Bone02943 schrieb:Aber halten wir mal fest, dass ein illegaler Grenzübertritt, keinen Gebrauch der Schusswaffe rechtfertigt.
Die Frage ist sowieso viel zu kurzsichtig.
In letzter Konsequenz, hat Petry nicht Unrecht.
Man kann sich natürlich nun vorstellen, wie nun auf Frauen mit kleinen Kindern geschossen wird, weil sie eine Linie übertreten.
Das ist aber keine Situation, die man hier heranziehen kann.
Nehmen wir an, die zahlenmäßig unterlegenen Polizisten an der österreichischen Grenze, werden infolge eines Missverständnisses oder eines anderen Auslösers von Männern welche gewaltsam über die Grenze wollen attackiert. ( Gefahrenpotential in diese Richtung ist leider vorhanden)
Ein Polizist muss dann von der Schusswaffe gebraucht machen dürfen.