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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.03.2021 um 10:55
Zitat von UnikUnik schrieb:Was daran verstehst du nicht, sich in Freiheit selbst zu bestimmen, also nicht arbeiten gehen wollen? Wer nicht arbeiten gehen will, muss nicht, wenn der Staat die Würde schützt, was er ja tut, mit dem extra noch für dich ausgerechnetem Existenzminimum.
Vielleicht solltest du dich diesbezüglich mit anderen Rechtsgelehrten zusammen setzen, immerhin scheinst du das ganz exklusiv so zu interpretieren. Ansonsten müsstest du mir mal erklären, warum das derart nirgends nachzulesen ist. Ich lese hier immer nur deine Interpretation, der Rest des großen, weiten Internets stützt diese Interpretation aber nicht.
Zitat von UnikUnik schrieb:Und der nächste. Du hast kein Plan von Jura oder Gesetzestexten usw.
Autodidaktisch kann man sich übrigens auch weiterbilden ;)
Ah, ein verkanntes Genie, okay... Mir fehlt da immer noch die Erklärung, warum du das autodidaktisch so supertoll hinkriegst - aber nicht ein einziger Kommentar von examinierten Juristen das in irgendeiner Form auch so sieht wie du... Komm schon! Wenn du Recht hast, musst du doch mind. einen Juristen finden, der das genauso sagt wie du?
Ich habe übrigens autodidaktisch fliegen gelernt. Magst mal mitfliegen? Nein? Warum nicht?
Zitat von UnikUnik schrieb:Wenn du denn Begriff Würde zu Ende spinnen könntest, würdest du begreifen, dass für Menschen die ein Luxusleben leben, oder für die, die arm sind oder im Rollstuhl sitzen, Würde individuell ist, im Sinne von frei aus sich selbst heraus werden können. Mann kann ja nicht Superman werden, obwohl man es gerne wollen würde.
Wie kann die Würde eines Menschen individuell sein, wenn sie doch vom BVerfG ganz klar definiert wurde? Kannst du mir das erklären?


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25.03.2021 um 11:17
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Vielleicht solltest du dich diesbezüglich mit anderen Rechtsgelehrten zusammen setzen, immerhin scheinst du das ganz exklusiv so zu interpretieren. Ansonsten müsstest du mir mal erklären, warum das derart nirgends nachzulesen ist. Ich lese hier immer nur deine Interpretation, der Rest des großen, weiten Internets stützt diese Interpretation aber nicht.
Es ist keine Frage der Interpretation sondern der eindeutigen Deutung ;) Das fällt dir offensichtlich aber schwer. Interpretation sind fehl am Platz. Aber vielleicht hilft dir ja ein Rechtsexperte.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Ah, ein verkanntes Genie, okay... Mir fehlt da immer noch die Erklärung, warum du das autodidaktisch so supertoll hinkriegst - aber nicht ein einziger Kommentar von examinierten Juristen das in irgendeiner Form auch so sieht wie du... Komm schon! Wenn du Recht hast, musst du doch mind. einen Juristen finden, der das genauso sagt wie du?
Ich habe übrigens autodidaktisch fliegen gelernt. Magst mal mitfliegen? Nein? Warum nicht?
Wozu? Im übrigen herrscht auch unter Juristen oft Uneinigkeit, selbst bei den einfachsten Dingen. Wozu brauchst du noch eine zweite Meinung. Mir scheint, du bist nur auf Streit und überlegen sein wollen aus, deine Argumente sind leider einfach nur schlecht !
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Wie kann die Würde eines Menschen individuell sein, wenn sie doch vom BVerfG ganz klar definiert wurde? Kannst du mir das erklären?
Darauf kannst du auch selbst kommen. Dir muss man am Ende noch alles erklären.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Ich habe übrigens autodidaktisch fliegen gelernt. Magst mal mitfliegen? Nein? Warum nicht?
Weil du das wohl nicht gut genug gelernt bekommen würdest ;)

Fang erstmal bei kleinen Dingen an. Modellflug zb.


