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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.03.2021 um 18:00
@Abahatschi

Warum hast du so ein Problem mit den Faulen? Meinst du etwa, der Großteil der H4 Empfänger will einfach nicht arbeiten? Woher hast du diesen Glauben?
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Ich bin so frei im Denken dass ich sage: Du erzählst Unfug und hast keine Ahnung von Jura, Gesetzen oder dem Bundesverfassungsgericht.
Ist eine schwachsinnige Behauptung von dir, die du nicht belegen kannst, weil sie nicht wahr ist, da ich sehr wohl mehr Ahnung, sowie eine bessere Auffassungsgabe habe, als du, wie ich dir noch zeigen werden.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Nur weil man "frei im Denken" ist können Hummeln noch lange kein Wasserski fahren, nur weil es theoretisch ja sein könnte und man sich das irgendwie ganz frei vorstellen kann. Freies Denken und Juristerei passen nicht zusammen.
Dein Vergleich hinkt und ergibt keinen Sinn, da er einfach nicht logisch und wenigstens fungibel ist.

Freies Denken und die Juristerei passen sehr wohl gut zusammen, vor allem Rechtsanwälte sind gut bedient, haben sie freies Denken im Dienst bei der Verteidigung der rechtlichen Interessen ihrer Mandanten.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Wenn du dich autodidaktisch ja so wahnsinnig in Jura gebildet hast, dann hätte dir vllt. mal auffallen müssen, dass auch die Bundesregierung sich an Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu halten hat.
Deine Auffassungsgabe ist gefühlt 20 %. Ob ich nun "vor" oder "nach" geschrieben habe hier:
Zitat von UnikUnik schrieb:Das BVerfG hängt ja als nächst höhere Instanz nach der Regierung.
... ergibt erst im weiteren Kontext, den du offensichtlich nicht aufgefasst hast, seinen Sinn:
Zitat von UnikUnik schrieb:Das BVerfG hängt ja als nächst höhere Instanz nach der Regierung.

So sind zwangsläufig, wenn auch nicht beabsichtig, ihre Entscheidungen auch politischer Natur, denn am Ende muss sich die Bundesregierung nach deren Entscheidungen richten.

UND DAS MÜSSTE SIE AUCH!

Wenn das BVerfG nämlich sagen würde BGE für alle, würde die Regierung mal anfangen, Automatismus und Digitalisierung noch weiter voran zu bringen, damit jeder ein BGE dadurch bekommen kann.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Individualität findet keinen Platz in einer Definition.
Alleine der Satz "Menschen sind vielfältig", ist eine erwiesene Definition in der Individualität seinen Platz hat.
Wie das mit der Würde ist, habe ich dir bereits nun wirklich zu genüge erklärt, ich glaube sie sind zu hoch für dich.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Wir haben das gar nicht geklärt, du behauptest das lediglich.
Wer die Belege der Behauptung nicht versteht, die ich bereits geliefert hatte, wird nie die Konklusion erreichen.

Du dagegen kamst nie mit Gegenargumente diesbezüglich. Würdevoll kann eben auch heißen, nicht arbeiten gehen zu wollen.
Die Rechtsprechung des BVerfG, diese einfache Logik, diese bist du nicht imstande zu begreifen, du willst dir wohl bloß nicht eingestehen, dass sie eventuell ja doch die einzige Richtige ist.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Beschäftige dich mal autodidaktisch damit, warum Grundrechte, als auch Würde des Menschen durchaus per lex eingeschränkt werden dürfen (und werden).
Ich weiß warum, aber du hast den Würdebegriff immer noch nicht verstanden.

