Neue Planwirtschaft
03.08.2016 um 15:46wichtelprinz schrieb:Und wie lässt sich die Abwälzung der Veranwortung von Nachhaltigkeit auf Konsument und Produzent mit dem Auftrag im GG vereinbaren?Wer wälzt denn ab? Es gibt doch Rahmenbedingungen?
Außerdem sind die Normen des GG in ihrer Gesamtheit zu sehen, man kann nicht einzelne isoliert heraus greifen. Es gibt immer wieder eine Kollision von Rechten, so dass verschiedene Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden müssen:
Art. 1Würde in Form von Selbstbestimmung.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 2Freie Entfaltung (innerhalb gewisser Grenzen)
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art. 14Eigentum (innerhalb gewisser Grenzen)
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
etc.
Art 20a gibt dem Staat auf, auch Umweltschutz in die Überlegungen und Abwägungen der Gesetzgebung mit einzubeziehen. Aber eben nur "auch".