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25.03.2021 um 11:22
Zitat von UnikUnik schrieb:Es ist keine Frage der Interpretation sondern der eindeutigen Deutung ;) Das fällt dir offensichtlich aber schwer. Interpretation sind fehl am Platz. Aber vielleicht hilft dir ja ein Rechtsexperte.
Warum fällt es dir so schwer die Frage zu beantworten. warum außer dir kein Rechtsexperte das so sieht?
Zitat von UnikUnik schrieb:Wozu? Im übrigen herrscht auch unter Juristen oft Uneinigkeit, selbst bei den einfachsten Dingen. Wozu brauchst du noch eine zweite Meinung. Mir scheint, du bist nur auf Streit und überlegen sein wollen aus, deine Argumente sind leider einfach nur schlecht !
Och, rein aus statistischen Gesichtspunkten müsste es ja min. einen weiteren "Experten" geben, der das Ganze so sieht wie du. Gibt es aber anscheinend nicht. Mag daran liegen, dass die Jura studiert haben und davon mehr Ahnung haben als ein kleiner Autodidakt, der nur keine Lust auf Arbeit hat, gell?
Zitat von UnikUnik schrieb:Darauf kannst du auch selbst kommen. Dir muss man am Ende noch alles erklären.
Nö, erklär mal ruhig. Kannste nämlich nicht.
Definitionen haben die Angewohnheit, eindeutig zu sein. Und nicht individuell. Deswegen sind es Definitionen, und 1+1 ist 2, und nicht 11.


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25.03.2021 um 11:34
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Warum fällt es dir so schwer die Frage zu beantworten. warum außer dir kein Rechtsexperte das so sieht?
:D Was macht dich da so sicher, dass es kein Rechtsexperte so sieht? Vielleicht sehen es sogar RE so, vllt. sogar solche, die ich kenne? Hör bitte auf deine Vermutungen mit der Realität gleichzusetzen.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Och, rein aus statistischen Gesichtspunkten müsste es ja min. einen weiteren "Experten" geben, der das Ganze so sieht wie du. Gibt es aber anscheinend nicht. Mag daran liegen, dass die Jura studiert haben und davon mehr Ahnung haben als ein kleiner Autodidakt, der nur keine Lust auf Arbeit hat, gell?
Nochmal, du kannst es nicht wissen ;D Warum denkst du nicht selber, und brauchst ständig die Meinung, Ansicht, Fakten von Experten die das ganze studiert haben. Vllt. gibt es mehr Autodidaktiker die besser sind als studierte. Warum sollte das nicht so sein?
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Definitionen haben die Angewohnheit, eindeutig zu sein. Und nicht individuell. Deswegen sind es Definitionen, und 1+1 ist 2, und nicht 11.
Mensch, Du bist aber schlau.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Nö, erklär mal ruhig. Kannste nämlich nicht.
Okay. Kann ich nämlich schon...!
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Wie kann die Würde eines Menschen individuell sein, wenn sie doch vom BVerfG ganz klar definiert wurde? Kannst du mir das erklären?
Das BVerfG hat Würde definiert, nämlich frei aus sich selbst heraus werden können, wie wir ja jetzt schon geklärt hatten. Mit sich selbst übereinstimmend versteht sich von selbst: Der eine will nicht arbeiten, der andere schon. Der eine dies der andere das, eben individuell. Es muss eben mit dem Wesen und Eigenschaften des Menschen übereinstimmen. Dahingehend definiert sich Würde und findet seine Grenzen. Der eine kann Luxusurlaub, der andere nicht mal gehen.


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25.03.2021 um 11:39
Zitat von UnikUnik schrieb:Das BVerfG hat Würde definiert, nämlich frei aus sich selbst heraus werden können, wie wir ja jetzt schon geklärt hatten.
Ok, ich will das werden: "Arbeiter der nicht mal einen Cent für Faulpelze zahlt", wetten dass das BVerfG mich nicht von den Abgaben befreit?
Schön doof und einseitig.

(kommt da noch was oder war alles zutreffend? Beitrag von Abahatschi (Seite 908) )


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25.03.2021 um 11:41
@Abahatschi

Die Faulen haben aber auch Würde, so wie du.

Das du arbeiten gehst, ist ja deine freie Entscheidung, genauso, das du für Faule Steuern zahlst.