Ist okay. Lassen wir es. DU musst es nicht verstehen. Tu es als das ab, wie es dir gerade in deiner selektiven Welt so gut dünkt, alles klar?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.03.2021 um 18:29
Zitat von UnikUnik schrieb:Ist eine schwachsinnige Behauptung von dir, die du nicht belegen kannst, weil sie nicht wahr ist, da ich sehr wohl mehr Ahnung, sowie eine bessere Auffassungsgabe habe, als du, wie ich dir noch zeigen werden.
Deswegen hast du auch keine einzige Frage beantwortet, die ich dir bzgl. Definition der Würde durch das BVerfG in Bezug auf ALG II-Bezieher gestellt habe. Deswegen bist du auch nicht in der Lage, meine Vergleiche wirklich zu entkräften:
Zitat von UnikUnik schrieb:Dein Vergleich hinkt und ergibt keinen Sinn, da er einfach nicht logisch und wenigstens fungibel ist.
Mal abgesehen davon, dass ich erstmal googlen würde, was "fungibel" überhaupt heißt, bevor ich es so Möchtegern-Eloquent benutze fällt es dir ja schwer die weiteren Vergleiche zu entkräften.
Zitat von UnikUnik schrieb:Wer die Belege der Behauptung nicht versteht, die ich bereits geliefert hatte, wird nie die Konklusion erreichen.
Du hast nix belegt, sondern ein Urteil herangezogen, das nix, aber auch rein gar nix mit ALG II-Beziehern zu tun hat, und jede Nachfrage darauf konsequent ignoriert, weil du einfach überhaupt keine Antworten hast. Du scheiterst ja schon daran zu erklären, wieso wir faktisch ja ein BGE haben, wobei das per lex eben nicht bedingungslos gezahlt wird. Du behauptest, das BVerfG stelle es frei, faul zu sein und bedingungslos ALG II zu kassieren.

Das von mir verlinkte Urteil, dass der Gesetzgeber tatsächlich abverlangen darf, dass aktive Mitarbeit bei der Arbeitsaufnahme verlangt werden darf - ignorierst du. Wenn es die Würde des Menschen verletzt entgegen des eigenen Willens zur Arbeit gezwungen zu sein, anstatt bedingungslos Kohle vom Staat zu kassieren - warum gewährt das BVerfG dem Gesetzgeber, diese Würde zu missachten und arme, arme, frewillig rumfaulenzende Menschen zur aktiven Mitarbeit zu zwingen?

Das kannst willst du nicht beantworten, weil es aufzeigen würde, dass du Unrecht hast und seit ein paar Seiten nur gequirlte Trollsche**e absonderst.

Du dampfplauderst nur, und gibst keine Antworten. Ich fragte nach dem großen Rechtsexperten den du mutmaßlich kennst - keine Antwort. Ich fragte... ach, lassen wir das. Antworten kommen eh keine, vor allem keine gescheiten und brauchbaren.
Zitat von UnikUnik schrieb:... ergibt erst im weiteren Kontext, den du offensichtlich nicht aufgefasst hast, seinen Sinn:
Jaja, blablupp. Das BVerfG ist nicht die nächsthöhere Instanz, fertig, aus, Ende. Du hast es so geschrieben - und nimmst ja für dich in Anspruch, Recht zu haben - und schreibst es falsch. Thema Ende. Das BVerfG ist überhaupt keine Instanz, es ist ein eigenständiges, unabhängiges Organ. Um das zu verstehen muss man keine Fachlektüre lesen, sondern nur die ersten paar Zeilen eines Wikipedia-Eintrags.
Zitat von UnikUnik schrieb:Freies Denken und die Juristerei passen sehr wohl gut zusammen, vor allem Rechtsanwälte sind gut bedient, haben sie freies Denken im Dienst bei der Verteidigung der rechtlichen Interessen ihrer Mandanten.
Juristen können Gesetze interpretieren, nicht ändern, und wenn sie noch so gut sind. Wenn du für dich in Anspruch nimmst, "frei zu denken" - dann interpretierst du. Das jedoch streitest du ein paar Beiträge weiter vorne vehement ab. Also entweder hast du da dann bewusst gelogen, oder du redest Unsinn. Ich tippe auf Letzteres, aber nur weil ich nett bin.

