Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
27.10.2014 um 10:32Streuselchen schrieb:Diese 10 und 30% werden nur vom Lebensunterhalt abgezogen, nicht von der Miete.Dem muss ich mal eben widersprechen. Das JC darf auf die komplette Leistung sanktionieren! Dies geschieht sehr häufig bei U25 Beziehern, da diese im sgb2 strengeren Regeln unterliegen.
Streuselchen schrieb:Die Leistungen für's Essen sind genauso berechnet, das man selbst mit Sanktion niemals verhungern muss !Auch das stimmt nur bedingt! Wie gesagt, es darf gekürzt werden bis pipapo! Sollte man dadurch keine Lebensmittel mehr kaufen können, bekommt man Lebensmittel Gutscheine oder wird zur nächsten Tafel verwiesen.
Aber, der Grundsatz ist richtig, niemand wird verhungern!
Streuselchen schrieb:Eine Sanktion wird nicht verhängt weil Mitarbeiter Leistungsbezieher xy nicht ausstehen kann, sondern weil er nachweislich Termine nicht eingehalten hat (meistens sogar mehrere bevor es überhaupt zu ner 10% Sanktion kommt). Dagegen kann man mit nem Widerspruch vorgehen wenn man meint das ne Sanktion zu unrecht gegeben wurde.. !Auch hier Rate ich zur Vorsicht! Wenn ein Termin zB per Post verschickt wird, ist das JC in der Pflicht nachzuweisen, das dieser einging! Denn auch Post verschwindet mal gerne und die Sanktion deswegen kommt aus heiterem Himmel! Den Widerspruch kann man mit aufschiebender Wirkung auf die Sanktion abschicken, dafür hat man 1 Monat nach Erhalt des schriftlichen Bescheides Zeit. Alles in allem darf man nicht vergessen, Recht haben uns recht bekommen sind 2 paar Schuhe, auf beiden Seiten! Nur weil das sgb2 sagt wo es lang geht, muss ein Sachbearbeiter diesem nicht immer folgen, wie die Praxis zeigt. Auch hier würde ich immer raten auf dem laufenden zu bleiben was das BSG zur aktuellen Rechtssprechung sagt. Dies ist bindend für alle JC.