Wenn du aber keine Steuern für Faule zahlen würdest, weil du könntest, würdest du einfach deren Würde verachten. Das was du selbst hast (Würde). Wenn du aber würdevoll nicht arbeiten wollen würdest, warum tust du es dann denen nicht gleich? Deine Würde verletzen doch die Faulen nicht, nur weil du ansonsten ein wenig Steuern für sie zahlst. Warum wiegt Faulheit bestrafen mehr bei dir, als die Würde der Faulen?


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25.03.2021 um 11:52
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ok, ich will das werden: "Arbeiter der nicht mal einen Cent für Faulpelze zahlt", wetten dass das BVerfG mich nicht von den Abgaben befreit?
Eines Tages schon, wenn Automatismus und Digitalisierung jeden von Sozialabgaben befreien wird.

Rein rechtlich stimme ich dir aber zu! (also das du selbstverständlich von befreit werden müsstest)


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25.03.2021 um 11:53
Zitat von UnikUnik schrieb:Wenn du aber keine Steuern für Faule zahlen würdest, weil du könntest, würdest du einfach deren Würde verachten.
Das ist mit Verlaub echt Blödsinn.
Zitat von UnikUnik schrieb:Deine Würde verletzen doch die Faulen nicht, nur weil du ansonsten ein wenig Steuern für sie zahlst.
Doch, sie verlängern schlichtweg meine Arbeitszeit, ich könnte ohne den Zwangsabgaben für sie weniger arbeiten um meine Ziele zu erreichen.
Zitat von UnikUnik schrieb:Warum wiegt Faulheit bestrafen mehr bei dir, als die Würde der Faulen?
Während ich mich nicht in ihrem Leben einmische, mischen sie sich in meinem Leben ein.
Nochmal: mag einer nicht arbeiten, fein! Bloß nicht! Aber frag mich nicht ob ich dafür zahlen will, ich habe mit der Entscheidung des Faulpelzes nichts zu tun.


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25.03.2021 um 11:53
Zitat von UnikUnik schrieb:Was macht dich da so sicher, dass es kein Rechtsexperte so sieht? Vielleicht sehen es sogar RE so, vllt. sogar solche, die ich kenne? Hör bitte auf deine Vermutungen mit der Realität gleichzusetzen.
Weil es dann in einem der zahlreichen Kommentare zum Grundgesetz stehen würde. Es gibt 23 (!) anerkannte Kommentare zum Grundgesetz. Keiner der Verfasser ist Autodidakt. Wer ist denn der Rechtsexperte den du kennst, der das genauso sieht? Und was ist sein Fachgebiet? Gibt bestimmt keine Antwort mit Namen auf diese Frage :)
Zitat von UnikUnik schrieb:Nochmal, du kannst es nicht wissen ;D Warum denkst du nicht selber, und brauchst ständig die Meinung, Ansicht, Fakten von Experten die das ganze studiert haben. Vllt. gibt es mehr Autodidaktiker die besser sind als studierte. Warum sollte das nicht so sein?
Jaja, und die ganzen Autodidaktler haben weitaus mehr drauf als die Akademiker, wissen wir. Die ganzen Hausmütterchen auf Facebook wissen ja auch besser als promovierte Mediziner, welche Krankheit der Fragesteller hat und welche Behandlung ganz bestimmt und sicher und auf jeden Fall hilft. Ich bin übrigens auch autodidaktischer Jurist, und ich sage du hast Unrecht. BÄNG! Um nun herauszufinden, wer von uns zwei Autodidaktlern Recht hat, muss das von Fachleuten entschieden werden. Wie schauts aus?
Zitat von UnikUnik schrieb:Mensch, Du bist aber schlau.
Wieso behauptest du dann 15 Minuten vorher noch was anderes bzgl. Definition der Würde? Da behauptest du noch, sie sei individuell? Entweder ist etwas klar definiert, oder individuell. Beides geht nicht, da musst du dich entscheiden. Und da hilft auch kein rumlamentieren, eine Definition ist eine Definition und nicht "aber wenn, dann...". Vllt. solltest du dich autodidaktisch mit Rhetorik beschäftigen.
Zitat von UnikUnik schrieb:Dahingehend definiert sich Würde und findet seine Grenzen.
Nö. Die Würde ist exakt 312 Euro wert und damit durch das BVerfG klar definiert. Überdies sieht das BVerfG die Menschenwürde durch ein nicht bedingungsloses Zahlen von ALG II als rechtens an.
Der Gesetzgeber kann erwerbsfähigen Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Existenz selbst zu sichern und die deshalb staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, abverlangen, selbst zumutbar an der Vermeidung oder Überwindung der eigenen Bedürftigkeit aktiv mitzuwirken. Er darf sich auch dafür entscheiden, insoweit verhältnismäßige Pflichten mit wiederum verhältnismäßigen Sanktionen durchzusetzen.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html