Ich zweifle an dieser Stelle jetzt dann auch abschließend öffentlich an, das du überhaupt nur den Hauch einer Ahnung von Jura hast. Einfach schon weil ich anzweifle, dass du dir die teure Fachlektüre gar nicht leisten kannst. Und nö, die gibts nicht zum googlen im Internet.
Zitat von UnikUnik schrieb:Du dagegen kamst nie mit Gegenargumente diesbezüglich. Würdevoll kann eben auch heißen, nicht arbeiten gehen zu wollen.
Die Rechtsprechung des BVerfG, diese einfache Logik, diese bist du nicht imstande zu begreifen, du willst dir wohl bloß nicht eingestehen, dass sie eventuell ja doch die einzige Richtige ist.
Du kannst dich meinetwegen auch würdevolle mit Kuhdung einreiben, oder würdevoll nackt durch die Fußgängerzone rennen. Trotzdem würde das BVerfG ja die Würde der Menschen mit Füßen treten, wenn sie dem Gesetzgeber erlaubt, neben Sanktionen die aktive Mitarbeit an der Arbeitsaufnahme zu fordern - schließlich hat der Mensch sich ja würdevoll dazu entschieden, in Würde nicht arbeiten zu gehen.

Das Urteil steht ein paar Beiträge weiter vorne, aber das hat dich Prädikatsjuristen ja da schon nicht interessiert.

Und weil ich so falsch damit liege, findest du ja auch im gesamten Internet nicht einen, der mir widerspricht. Außer dir. Ohne Grundlage. Nur durch Interpretation eines Gesetzes.
Ich hatte dich ja bereits mehrfach gefragt, in welchen Kommentaren zum GG nachzulesen ist, was du hier von dir gibst. Aber auch darauf konntest du ja nicht antworten. Außer mit dem Hinweis darauf, das es ja auch schlaue Autodidakten geben könnte. Mag sein. Du bist aber keiner.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.03.2021 um 18:39
Zitat von UnikUnik schrieb:Warum hast du so ein Problem mit den Faulen?
Ich habe kein Problem mit ihnen...sie haben eher ein Problem ohne mich...oh, nein um mich geht es nicht, nur mein Geld.
Hast Du Rätsel gelöst? wenn der Faulpelz aufgrund seiner Würde sich entscheidet nicht zu arbeiten, muss der Arbeiter ihn durchfüttern, sonst stirbt er...und die edle Würde des Nichtstun wäre mißachtet.
Was passiert wenn auch der Arbeiter auf einmal nicht mehr arbeitet? hat ja auch seine Würde!


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25.03.2021 um 18:41
Hartz IV darf keine Wohlfühloase werden, daher ist sowohl der behördliche Druck als auch der soziale Druck durchaus ok. Um die Stärke kann man sich streiten, da alle Menschen verschieden sind und es unterschiedlich stark empfinden. Aber kein ALG-II-Empfänger darf sich darüber beschweren, dass er Geld bekommt obwohl er nicht arbeitet/ nicht arbeiten kann. Nirgendswo geht es Arbeitslosen so gut wie hier, vom Boden aus betrachtet.


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25.03.2021 um 18:46
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Deswegen hast du auch keine einzige Frage beantwortet, die ich dir bzgl. Definition der Würde durch das BVerfG in Bezug auf ALG II-Bezieher gestellt habe
Stell sie nochmal, falls das Fragen gewesen sein sollen, denn ich sehe keine.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Mal abgesehen davon, dass ich erstmal googlen würde, was "fungibel" überhaupt heißt, bevor ich es so Möchtegern-Eloquent benutze fällt es dir ja schwer die weiteren Vergleiche zu entkräften.
Du hast es sicher gegoogelt, richtig? So schlau kommst du nämlich gar nicht rüber.
Google nochmal, dann denk scharf nach, und du merkst, das dein Vergleich nicht fungibel ist. ;D
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Du hast nix belegt, sondern ein Urteil herangezogen, das nix, aber auch rein gar nix mit ALG II-Beziehern zu tun hat, und jede Nachfrage darauf konsequent ignoriert, weil du einfach überhaupt keine Antworten hast. Du scheiterst ja schon daran zu erklären, wieso wir faktisch ja ein BGE haben, wobei das per lex eben nicht bedingungslos gezahlt wird. Du behauptest, das BVerfG stelle es frei, faul zu sein und bedingungslos ALG II zu kassieren.
Ist auch alles OT, weil BGE nichts mit diesem Thread zu tun hat, außer, das ALG 2 Empfänger praktisch schon BGE Empfänger sind, oder wird ihnen die Grundsicherung etwa weg genommen, wenn sie ihre Bedingungen für das Geld nicht erfüllen? Sie müssen nix für tun! Außer mal den Antrag ausfüllen, den man bei einem richtigen BGE auch ausfüllen müsste. Pustekuchen bei dir!
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Wenn es die Würde des Menschen verletzt entgegen des eigenen Willens zur Arbeit gezwungen zu sein, anstatt bedingungslos Kohle vom Staat zu kassieren - warum gewährt das BVerfG dem Gesetzgeber, diese Würde zu missachten und arme, arme, frewillig rumfaulenzende Menschen zur aktiven Mitarbeit zu zwingen?
Ich gab dir die Antwort schon. Weil das "Organ" Bundesverfassungsgericht nun mal auch politisch und wirtschaftlich denken muss. Wenn sie nämlich sagen würden, nur ein BGE ist verfassungskonform, und das ist es auch nur, dann müsste ja die Regierung solches direkt umsetzen. Das funktioniert aber noch nicht. Vielleicht in 30, vllt. 50 oder 100 Jahren! Du überliest halt gerne vieles oder deine Aufassung reicht nicht aus.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Juristen können Gesetze interpretieren, nicht ändern, und wenn sie noch so gut sind.
Gesetze lassen sich aber auch oft verschiedenartig und nach ermessen auslegen. Richter tun das täglich, oder glaubst du etwa jeder Richter würde einem Sträfling dieselbe Strafe aufbürgen? Keinesfalls, jede Gerichtsverhandlung läuft anders.


