 um 10:41navi12.0 schrieb:Also auch wieder nur viel heiße Luft um die böse PC, so wie ich das gerade einordne.So sehe ich das auch.
navi12.0 schrieb:Also auch wieder nur viel heiße Luft um die böse PC, so wie ich das gerade einordne.So sehe ich das auch.
navi12.0 schrieb:Die Polizei hat hier nicht mehr zu befürchten als jetzt, wenn sie Dienst nach Vorschrift macht. Kommt es tatsächlich zu Beschuldigungen dieser Art (die sich ein Clanmitglied btw. gleich von der Backe wischen könnte, wenn ich Richter wäre) dann würde das auch berücksichtigt, aber sicher immer noch wohlwollender gegenüber der Polizei als gegenüber bekannten Straftätern.
navi12.0 schrieb:Letztlich entscheidet das Gericht, was glaubhaft ist, und das wird dann schon vermutlich ordentlich geprüft.Es würde aber auf alle Fälle mehr Anzeigen hageln können. Glaubst du das würde der Polizei spaß machen, ständig im Gericht erscheinen zu müssen? Ich als Polizist würde es mir gut überlegen und würde im Zweifelsfall eher mal "zu viel des Guten" tun (wegschauen) im Sinne der p.c.
navi12.0 schrieb:Also auch wieder nur viel heiße Luft um die böse PCsehe ich aus o.gen. Gründen halt nicht so.
Tussinelda schrieb:Wir sollten in den passenden thread
navi12.0 schrieb:..schon erledigt.^^wo? Welcher Thread ist geeignet, ich würde das gerne weiter diskutieren, aber ungerne deswegen einen neuen aufmachen wollen?
Tussinelda schrieb:Kannst Du das mal lassen bitte? Wozu wird denn diskutiert, wenn es nicht um unterschiedliche Meinungen ginge?ja, dann lass du mal, mir ständig OT zu unterstellen. Und dann wunderst du dich darüber?:
Tussinelda schrieb:Wenn Du keinen Bock hast zu diskutieren
Optimist schrieb:Es würde aber auf alle Fälle mehr Anzeigen hageln können. Glaubst du das würde der Polizei spaß machen, ständig im Gericht erscheinen zu müssen? Ich als Polizist würde es mir gut überlegen und würde im Zweifelsfall eher mal "zu viel des Guten" tun (wegschauen) im Sinne der p.c.Rechtsradikale Bullen sind ja auch kein kleines Problem, und irgendwo muss man die Gesellschaft auch vor solchen Verbrechern schützen.
navi12.0 schrieb:Rechtsradikale Bullen sind ja auch kein kleines Problem, und irgendwo muss man die Gesellschaft auch vor solchen Verbrechern schützen.das sehe ich genauso.
navi12.0 schrieb:Eine glaubhafte Darstellung abzugeben ist keine Beweislastumkehrwenn derjenige es nicht beweisen muss, dann ist das in meinen Augen eine Beweislastumkehr. Für den Polizisten reicht es eben nicht, es nur glaubhaft darzustellen, er muss es beweisen.
Optimist schrieb:Und dann könnte es unnötige Gerichtsverfahren hageln für die eh schon überlastete Justiz (wie gesagt, Verbände könnten auch klagen...) und für die Polizisten wäre das eben auch nicht gerade so erstrebenswert, laufend Prozesse mitmachen zu müssen, falls das Gesetz so käme.Dann müsste eben darauf reagiert werden, wenn hätte, könnte eintreffen würde:
Groucho schrieb:Warum sollte political correctnes die Polizei daran hindern Kriminelle zu bekämpfen?das müsstest du eigentlich Berlins Innensenator Geisel (SPD) fragen.
navi12.0 schrieb:Das Antidiskriminierungsgesetz wird in der Praxis nicht viel Wirkung zeigen, schätze ich. Schließlich muss der beweisen, der behauptet, und das ist der vermeintlich Diskriminierte hier.nein, es findet bei dem vorgelegten Gesetz eine Beweislastumkehr statt.
Groucho schrieb:Da müsste der Verdächtige schon beweisen können, dass er zu unrecht verdächtigt wurde und warum er flüchten wollte.falsch, siehe Beweislastumkehr.
Groucho schrieb:Nein, ich sehe, da keinen Grund warum political correctnes ein Problem sein sollte.die Befolgung der pc war zumindest in der Vergangenheit ein Grund dafür (laut Innenminister Geisel) , dass gegen kriminelle Einwandererclans nicht mit der gebührenden Sorgfalt ermittelt wurde
Tussinelda schrieb:Das Opfer muss die Diskriminierung nur glaubhaft darlegen- das ist nur der erste Teil der Wahrheit, denn der Beamte (m/w/d*) ist in Zukunft in der Beweispflicht, seinen* Dienst diskriminierungsfrei verrichtet zu haben.
navi12.0 schrieb:Also auch wieder nur viel heiße Luft um die böse PC, so wie ich das gerade einordne.siehe Innenminister Geisel:
navi12.0 schrieb:Eine glaubhafte Darstellung abzugeben ist keine Beweislastumkehr. Beweislastumkehr wäre, wenn man nur was behaupten würde, und damit schon die Beweislast beim Beschuldigten läge. Das ist hier absolut nicht der Fall.doch, genau das ist in Berlin in zukunft der Fall.
lawine schrieb:wenn die political correctnes verhindert, dass Verbrechen bekämpft werden, dann müsste man doch eigentlich sagen, dass ein davon Teil gescheitert ist.nur weil irgendein Politiker den Begriff nutzt - falsch noch dazu - muss es längst nicht so sein.
lawine schrieb:doch, genau das ist in Berlin in zukunft der Fall.Sieht nun gar nicht so aus, lies mal die letzten Beiträge.
Tussinelda schrieb:nur weil irgendein Politiker den Begriff nutzt - falsch noch dazu - muss es längst nicht so sein.Das natürlich nicht. Aber so einfach dahingeschrieben wie du das gerade tust muss ich doch frage, von wem darf ich nun annehmen, dass er sich mit der Thematik mehr auseinandergesetzt hat.
Seit Juli 2017 gelten vereinfachte Regeln für die Vermögensabschöpfung aus Straftaten. Gerichte und Staatsanwaltschaften können seitdem leichter Vermögen unklarer Herkunft einziehen – und zwar auch ohne eine konkrete Straftat nachzuweisen.https://www.lto.de/recht/justiz/j/vermoegensabschoepfung-straftaten-staatsanwaltschaften-reform-in-der-praxis-bewaehrt/
Dafür genügt, dass das Gericht von der illegalen Herkunft des Vermögens überzeugt ist. Das führt praktisch zu einer Beweislastumkehr: Der Betroffene muss nachweisen, dass er das Vermögen rechtmäßig erworben hat. Mit der Reform wurde die EU-Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union umgesetzt (EU-Richtlinie 2014/42/EU vom 3. April 2014).
lawine schrieb:nein, es findet bei dem vorgelegten Gesetz eine Beweislastumkehr statt.Das sehe ich nicht als Problem an!
Der (Polizei)Beamte muss, sobald jemand "glaubhaft" versichert, diskriminiert worden zu sein, belegen, dass er seine Arbeit diskriminierungsfrei ausgeführt hat