In keiner einzigen Entscheidung sagt das BVerfG, dass jeder mit dem Arsch zu Hause bedinungslos rumsitzen kann, wenn er keine Lust hat arbeiten zu gehen.
Aber vllt. sind die Bundesverfassungsrichter auch alle doofer als ein Autodidakt, wer weiß das schon? Oder die müssen einfach nur mit deinem Rechtsexperten sprechen. Warum ist der eigentlich kein Richter am Bundesverfassungsgericht?


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25.03.2021 um 11:56
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das ist mit Verlaub echt Blödsinn.
Na du weißt doch, was mit Faulen passiert, die kein Geld mehr vom Staat bekommen.
Sie würden verhungern! ;D Sie könnten sich nicht mehr frei entfalten.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Doch, sie verlängern schlichtweg meine Arbeitszeit, ich könnte ohne den Zwangsabgaben für sie weniger arbeiten um meine Ziele zu erreichen.
Es handelt sich nur um Minibeträge. Hast du das schon mal ausgerechnet, wie viel Steuern das Pro Person für H4 Empfänger im Monat ist? Wäre mal interessant.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Nochmal: mag einer nicht arbeiten, fein! Bloß nicht! Aber frag mich nicht ob ich dafür zahlen will, ich habe mit der Entscheidung des Faulpelzes nichts zu tun.
Ja, und das ist auch dein gutes Recht.

Letztlich geb ichs zu.

Deine Würde.

Verachten tust du aber dennoch die Würde des anderen, indem du nicht für ihn aufkommst. Schließlich willst du ja arbeiten, der Faule nicht. Du könntest ihm helfen, tust du aber nicht. Das schaffst du nur, in dem du seine Würde verachtest. Denn sie ist dir egal. Er soll sich selbst um sich kümmern, ist dein Motto.


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25.03.2021 um 12:01
Zitat von UnikUnik schrieb:Er soll sich selbst um sich kümmern, ist dein Motto.
Sieht auch das BVerfG so, sonst würde es nicht zulassen, dass ALG II nur unter Bedinungen ausgezahlt wird, und Empfänger sanktioniert werden dürfen. Ganz im Gegenteil: Das BVerfG gesteht dem Gesetzgeber sogar zu dem ALG II-Bezieher abzuverlangen, sich um Arbeit zu bemühen.
Wenn das wiederum aber die Würde von Menschen verachte - wie kann das BVerfG das dann so urteilen?


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25.03.2021 um 12:04
@chriseba

Mach es doch nicht so kompliziert. Wir brauchen keine Rechtsanwälte oder Richter zur Bestätigung.

Denke einfach mal selbst nach! Notfalls fragst du halt einen RA! Am besten mehrere, denn selbst unter BVerfR herrscht sicher Uneinigkeit!

Das BVerfG hat recht gesprochen folgendes:

WÜRDE : "Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten."

BVerfGE 45, 187 C/II

Wenn man in Freiheit sich nicht mehr selbst bestimmen kann und somit entfalten kann, weil man 8 Stunden täglich arbeiten muss, beschneidet das ganz klar die Würde des Menschen.

Warum willst du die Logik darin nicht erkennen?