Ich frage dich aber nochmal.

Was verstehst du daran nicht:

Thema WÜRDE : "Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten."

BVerfGE 45, 187 C/II

Wenn man in Freiheit sich nicht mehr selbst bestimmen kann und somit entfalten kann, weil man 8 Stunden täglich arbeiten muss, beschneidet das ganz klar die Würde des Menschen.

Warum willst du die Logik darin nicht erkennen?


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25.03.2021 um 18:47
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich habe kein Problem mit ihnen...sie haben eher ein Problem ohne mich...oh, nein um mich geht es nicht, nur mein Geld.
Hast Du Rätsel gelöst? wenn der Faulpelz aufgrund seiner Würde sich entscheidet nicht zu arbeiten, muss der Arbeiter ihn durchfüttern, sonst stirbt er...und die edle Würde des Nichtstun wäre mißachtet.
Was passiert wenn auch der Arbeiter auf einmal nicht mehr arbeitet? hat ja auch seine Würde!
Deine paar Cents oder Euros im Monat weniger für die Faulen würde die jetzt auch nicht jucken.

Aber wie siehts aus mit H4 Beziehern die gerne arbeiten wollen, aber nicht können, weil zu wenig Jobs?

Springen da paar Cents bei dir für die bei raus?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.03.2021 um 18:50
Zitat von UnikUnik schrieb:Deine paar Cents oder Euros im Monat weniger für die Faulen würde die jetzt auch nicht jucken.
? was ...da verhungern doch beide.
Zitat von UnikUnik schrieb:Aber wie siehts aus mit H4 Beziehern die gerne arbeiten wollen, aber nicht können, weil zu wenig Jobs?
Diese Diskussison bin ich bereit zu führen wenn (Corona bereinigt) die 900.000 offenen Stellen besetzt sind.
Zuerst das, dann mache ich mir gerne Gedanken darüber.
Zitat von UnikUnik schrieb:Springen da paar Cents bei dir für die bei raus?
Nein. Siehe oben warum.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.03.2021 um 18:52
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:? was ...da verhungern doch beide.
Beide? Du willst ja arbeiten, du verhungerst also nicht. Der Faule, der würde nicht verhungern, gibt ja dann noch andere Steuerzahler.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Diese Diskussison bin ich bereit zu führen wenn (Corona bereinigt) die 900.000 offenen Stellen besetzt sind.
Zuerst das, dann mache ich mir gerne Gedanken darüber.
Kannst dir schon jetzt ruhig Gedanken machen, denn die 900k Stellen werden für alle H4 Empfänger nicht reichen.


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25.03.2021 um 18:54
Zitat von UnikUnik schrieb:Kannst dir schon jetzt ruhig Gedanken machen, denn die 900k Stellen werden für alle H4 Empfänger nicht reichen.
Jetzt kommt die Taktik, lesen aber nicht verstehen.
Ich finde die H4 sollen zuerst die 900k Stellen besetzen, dann weiß man dann für wenn es keinen Job gibt.


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25.03.2021 um 18:55
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Jetzt kommt die Taktik, lesen aber nicht verstehen.
Ich finde die H4 sollen zuerst die 900k Stellen besetzen, dann weiß man dann für wenn es keinen Job gibt.
Drücken wir allen H4-Beziehern die Daumen.


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25.03.2021 um 18:57
Zitat von UnikUnik schrieb:Drücken wir allen H4-Beziehern die Daumen.
Ich glaube an Bewerbungen, makellose Unterlagen, gepflegtes Erscheinen und Vorbereitung.
Das Gegenüber hat auch eine Würde.

*auch wenn mich dein Schwenk wundert, bis jetzt wolltest Du das Recht auf Faulheit verteidigen


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25.03.2021 um 19:00
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich glaube an Bewerbungen, makellose Unterlagen, gepflegtes Erscheinen und Vorbereitung.
Das Gegenüber hat auch eine Würde.
Die Sache mit der Würde ist auch die: Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden. Wo meine Freiheit aufhört, beginnt deine. Und einem verpekten, übel stinkenden H4 Bezieher nicht bei der Bank einzustellen, ist diskriminierend und verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:*auch wenn ich dein Schwenk wundert, bis jetzt wolltest Du das Recht auf Faulheit verteidigen
Selbstverständlich hat jeder ein Recht so richtig stinkend zu faulen und dafür noch die fette Kohle von den Arbeitern zu kassieren. Die wählen doch immer wieder die selbe Regierung! Sind se selbst Schuld. Gibt wohl keine besseren Parteien.

Ich bin für die fiktive BGE Partei, die sich dafür einsetzt, maximale Leistungen samt Propagandamaschinerie anzuschmeißen, dass die Menschen die arbeiten wollen, Automatimus und Digitalisierung voran zu bringen, damit der Verfassung von Deutschland, unserem Grundgesetz, endlich mal genüge getan wird. BGE!

Dann brauchst du auch keine Steuern mehr an faulige Menschen zu zahlen.

Aber du bist selbst gegen ein BGE. Fortschritt sieht anders aus.
Wirst wohl eh nicht mehr erleben.


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25.03.2021 um 19:04
Zitat von UnikUnik schrieb:Und einem verpekten, übel stinkenden H4 Bezieher nicht bei der Bank einzustellen, ist diskriminierend und verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Ist aus deinem autodidaktischen Jurastudium? Überraschung, den muss man nicht einstellen.
Zitat von UnikUnik schrieb:Aber du bist selbst gegen ein BGE. Fortschritt sieht anders aus.
Ja bin ich. Man muss nicht für Schwachsinn sein, nennt sich eigene Meinung.
Zitat von UnikUnik schrieb:Wirst wohl eh nicht mehr erleben.
Warum dass denn? Bis erst 48.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.03.2021 um 19:06
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ist aus deinem autodidaktischen Jurastudium? Überraschung, den muss man nicht einstellen.
Ja, verstößt gegen die Verfassung. Seid wann muss ich für Menschen aus welchen Gründen gut aussehen und riechen? Wer hat sich das denn ausgedacht?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja bin ich. Man muss nicht für Schwachsinn sein, nennt sich eigene Meinung.
Warum Schwachsinn. Aber das ist hier auch nicht der Thread für. Deine Meinung kannst du sicher haben. Früher oder später wird eh alles automatisiert sein. Dann führt kein Weg mehr an BGE vorbei.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Warum dass denn? Bis erst 48.
Weil das bei der derzeitigen politischen Lage wohl noch Ewigkeiten in Deutschland dauern wird.