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25.03.2021 um 12:05
Zitat von UnikUnik schrieb:Na du weißt doch, was mit Faulen passiert, die kein Geld mehr vom Staat bekommen.
Sie würden verhungern! ;D Sie könnten sich nicht mehr frei entfalten.
Richtig, aufgrund einer eigenen freien Entscheidung! Ich hafte nicht dafür, sondern gehe auf deinen Wunsch ein: jeder soll frei entscheiden können, das sei Würde. Ich will nicht für sie arbeiten gehen, wieso mißachtest Du mein Würde??
Zitat von UnikUnik schrieb:Es handelt sich nur um Minibeträge. Hast du das schon mal ausgerechnet, wie viel Steuern das Pro Person für H4 Empfänger im Monat ist?
Nein, ist mir auch egal. Aus Prinzip würde ich NULL für Faulpelze zahlen.
Der Begriff "Minibeträge" bringen niemanden weiter...ich sage zB,. 1 EuroCent/Tag...wenn ich von jedem Bürger Deutschlands bekommen würde....das wären ganze 3,65€/Jahr...das ist doch NIX....aber für mich wären es 302Mio/Jahr.
Was spricht dagegen? Für mich nichts, aber wer will das nicht haben?
Zitat von UnikUnik schrieb:Verachten tust du aber dennoch die Würde des anderen, indem du nicht für ihn aufkommst.
Er verachtet mich auch zutiefst, ich mach dieses eklige Ding was er nicht machen will, nennt sich Arbeit :D
Zitat von UnikUnik schrieb:Du könntest ihm helfen, tust du aber nicht.
Ich helfe gerne jedem Arbeitsunfähigen, das reicht.
Zitat von UnikUnik schrieb:Das schaffst du nur, in dem du seine Würde verachtest.
Ist mir wurst, beruht auf Gegenseitigkeit.
Zitat von UnikUnik schrieb:Er soll sich selbst um sich kümmern, ist dein Motto.
Richtig. Sein Motto dass ich mich um ihn kümmern soll ist nicht so prickelnd....als Nächstes hört man wahrscheinlich dass Würde ab 3000 auf die Kralle beginnt.


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25.03.2021 um 12:06
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Sieht auch das BVerfG so, sonst würde es nicht zulassen, dass ALG II nur unter Bedinungen ausgezahlt wird, und Empfänger sanktioniert werden dürfen. Ganz im Gegenteil: Das BVerfG gesteht dem Gesetzgeber sogar zu dem ALG II-Bezieher abzuverlangen, sich um Arbeit zu bemühen.
Wenn das wiederum aber die Würde von Menschen verachte - wie kann das BVerfG das dann so urteilen?
Das Existenzminimum bekommen ALG 2 Empfänger so oder so. Praktisch ist ALG 2 schon ein BGE.


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25.03.2021 um 12:10
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Richtig, aufgrund einer eigenen freien Entscheidung! Ich hafte nicht dafür, sondern gehe auf deinen Wunsch ein: jeder soll frei entscheiden können, das sei Würde. Ich will nicht für sie arbeiten gehen, wieso mißachtest Du mein Würde??
Falsch. Der Faule entscheidet sich nicht frei aus sich selbst heraus mit sich selbst überstimmend dann gerne arbeiten gehen zu wollen. Seine Würde wird durch Zwang, arbeiten gehen müssen, um nicht zu verhungern beschränkt. Du verachtest seine Würde, in dem du ihm paar Euro Steuern im Monat nicht gönnst. Für dich wiegt die Beschneidung der Würde der Faulen, weil sie dann arbeiten gehen müssen, höher, als ihnen ihre Würde zu gönnen, so wie du es selbst bei dir auch tust, in dem du freiwillig arbeiten gehst.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Er verachtet mich auch zutiefst, ich mach dieses eklige Ding was er nicht machen will, nennt sich Arbeit :D
Warum sollte er dich verachten? Wenn du nicht arbeiten gehen willst, weils gegen deine Würde ist, lass es, und lass dich vom Staate unterstützen.


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25.03.2021 um 12:13
Zitat von UnikUnik schrieb:Am besten mehrere, denn selbst unter BVerfR herrscht sicher Uneinigkeit!
Nö, deswegen sind sie Bundesverfassungsrichter. Ich bin auch nicht so dumm zu glauben, es besser zu wissen als die.
Zitat von UnikUnik schrieb:Praktisch ist ALG 2 schon ein BGE.
Nö. Alleine schon, weil man einen Antrag stellen muss, es nicht jedem zusteht, und sanktioniert werden kann. Höchstrichterlich abgesegnet.
Zitat von UnikUnik schrieb:Das BVerfG hat recht gesprochen folgendes:

WÜRDE : "Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten."
Ich warte immer noch auf deinen Gesichtsausdruck wenn du merkst, dass das überhaupt nichts mit ALG II oder sonstwas zu tun hat. Als guter Autodidakt dürfte dir ja nicht entgangen sein, dass diese Würde ja durch jegliche Haftstrafe beeinträchtig, missachtet und verletzt wird. Und durch Sicherheitsgurte im Auto. Und durch Schulpflicht.
Deswegen hat das BVerfG kein derartiges Urteil in Bezug auf Sozialleistungen gesprochen. Solltest du aber wissen, als rechtsgelehrter Autodidakt.