Warum sollte D nicht das Potential für haben?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.03.2021 um 19:11
Zitat von UnikUnik schrieb:Ist auch alles OT, weil BGE nichts mit diesem Thread zu tun hat, außer, das ALG 2 Empfänger praktisch schon BGE Empfänger sind, oder wird ihnen die Grundsicherung etwa weg genommen, wenn sie ihre Bedingungen für das Geld nicht erfüllen? Sie müssen nix für tun! Außer mal den Antrag ausfüllen, den man bei einem richtigen BGE auch ausfüllen müsste. Pustekuchen bei dir!
Unfug, mal wieder. Sie müssen sich aktiv um Arbeitsaufnahme bemühen. Das sieht der Gesetzgeber so vor, und das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber recht. Da kann man mal sehen, wie du Gesetze verstehst.
Zitat von UnikUnik schrieb:Ich gab dir die Antwort schon. Weil das "Organ" Bundesverfassungsgericht nun mal auch politisch und wirtschaftlich denken muss.
Ach, jetzt willst du dem Obersten Gerichtshof auch noch die Neutralität absprechen? Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassung zu wahren, und deren Befolgung zu kontrollieren - ungeachtet politischer und wirtschaftlicher Interessen. Sie ist das Kontrollorgan über die Politik.
Zitat von UnikUnik schrieb:Gesetze lassen sich aber auch oft verschiedenartig und nach ermessen auslegen. Richter tun das täglich, oder glaubst du etwa jeder Richter würde einem Sträfling dieselbe Strafe aufbürgen? Keinesfalls, jede Gerichtsverhandlung läuft anders.
Richter halten sich nur an den gesetzlich vorgegebenen Rahmen für das Strafmaß. Die Richter müssen einen fest definierten (Straf)tatbestand erkennen, und darüber urteilen. Dafür steht ihnen der Rahmen des Strafmaßes zur Verfügung.
Welche Strafen verhängt werden, hat überhaupt nichts mit dem Auslegungsgebot zu tun, denn die Verhängung des Strafmaßes orientiert sich ausschließlich am Tatbestand.
Zitat von UnikUnik schrieb:Wenn man in Freiheit sich nicht mehr selbst bestimmen kann und somit entfalten kann, weil man 8 Stunden täglich arbeiten muss, beschneidet das ganz klar die Würde des Menschen.

Warum willst du die Logik darin nicht erkennen?
Weil du mir die Frage danach, mit welchem Urteil das BVerfG das so sagt, immer noch nicht beantwortet hast. Du hast die Frage ja nicht einmal gesehen.

Was du hier gebetsmühlenartig als höchstrichterlichen Entschluss zitierst, wurde nie im Zusammenhang mit ALG II oder dergleichen geurteilt.

Und das hier
Zitat von UnikUnik schrieb:Wenn man in Freiheit sich nicht mehr selbst bestimmen kann und somit entfalten kann, weil man 8 Stunden täglich arbeiten muss, beschneidet das ganz klar die Würde des Menschen.
ist deine Meinung, aber kein Urteil des BVerfG.
Zitat von UnikUnik schrieb:Selbstverständlich hat jeder ein Recht so richtig stinkend zu faulen und dafür noch die fette Kohle von den Arbeitern zu kassieren. Die wählen doch immer wieder die selbe Regierung! Sind se selbst Schuld. Gibt wohl keine besseren Parteien.
Keine weiteren Fragen. Lausiger Troll. Erst ist es durch das BVerfG abgesegnet, jetzt nur dadurch, dass immer die selben Parteien gewählt werden. Größte Geistesdiarrhoe ever.