Deswegen fällt es dir auch so schwer irgendwo her zu zitieren, dass du bedingungslos Hartz IV kriegen musst, weil sonst deine Würde beeinträchtigt wird.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.03.2021 um 12:15
@Abahatschi

Im Übrigen denke ich, das H4 Empfänger, zumindest wenigstens einige, sehr dankbar sind für Menschen wie dich.
Vllt. mangelt es dir einfach an Dankbarkeit von ihnen...
WÜRDE dir das helfen?


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25.03.2021 um 12:21
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Nö, deswegen sind sie Bundesverfassungsrichter. Ich bin auch nicht so dumm zu glauben, es besser zu wissen als die.
Du solltest mal freier im Denken werden. Auch BVerfR können sich irren. Und im Punkt der Bedingung (Arbeiten zu müssen, Bemühungen dafür) ,für ALG 2 tun sie es!

NEIN. Sie irren sich nicht! Denn sie wissen ganz genau, das Menschen die nicht arbeiten wollen, auch Würde haben. Bloß lässt es vllt. einfach unsere Wirtschaft nicht zu.

Das BVerfG hängt ja als nächst höhere Instanz nach der Regierung.

So sind zwangsläufig, wenn auch nicht beabsichtig, ihre Entscheidungen auch politischer Natur, denn am Ende muss sich die Bundesregierung nach deren Entscheidungen richten.

UND DAS MÜSSTE SIE AUCH!

Wenn das BVerfG nämlich sagen würde BGE für alle, würde die Regierung mal anfangen, Automatismus und Digitalisierung noch weiter voran zu bringen, damit jeder ein BGE dadurch bekommen kann.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Nö. Alleine schon, weil man einen Antrag stellen muss, es nicht jedem zusteht, und sanktioniert werden kann. Höchstrichterlich abgesegnet.
Selbst gegen ein BGE kann man sich entscheiden. Die Bedingung ist anzunehmen, respektive ALG 2 ist ja selbstverständlich.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Als guter Autodidakt dürfte dir ja nicht entgangen sein, dass diese Würde ja durch jegliche Haftstrafe beeinträchtig, missachtet und verletzt wird. Und durch Sicherheitsgurte im Auto. Und durch Schulpflicht.
Ich habe es dir schon ganz gut erklärt.

Würde ist eindeutig und faktisch definiert, sodass auch Individualität ihren Platz findet.

Das BVerfG hat Würde definiert, nämlich frei aus sich selbst heraus werden können, wie wir ja jetzt schon geklärt hatten. Mit sich selbst übereinstimmend versteht sich von selbst: Der eine will nicht arbeiten, der andere schon. Der eine dies der andere das, eben individuell. Es muss eben mit dem Wesen und Eigenschaften des Menschen übereinstimmen. Dahingehend definiert sich Würde und findet seine Grenzen. Der eine kann Luxusurlaub, der andere nicht mal gehen.


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25.03.2021 um 13:03
Zitat von UnikUnik schrieb:Falsch. Der Faule entscheidet sich nicht frei aus sich selbst heraus mit sich selbst überstimmend dann gerne arbeiten gehen zu wollen. Seine Würde wird durch Zwang, arbeiten gehen müssen, um nicht zu verhungern beschränkt. Du verachtest seine Würde, in dem du ihm paar Euro Steuern im Monat nicht gönnst.
Quatsch - ich verhungere ohne Arbeit auch. Wäre es dann legitim das ICH entscheide ich arbeite nicht, aber dafür geht er? Die paar Euros tun ihm nicht weh.
Zitat von UnikUnik schrieb:Warum sollte er dich verachten?
Weil ich auf seine Bettelei nicht eingehen will.
Zitat von UnikUnik schrieb:Vllt. mangelt es dir einfach an Dankbarkeit von ihnen...
WÜRDE dir das helfen?
Ich brauche keinen Dank, ich möchte am liebsten damit nicht zu tun haben. Ich sage DANKE wenn ich für die weniger arbeiten müsste.