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25.03.2021 um 19:16
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Unfug, mal wieder. Sie müssen sich aktiv um Arbeitsaufnahme bemühen. Das sieht der Gesetzgeber so vor, und das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber recht. Da kann man mal sehen, wie du Gesetze verstehst.
Kein Mensch muss irgendwas, denn es gibt kein Recht oder Gesetz das den Menschen unfreiwillig binden kann. Somit muss sich auch kein ALG-2 Mensch aktiv um Arbeit bemühen, obwohl die gesamte Welt und Gott höchstpersönlich es ihm sagt. Er tut es einfach nicht, kassiert aber dennoch die Kohle! Darum ja auch, BE-DING-UNGS-LOS'es GELD.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Ach, jetzt willst du dem Obersten Gerichtshof auch noch die Neutralität absprechen? Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassung zu wahren, und deren Befolgung zu kontrollieren - ungeachtet politischer und wirtschaftlicher Interessen. Sie ist das Kontrollorgan über die Politik.
Wäre das BVerfG verfassungskonform, so würde es meiner Ansicht nach ein BGE für das dt. Volk fordern, oder was hat bitte erwerbstätig sein zu müssen, um zu überleben, noch mit Freiheit und Würde zu tun? Erklär mir das mal bitte.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Richter halten sich nur an den gesetzlich vorgegebenen Rahmen für das Strafmaß. Die Richter müssen einen fest definierten (Straf)tatbestand erkennen, und darüber urteilen. Dafür steht ihnen der Rahmen des Strafmaßes zur Verfügung.
Welche Strafen verhängt werden, hat überhaupt nichts mit dem Auslegungsgebot zu tun, denn die Verhängung des Strafmaßes orientiert sich ausschließlich am Tatbestand.
Gesetze lassen sich verschiedenartig auslegen, mal so, mal so, das ist der Spielrahmen der Anwälte.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Weil du mir die Frage danach, mit welchem Urteil das BVerfG das so sagt, immer noch nicht beantwortet hast. Du hast die Frage ja nicht einmal gesehen.
Ich hatte das AZ des Urteils beigefügt. Es handelt sich um eine Rechtssprechung. Aus dieser ergibt sich folgelogisch, das ein BGE verfassungskonform ist.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Keine weiteren Fragen.
Okay.


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25.03.2021 um 19:22
@chriseba

Bestes Beispiel im StGB: Notwehrecht ;)


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25.03.2021 um 19:28
Zitat von deim0sdeim0s schrieb:Hartz IV darf keine Wohlfühloase werden, daher ist sowohl der behördliche Druck als auch der soziale Druck durchaus ok. Um die Stärke kann man sich streiten, da alle Menschen verschieden sind und es unterschiedlich stark empfinden. Aber kein ALG-II-Empfänger darf sich darüber beschweren, dass er Geld bekommt obwohl er nicht arbeitet/ nicht arbeiten kann. Nirgendswo geht es Arbeitslosen so gut wie hier, vom Boden aus betrachtet.
Ich bin übrigens ALG 2 Empfänger!

Selbst wenn man mich sanktionieren würde, würde ich noch ganz gut leben! Mit einem 450€ Job sogar noch besser, denn dann bekomme ich ja noch 160€ nach den Anrechnungen oben drauf! Damit kompensiert man die ach so böse Sanktion. Damit meine ich; ich habe gesunde Ernährung, gute Wohnung, kann meinen Hobbys nachgehen. Ich könnte sogar 300€ ohne Sanktion monatlich weglegen, und dann z.B. nach einem Jahr sparen, auf der Karibik fröhnen.

Soll ich dir und euch mal was sagen?

Ich gehe NICHT unter 1600€ NETTO für 160Stunden arbeiten (ich ungelernt). Das ist mein Mindestlohn. Und ich gehe dann auch nicht dauerhaft arbeiten, sondern nur so paar Monate. Dumm nur, das ich kaum so einen Job einfach so bekomme? Wirklich mehr als nichts und ein bisschen werde ich dafür nicht tun.

Mir ist das alles langsam egal.

Ich warte auf BGE. Fertig.

Meine Würde ist unantastbar. Wer nicht arbeiten will oder Steuern für mich zahlen will: LASS(t) ES!

Sollte das wegfallen, nehme ich die vom BVerfG genehmigte aktive humane Sterbehilfe in kauf.

LEUTE GEHT ARBEITEN!

ABER FÜR EIN BGE!

fertig.


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25.03.2021 um 19:36
Zitat von UnikUnik schrieb:Aus dieser ergibt sich folgelogisch, das ein BGE verfassungskonform ist.
Ja, warum sollte es das auch nicht sein?!? :) Aus: die Würde des Menschen ist unantastbar, ergibt es sich ein Grundeinkommen eigentlich sogar zwingend.


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25.03.2021 um 19:38
Zitat von UnikUnik schrieb:Wer nicht arbeiten will oder Steuern für mich zahlen will: LASS(t) ES!
Proletarier aller Länder: macht Schluß! https://www.exit-online.org/textanz1.php?tabelle=schwerpunkte&index=8&posnr=1&backtext1=text1.php


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