Meinst Du so Leute die so edel sind und auf die Würde pochen, würden mich so akzeptieren wie ich bin, samt allen meinen Entscheidungen ihnen nichts zu geben?


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25.03.2021 um 17:03
Zitat von UnikUnik schrieb:Du solltest mal freier im Denken werden. Auch BVerfR können sich irren. Und im Punkt der Bedingung (Arbeiten zu müssen, Bemühungen dafür) ,für ALG 2 tun sie es!
Ich bin so frei im Denken dass ich sage: Du erzählst Unfug und hast keine Ahnung von Jura, Gesetzen oder dem Bundesverfassungsgericht.
Nur weil man "frei im Denken" ist können Hummeln noch lange kein Wasserski fahren, nur weil es theoretisch ja sein könnte und man sich das irgendwie ganz frei vorstellen kann. Freies Denken und Juristerei passen nicht zusammen.

Auch kann ich jetzt mal so frei im Denken sein und sagen: Dann irren sich die Bundesverfassungsrichter eben in Bezug auf die Würde von ALG II-Beziehern, basta. Merkste was?
Zitat von UnikUnik schrieb:Das BVerfG hängt ja als nächst höhere Instanz nach der Regierung.
Wenn du dich autodidaktisch ja so wahnsinnig in Jura gebildet hast, dann hätte dir vllt. mal auffallen müssen, dass auch die Bundesregierung sich an Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu halten hat. Das BVerfG ist ein Verfassungsorgan, das nicht der Bundesregierung untersteht. Vielmehr ist es ein Kontrollorgan, welches eben auch die Bundesregierung kontrolliert und ggf. maßregelt.

Merken auch Nicht-Juristen und schlechte Autodidakten daran, wenn das BVerfG mal wieder irgendeine von der Bundesregierung entschiedene Corona-Maßnahme einkassiert und als verfassungswidrig einstuft - woraufhin die Bundesregierung gezwungen ist, den Entschluss wieder zurück zu nehmen.
Zitat von UnikUnik schrieb:Würde ist eindeutig und faktisch definiert, sodass auch Individualität ihren Platz findet.
Individualität findet keinen Platz in einer Definition.
Zitat von UnikUnik schrieb:Das BVerfG hat Würde definiert, nämlich frei aus sich selbst heraus werden können, wie wir ja jetzt schon geklärt hatten.
Wir haben das gar nicht geklärt, du behauptest das lediglich.

Und nachdem du gezeigt hast, dass du nicht einmal weißt wo das BVerfG im Vergleich zur Bundesregierung anzusiedeln ist, ist auch jede Diskussion diesbezüglich absolut überflüssig, weil du von Dingen sprichst, von denen du nachweislich überhaupt gar keine Ahnung hast.

Du hast jetzt Stunden deines Lebens damit verbracht rumzuposaunen, was du verstehst.
Zitat von UnikUnik schrieb:Selbst gegen ein BGE kann man sich entscheiden. Die Bedingung ist anzunehmen, respektive ALG 2 ist ja selbstverständlich.
Ich kann mich aber nicht dagegen entscheiden, Steuern zu zahlen. Das beeinträchtigt meine Würde. Ich kann mich auch nicht dagegen entscheiden, ins Gefängnis zu müssen wenn ich jemanden umbringe. Ich kann mich auch nicht dagegen entscheiden, einen Sicherheitsgurt im Auto zu benutzen, ohne bei Erwischtwerden ein Bußgeld zahlen zu müssen.

Sowohl eine Haftstrafe als auch ein Sicherheitsgurt schränken meine Grundrechte ein. Warum das so ist, ist offensichtlich. Ich darf auch am Bahnhof nicht rauchen, obwohl das Rauchen zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört.

Beschäftige dich mal autodidaktisch damit, warum Grundrechte, als auch Würde des Menschen durchaus per lex eingeschränkt werden dürfen (und werden). Und wenn du das dann verstanden hast, dann kannst du meinetwegen darüber philosophieren, wie das BVerfG etwas meint.

Du bist das Paradebeispiel dafür warum ich mein Auto lieber vom gelernten KFZ-Mechatroniker checken und reparieren lasse als von jemandem, der nur mal ein paar Bücher über Autos gelesen hat.


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